5498/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 25. Mai 2010 unter der Zahl 5462/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dublin III-Verordnung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich ist darauf zu verweisen, dass auf Unionsebene im Bereich Asyl die Europäische Kommission das Initiativrecht für legistische Vorhaben hat.

Das Bundesministerium für Inneres ist bestrebt, bei den Verhandlungen über von der Europäischen Kommission vorgelegte Rechtsakte im Asylbereich auf eine Effizienzsteigerung der Asylverfahren und eine weitere Harmonisierung in der Europäischen Union – insbesondere auch durch die aktive Einbringung von Änderungsvorschlägen - hinzuwirken.

Bei allen derzeit in Verhandlung stehenden Rechtsakten ist neben der Sicherstellung eines effizienten Asylverfahrens und der Vereinheitlichung der Standards in allen Mitgliedstaaten, notwendig, eine Erhöhung der Kosten für die Mitgliedsstaaten zu vermeiden und der Missbrauchsgefahr entschieden entgegenzutreten. Insbesondere soll beispielhaft keine Ausdehnung des Familienbegriffs über die Kernfamilie hinaus, keine überbordenden Verpflichtungen für Sozialleistungen und keine Aussetzung  von Überstellungen nach der Dublin Verordnung erfolgen.


Neben von Österreich eingebrachten Formulierungsvorschlägen zu den einzelnen Rechtsakten, wie etwa zur Folgeantragsregelung bei der Verfahrens-Richtlinie, besteht auch auf österreichische Initiative ein intensiver Kontakt zur Koordination vor allem zwischen den Forum Salzburg Staaten sowie Deutschland und Großbritannien.

 

Zu Frage 2:

Die Europäische Kommission hat Ende 2008 und im Herbst 2009 Änderungsvorschläge zur Verfahrens-, Status- und Aufnahme-Richtlinie sowie zur Dublin- und EURODAC-Verordnung vorgelegt, die derzeit im Rat und mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Der Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Dublin-Verordnung (= Dublin III) wurde im Dezember 2008 vorgelegt. Diese Änderungsvorschläge werden derzeit in den zuständigen Gremien wie etwa der Ratsarbeitsgruppe Asyl, dem „Strategic Committee on Immigration, Frontiers and Asylum“, dem Ausschuss der ständigen Vertreter oder im Rat der europäischen Union verhandelt.

Zudem erfolgten und erfolgen laufend Gespräche zur Koordination mit einzelnen Mitgliedstaaten, die eine ähnliche Position wie Österreich vertreten. Dabei konnten bereits einige problematische Punkte, wie etwa die ursprünglich vorgeschlagene Aussetzung des Dublin Mechanismus bei unbegleiteten Minderjährigen vorerst bereinigt werden.

Auf eine Beratung im Nationalrat im ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union am 17. April 2009 unter anderem zur Dublin-Verordnung wird verwiesen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Vorlage der Europäischen Kommission beinhaltet unter anderem Änderungsvorschläge in Hinblick auf eine Ausweitung des Begriffs der Kernfamilie, die Einführung von Schubhaftbestimmungen, erweiterte Informationsrechte der Asylwerber und eine vorübergehende Aussetzung der Überstellungen in jene Mitgliedstaaten, die mit einer außergewöhnlich starken Belastung konfrontiert sind. Das diesbezügliche Dokument  KOM(2008) 820 vom 03. Dezember 2008 ist auf der Homepage der Europäischen Union abrufbar.

Das geltende Dublinregime ist ein funktionierendes System zur Klärung der Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrages. Österreich steht daher Vorschlägen, wie der Ausweitung des Familienbegriffs, überschießenden Informationspflichten sowie der Aussetzung der Überstellung ablehnend gegenüber.

 


Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.