5491/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0027-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Juli 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 25. Mai 2010 unter der Nr. 5460/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Errichtung einer Flüssiggasverladestation in Graz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Warum ist es notwendig, eine Flüssiggasverladestation in Mitten eines dicht besiedelten Gebietes zu errichten, obwohl südlich von Graz die Infrastruktur der ÖBB ebenfalls gegeben wäre?

 

Eine Verlegung in den Bereich südlich von Graz ist nach Auskunft der ÖBB einerseits nicht zielführend, da folglich mit den Kesselwaggons die Stadt Graz durchfahren werden und andererseits das Gas mit LKWs wieder zu den Abnehmern in die Stadt transportiert werden müsste.


Zu Frage 2:

Ø  Warum wurde die zu errichtende Anlage nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen?

 

 

Für die Errichtung dieser Anlage war mangels Vorliegen eines entsprechenden Tatbestandes keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 durchzuführen.

Zu Frage 3:

Ø  Warum wurde bei der Genehmigung nicht die IVU-Richtlinie (EG-Richtlinie 96/61/EG – Seveso-Richtlinie) berücksichtigt?

 

Die genannte „Seveso-Richtlinie“ (Richtlinie 96/82/EG) ist weder auf Umschlag- noch auf Eisenbahnanlagen anzuwenden.

 

Zu Frage 4:

Ø  Können Sie persönlich für die Sicherheit dieser geplanten Anlage garantieren?

 

Eine Überprüfung der Anlage ist derzeit Gegenstand eines Behördenverfahrens.