5421/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
|
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
|
|
GZ: BKA-353.290/0083-I/4/2010 |
Wien, am . Juli 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2010 unter der Nr. 5624/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aufnahme des Tatbestands Genitalverstümmelung in den Mutter-Kind-Pass gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche Schritte werden Sie setzen, damit der Hinweis auf die Strafbarkeit bei Genitalverstümmelung in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen wird?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5629/J durch den Bundesminister für Gesundheit.
Zu Frage 2:
Ø Werden Sie die Meldedatenbank wieder aktivieren, um durch eine genaue Erhebung der Problematik konkrete Taten folgen zu lassen?
Das Projekt wurde eingestellt, da sich diese Meldedatenbanken nicht als wirksames Mittel zur Erhebung von statistischen Grundlagen erwiesen haben. Ich beabsichtige daher auch nicht, die Meldedatenbank wieder zu aktivieren.
Mit freundlichen Grüßen