5520/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS
BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0109-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. JULI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Hermann Lipitsch, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. Juni 2010, Nr. 5785/J, betreffend drohendes
Chaos im Zusammenhang mit der E-Mobilität
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2010, Nr. 5785/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage1:
Die Problematik des Ladungsvorgangs für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ist komplex und betrifft neben dem eigentlichen Ladegerät zum Auf- bzw. Entladen und zur Steuerung der Batterie im Fahrzeug, auch die Stromzuleitungen und Steckerverbindungen, sowie die stationäre Stromquelle (Ladestation/-Säule mit Netzanschluss), die für das sichere und zuverlässige Laden und Funktionieren der Batterie aufeinander abgestimmt werden müssen. Das Batterieladegerät wird entsprechend den Leistungsanforderungen fahrzeugspezifisch vom Kfz-Hersteller ausgelegt und ist deshalb abhängig von Art, Material, Zellentyp und Speicherkapazität der Batterie. Weiters müssen die Sicherheitsanforderungen nach IEC 61851-1 Norm erfüllt werden.
Zu Frage 2:
Technische Normierungen betreffend E-Ladegeräte fallen nicht unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.
Zum Themenbereich Elektromobilität organisiert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) regelmäßige Veranstaltungen zur Abstimmung mit den nationalen Akteuren: Im Herbst 2008 wurden die Fahrzeughersteller zu einem Hearing eingeladen und einmal jährlich findet in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich der Fachkongress El-Motion statt. Bei der El-Motion 2010 präsentierte das BMLFUW gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich das 10-Punkte „Aktionsprogramm Elektromobilität“ mit Maßnahmen zur Forcierung der breiten Markteinführung der E-Mobilität.
Die gemeinsam von BMLFUW mit dem Klima- und Energiefonds 2009 geschaffene Plattform e-connected für E-Mobilität und nachhaltige Energieversorgung hat in sechs Arbeitsgruppen, an denen sich 60 KMU und 90 Spezialisten beteiligten, die Themen E-Fahrzeuge, Ladestationen, Batterien, Netzintegration, gesetzliche Rahmenbedingungen und systemintegrierte E-Mobilität bearbeitet und die verschiedenen Akteure zu Fragen der E-Mobilität unterstützt.
Zur Forcierung der Markteinführung von E-Mobilität hat das BMLFUW im Rahmen des Aktionsprogramms klima:aktiv mobil den Förderschwerpunkt für alternative Antriebe und Elektrofahrzeuge zur Umstellung von betrieblichen und kommunalen Fuhrparks geschaffen, sowie im Rahmen des Klima- und Energiefonds zwei Modellregionen für E-Mobilität in Vorarlberg und Salzburg initiiert und unterstützt.
Zu Frage 3:
Die Frage der Abrechnungssysteme wurde in der e-connected Arbeitsgruppe Netzintegration behandelt.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Keine Zuständigkeit des BMLFUW.
Die Frage der Abrechnungssysteme betrifft die Betreiber von Ladestationen (meist Energieversorgungsunternehmen), wobei e-control über die Einhaltung der gesetzlichen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen wacht. Die technischen Standards zur Abrechnung von Bezahltransaktionen (wie z.B. PCI, DSS, EMV-Standard) sind durch die Ladestationenbetreiber zu beachten und die Marktregeln einzuhalten.
Zu Frage 7:
Eine Aufstellung der öffentlichen Ladestationen bzw. Stromtanksäulen für Elektrofahrzeuge liegt auf Landesebene vor. In folgenden Bundesländern befinden sich Ladestationen (Stand Juni 2010):
Darüber hinaus gibt es rd. 2700 registrierte Elektroanschlussstellen www.elektrotankstellen.net (Stand Juni 2010) in Österreich. Niederösterreich: 1192; Oberösterreich: 411; Steiermark: 310; Burgenland: 221; Kärnten: 206; Salzburg: 149; Wien: 100; Tirol: 69; Vorarlberg: 41.
Zu Frage 8:
Die Kosten für das Aufladen der Batterie eines durchschnittlichen Elektroautos mit einer Speicherkapazität von 25 kWh betragen im Durchschnitt 4,6 €; die Bandbreite reicht von 4,10 € bei der Tiwag bis 6,17 € bei Ökostrom. (Quelle: e-control)
Zu Frage 9:
Am Markt sind – neben den gängigen Schuko-Steckern (1-phasig, 230 V, 16 A) für kleine Ladeleistungen von Batterien für E-Fahrräder und E-Scooter – die zur Aufladung der Batterie von E-Autos empfohlenen 5-poligen CEE Stecker (3-phasig, 400 V, 32 A) von verschiedenen Herstellern erhältlich.
Zu Frage 10:
Das BMLFUW hat im Rahmen seines Förderprogramms klima:aktiv mobil einen Förderschwerpunkt für E-Mobilität für die Umstellung betrieblicher und kommunaler Fuhrparks auf E-Fahrzeuge.
In Ergänzung zu diesen Förderungsprogrammen für E-Fahrzeuge und Infrastruktur ist die Förderung zur Errichtung von Ladestationen in Diskussion.
Zu Frage 11:
Eine Förderung des Strombezugs in Park&Ride Anlagen ist bisher nicht vorgesehen.
Zu Frage 12:
Für Fuhrparks bis 10 Fahrzeugen von Gemeinden, Städten, Regionen, Betrieben und Verbänden können die Förderpauschalen des klima:aktiv mobil Förderprogramms gestaffelt nach Normal- bzw. Ökostrom genutzt werden. Für Fuhrparks über 10 Fahrzeuge ist eine Förderung der umweltrelevanten Investitionskosten bis zu max. 50% für Gemeinden und öffentliche Verwaltungen möglich, falls durch die Beschaffung bzw. Umrüstung des Fuhrparks eine CO2-Reduktion nachgewiesen wird.
Der Bundesminister: