5505/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 23. Juli 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0120-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5463/J vom 25. Mai 2010 der Abgeordneten Bernhard Themessl Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich der konkreten Beantwortung der einzelnen Fragen vorausschicken, dass in meinem Ressortbereich die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, stets – somit auch im Falle der Besetzung der Geschäftsführerposition bei der Monopolverwaltung GmbH (MVG) – strikte eingehalten werden. Gemäß § 4 Abs. 1 des Stellenbesetzungsgesetzes hat das für die Besetzung zuständige Organ die Stelle ausschließlich aufgrund der Eignung der Bewerber zu besetzen. Gemäß § 4 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes ist die Eignung insbesondere aufgrund fachlicher Vorbildung und bisheriger Berufserfahrung der Bewerber, ihrer Fähigkeit zur Menschenführung, ihrer organisatorischen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Zuverlässigkeit festzustellen. Wenn internationale Erfahrungen für die betreffende Stelle erforderlich sind, ist darauf besonders Bedacht zu nehmen. Gemäß § 4 Abs. 3 dieses Bundesgesetzes kann das für die Besetzung zuständige Organ für die Suche nach geeigneten Personen und die Feststellung der Eignung der Bewerber auch Einrichtungen oder Unternehmungen heranziehen, deren Aufgabe oder Unternehmensziel die Abgabe derartiger Beurteilungen ist.
Mit Rücksicht auf die Größenordnung und den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft und der Anzahl der eingelangten Bewerbungen wurde bei der Bestellung der Geschäftsführerposition der Monopolverwaltung GmbH von der Beauftragung eines derartigen Unternehmens Abstand genommen und – ohne diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung – eine Hearing-Kommission für die Reihung der eingelangten Bewerbungen eingesetzt. Auf Grundlage der Empfehlungen der Hearing-Kommission wurde DI Martina Reisenbichler zur Geschäftsführerin der Monopolverwaltung GmbH ab 7. April 2010 bestellt.
Zu 1. bis 3.:
Die Ausschreibung wurde von der gemäß Geschäfts- und Personaleinteilung des Ressorts zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen. Das Ministerbüro war bei der Genehmigung der Ausschreibungsbedingungen nicht befasst.
Zu 4. und 5.:
Zu Vergleichszwecken sind die entsprechenden Ausschreibungstexte in der Beilage angeschlossen. Hinsichtlich der Formulierung von Anforderungsprofilen für Geschäftsführer- und Vorstandsfunktionen ist generell zu bemerken, dass diese einem dynamischen Prozess unterliegen und an die sich im Laufe der Jahre ändernden Herausforderungen angepasst werden. Dies trifft – wie den in Beilage angeschlossenen Ausschreibungstexten zu entnehmen - auch im Falle der Monopolverwaltung GmbH zu. Das Anforderungsprofil für die Ausschreibung der Geschäftsführerfunktion aus dem Jahr 1999 wurde daher sowohl 2004 als auch 2010 entsprechend aktualisiert.
Zu 6. bis 21.:
Durch die Aktualisierung des Anforderungsprofils konnte die Anzahl der BewerberInnen von vier im Jahr 2004 auf sieben im Jahr 2010 gesteigert und somit nahezu verdoppelt werden. Ich ersuche um Verständnis, dass auch eine bloße Angabe von Namenskürzel aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Zunamens nicht möglich ist, da einzelnen BewerberInnen aufgrund möglicher Rückschlüsse Karrierenachteile erwachsen könnten.
Auf das in Beilage angeschlossene Anforderungsprofil für die Ausschreibung der Geschäftsführerfunktion im Jahr 2010, welches ausschließlich zur Beurteilung der erforderlichen Qualifikation der BewerberInnen herangezogen wurde, wird verwiesen.
Nach einer Vorevaluierung auf Basis der schriftlichen Bewerbungen wurden drei KandidatInnen zu einem kommissionellen Hearing eingeladen. Diese drei KandidatInnen haben sämtliche Ausschreibungsbedingungen formal erfüllt.
Zu 22. und 23.:
Auf die in der Beilage angeschlossene, am 17. April 2010 erfolgte Veröffentlichung gemäß § 5 Stellenbesetzungsgesetz wird verwiesen. Demgemäß haben an der Entscheidung über die Besetzung SC Dr. Wolfgang Nolz, Dr. Tamara Els, Dr. Roland Grabner und Dr. Alexander Mazurkiewicz mitgewirkt. Das Ministerbüro wurde aktenmäßig von dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.