5492/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0028-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . Juli 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 25. Mai 2010 unter der Nr. 5468/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend oberflächige Verlegung der 110-kV-Hochspannungsleitung Graz – Werndorf gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wann konkret war der Baubeginn beim oben angeführten Projekt?

 

Der Baubeginn war nach Auskunft der ÖBB im Freileitungsbereich am 25. Jänner 2010 und im Kabelbereich am 25. Mai 2010.

 

Zu Frage 2:

Ø  Weshalb ist der Baubeginn erfolgt, ohne die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes abzuwarten?

 

Der Baubeginn erfolgte auf Grundlage des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides vom 26.4.2007. Dieser Bescheid ist verwaltungsbehördlich in Rechtskraft erwachsen, den erhobenen Beschwerden wurde von Seiten des Gerichtshofes keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

 

In der nunmehr laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung  wird die Öffentlichkeit wiederholt Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und werden alle Aspekte noch einmal genauestens geprüft werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Wie hoch werden derzeit die Gesamtkosten für dieses Projekt geschätzt und wie schlüsseln sich diese Kosten auf?

Ø  Wer trägt die Kosten der Verlegung der 110-kV-Leitung, d.h. wer zahlt welchen Kostenanteil und wie ist die konkrete Aufteilung bei der Kostentragung zustande gekommen?

 

Die Kosten für das Projekt Bahnstromleitung Graz – Werndorf betragen gemäß Mitteilung der ÖBB 32,7 Mio. Euro (lt. Rahmenplan. 2009 - 2014) und werden von der ÖBB getragen.

 

 

Kosten [Mio. €]

 

Neubau UW Werndorf

11,5

 

Umbau UW Graz

4,5

 

Planung und Verfahren

1,2

 

Grundeinlöse

2,0               

 

Freileitung

7,0

 

Kabel

6,5

 

Gesamt

32,7

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie hoch wären die Gesamtkosten für dieses Projekt bei einer Verlegung in zumindest 1,5 m Tiefe?

 

Die Kosten für das Projekt Bahnstromleitung Graz – Werndorf würden – wie mir die ÖBB mitteilen - bei einer Gesamtverkabelung des Projekts in der Tiefe von 1,5m ca. 50 Mio. € betragen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Wie hoch sind die Mehrkosten für die Tieferlegung der Leitung im Stadtgebiet von Graz und wie gliedern sich diese Kosten detailliert auf?

Ø  Wie hoch sind die Mehrkosten für eine Erdverlegung Seiersberg – Werndorf und wie gliedern sich diese Kosten detailliert auf?

 

 

Nach Auskunft der ÖBB ist im Stadtgebiet von Graz mit Mehrkosten von rund 2,2 Mio. Euro, auszugehen, wobei es sich dann um ein neues Projekt handelt. Die Kosten für die notwendigen Umplanungsarbeiten, die neuerlichen Verfahren und die dadurch entstehende Projektverzögerung wurden dabei kostenmäßig noch nicht berücksichtigt.

Die für eine durchgängige Verkabelung von Graz nach Werndorf notwendigen Netzkuppeltransformatoren würden ca. 10 Mio € kosten. Weiters muss nach Auskunft der ÖBB eine Erhöhung der Baukosten von ca. 7 Mio € für eine durchgängige Verkabelung in 1,5 m Tiefe angenommen werden. Die Gesamtkosten für eine durchgängige Verkabelung würden somit ca. 50 Mio € betragen.

Darüber hinaus würden sich gemäß ÖBB aufgrund der notwendigen Netzkuppeltransformatoren bei einer längeren Verkabelung als der baugenehmigten Variante die Life-Cycle-Costs um ungefähr 50 % erhöhen.

 

Zu Frage 8:

Ø  Aus welchen Gründen hat man sich bislang für eine oberflächige Verlegung der 110-kV-Leitung entschieden?

 

Zur Art der Verlegung wurden, wie die ÖBB mitteilen, im Rahmen der Planungen eingehend verschiedene Varianten untersucht, auch hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf die Anrainer/innen. Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte werden bei der aus den Untersuchungen hervorgegangenen Variante eingehalten. Sie entspricht auch der gängigen Verlegart für 110 kV-Kabel im Eisenbahnbereich.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Ø  Droht aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie durch eine oberflächige Verlegung eine Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung?

Ø  Wenn nein, weshalb ist aus Ihrer Sicht keine Gefährdung gegeben, wenn der von Ihrem Ministerium im konkreten Fall beigezogene Umweltmediziner Dr. König fordert, dass als zwingende Maßnahme bei sensiblen Nutzungen (Wohnungen, Schulen, Kindergärten) die Magnetfeldbelastung 200 nT (24-Stunden-Wert) nicht überschreiten dürfen, beim angeführten Projekt nach Angaben des Raumplaners 3,7 Kilometer allgemeines oder reines Wohngebiet berührt werden und die Trasse direkt neben einem Kindergarten und mehreren Spielplätzen verläuft?

Ø  Ab wann droht aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine Gefährdung der betroffenen Bevölkerung?

Ø  In welcher Form sind bei einer oberflächigen Verlegung der 110-kV-Leitung zusätzliche Maßnahmen insbesondere zur Absenkung des Magnetfeldes zum Schutz der Bevölkerung geplant?

 

Nach heutigem Stand der Wissenschaft kann bei Einhaltung der in der Vornorm ÖVE ÖNORM E 8850 geforderten Grenzwerte eine Gefährdung von Anrainer/innen jedenfalls ausgeschlossen werden und wird dies auch durch die vorliegenden Gutachten bestätigt.

Nach Auskunft der ÖBB wurde der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung eine magnetfeld-optimierte Phasenlage der Leiter zu Grunde gelegt.