5421/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0083-I/4/2010

Wien, am         . Juli 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2010 unter der Nr. 5624/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Aufnahme des Tatbestands Genitalverstümmelung in den Mutter-Kind-Pass gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Welche Schritte werden Sie setzen, damit der Hinweis auf die Strafbarkeit bei Ge­nitalverstümmelung in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen wird?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5629/J durch den Bundesminister für Gesundheit.

 

Zu Frage 2:

Ø Werden Sie die Meldedatenbank wieder aktivieren, um durch eine genaue Erhe­bung der Problematik konkrete Taten folgen zu lassen?

 

Das Projekt wurde eingestellt, da sich diese Meldedatenbanken nicht als wirksames Mittel zur Erhebung von statistischen Grundlagen erwiesen haben. Ich beabsichtige daher auch nicht, die Meldedatenbank wieder zu aktivieren.

 

Mit freundlichen Grüßen