5520/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0109-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 22. JULI 2010

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Hermann Lipitsch, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. Juni 2010, Nr. 5785/J, betreffend drohendes

Chaos im Zusammenhang mit der E-Mobilität

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2010, Nr. 5785/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage1:

 

Die Problematik des Ladungsvorgangs für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ist komplex und betrifft neben dem eigentlichen Ladegerät zum Auf- bzw. Entladen und zur Steuerung der Batterie im Fahrzeug, auch die Stromzuleitungen und Steckerverbindungen, sowie die stationäre Stromquelle (Ladestation/-Säule mit Netzanschluss), die für das sichere und zuverlässige Laden und Funktionieren der Batterie aufeinander abgestimmt werden müssen. Das Batterieladegerät wird entsprechend den Leistungsanforderungen fahrzeugspezifisch vom Kfz-Hersteller ausgelegt und ist deshalb abhängig von Art, Material, Zellentyp und Speicherkapazität der Batterie. Weiters müssen die Sicherheitsanforderungen nach IEC 61851-1 Norm erfüllt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Technische Normierungen betreffend E-Ladegeräte fallen nicht unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.

 

Zum Themenbereich Elektromobilität organisiert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) regelmäßige Veranstaltungen zur Abstimmung mit den nationalen Akteuren: Im Herbst 2008 wurden die Fahrzeughersteller zu einem Hearing eingeladen und einmal jährlich findet in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich der Fachkongress El-Motion statt. Bei der El-Motion 2010 präsentierte das BMLFUW gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich das 10-Punkte „Aktions­programm Elektromobilität“ mit Maßnahmen zur Forcierung der breiten Markteinführung der  E-Mobilität.

 

Die gemeinsam von BMLFUW mit dem Klima- und Energiefonds 2009 geschaffene Plattform e-connected für E-Mobilität und nachhaltige Energieversorgung hat in sechs Arbeitsgruppen, an denen sich 60 KMU und 90 Spezialisten beteiligten, die Themen E-Fahrzeuge, Ladestationen, Batterien, Netzintegration, gesetzliche Rahmenbedingungen und system­integrierte E-Mobilität bearbeitet und die verschiedenen Akteure zu Fragen der E-Mobilität unterstützt.

 

Zur Forcierung der Markteinführung von E-Mobilität hat das BMLFUW im Rahmen des Aktionsprogramms klima:aktiv mobil den Förderschwerpunkt für alternative Antriebe und Elektrofahrzeuge zur Umstellung von betrieblichen und kommunalen Fuhrparks geschaffen, sowie im Rahmen des Klima- und Energiefonds zwei Modellregionen für E-Mobilität in Vorarlberg und Salzburg initiiert und unterstützt.

 

Zu Frage 3:

 

Die Frage der Abrechnungssysteme wurde in der e-connected Arbeitsgruppe Netzintegration behandelt.


Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Keine Zuständigkeit des BMLFUW.

 

Die Frage der Abrechnungssysteme betrifft die Betreiber von Ladestationen (meist Energieversorgungsunternehmen), wobei e-control über die Einhaltung der gesetzlichen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen wacht. Die technischen Standards zur Abrechnung von Bezahltransaktionen (wie z.B. PCI, DSS, EMV-Standard) sind durch die Ladestationenbetreiber zu beachten und die Marktregeln einzuhalten.

 

Zu Frage 7:

 

Eine Aufstellung der öffentlichen Ladestationen bzw. Stromtanksäulen für Elektrofahrzeuge liegt auf Landesebene vor. In folgenden Bundesländern befinden sich Ladestationen (Stand Juni 2010):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darüber hinaus gibt es rd. 2700 registrierte Elektroanschlussstellen www.elektrotank­stellen.net (Stand Juni 2010) in Österreich. Niederösterreich: 1192; Oberösterreich: 411; Steiermark: 310; Burgenland: 221; Kärnten: 206; Salzburg: 149; Wien: 100; Tirol: 69; Vorarlberg: 41.


Zu Frage 8:

 

Die Kosten für das Aufladen der Batterie eines durchschnittlichen Elektroautos mit einer Speicherkapazität von 25 kWh betragen im Durchschnitt 4,6 €; die Bandbreite reicht von 4,10 € bei der Tiwag bis 6,17 € bei Ökostrom. (Quelle: e-control)

 

Zu Frage 9:

 

Am Markt sind – neben den gängigen Schuko-Steckern (1-phasig, 230 V, 16 A) für kleine Ladeleistungen von Batterien für E-Fahrräder und E-Scooter – die zur Aufladung der Batterie von E-Autos empfohlenen 5-poligen CEE Stecker (3-phasig, 400 V, 32 A) von verschiedenen Herstellern erhältlich.

 

Zu Frage 10:

 

Das BMLFUW hat im Rahmen seines Förderprogramms klima:aktiv mobil einen Förderschwerpunkt für E-Mobilität für die Umstellung betrieblicher und kommunaler Fuhrparks auf E-Fahrzeuge.

 

In Ergänzung zu diesen Förderungsprogrammen für E-Fahrzeuge und Infrastruktur ist die Förderung zur Errichtung von Ladestationen in Diskussion.

 

Zu Frage 11:

 

Eine Förderung des Strombezugs in Park&Ride Anlagen ist bisher nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 12:

 

Für Fuhrparks bis 10 Fahrzeugen von Gemeinden, Städten, Regionen, Betrieben und Verbänden können die Förderpauschalen des klima:aktiv mobil Förderprogramms gestaffelt nach Normal- bzw. Ökostrom genutzt werden. Für Fuhrparks über 10 Fahrzeuge ist eine Förderung der umweltrelevanten Investitionskosten bis zu max. 50% für Gemeinden und öffentliche Verwaltungen möglich, falls durch die Beschaffung bzw. Umrüstung des Fuhrparks eine CO2-Reduktion nachgewiesen wird.

 

Der Bundesminister: