5541/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/84-PMVD/2010                                                                                               26. Juli 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5506/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verwendung österreichischer Lebensmittel im gesamten Ressortbereich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Ja, soweit es mit dem Bundesvergabegesetz vereinbar ist.

Zu 2 und 3:

Für die Vergabe der Lieferung von Milchprodukten wurde das österreichische Bundesgbiet in zwölf Regionen gegliedert. Mit Ausnahme der Region 5 - Oberösterreich, wo bayrische Produkte und im Bio-Bereich österreichische Produkte gelistet sind, und der Region 3 - Salzburg, wo bei der Position Trinkmilch im 10 Liter Gebinde ein österreichisches und ein bundesdeutsches Produkt gelistet sind, wurden Molkereiprodukte an österreichische Unternehmen  vergeben.


Zu 4 und 6:

Für sämtliche Küchen des Österreichischen Bundesheeres.

Zu 5 und 7:

Entfällt.

Zu 8 und 9:

Die Belieferung der Küchen des Österreichischen Bundesheeres mit Fertigprodukten erfolgt ausschließlich durch österreichische Unternehmen. Diese müssen jedoch verschiedenste Produkte und Zutaten, die in Österreich nicht hergestellt werden bzw. nicht verfügbar sind, zukaufen.

Zu 10:

Eier werden durch die jeweilige Küche im freien Handel, in der Regel in der Region, eingekauft.

Zu 11, 12 und 17:

Die Erhebung dieser Daten würde auf Grund der nahezu 100 zu befassenden Dienststellen einen außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 13 und 14:

Gemüse und Obst werden durch die jeweilige Küche im freien Handel, in der Regel in der Region, eingekauft. Ausgenommen davon sind Südfrüchte, die zwar von österreichischen Unternehmen gekauft, von diesen jedoch aus dem Ausland bezogen werden.

Zu 15 und 16:

Wie ich bereits ausgeführt habe, handelt es sich dabei um Produkte oder Zutaten, die in Österreich nicht hergestellt werden bzw. nicht verfügbar sind. Änderungen bei dieser Vorgangsweise sind daher nur in sehr eingeschränktem Ausmaß möglich.

Zu 18:

Ja, soweit es die budgetären Möglichkeiten erlauben.


Zu 19:

Die Verpflegung österreichischer Soldaten in AUCON/KFOR-KOSOVO erfolgt zu 60 % mit Lebensmitteln aus Österreich. In AUCON/EUFOR ALTHEA-BOSNIEN werden die österreichischen Soldaten durch ein ausländisches Cateringunternehmen, das durch die führende Nation rekrutiert wurde, versorgt. In AUCON/UNDOF-GOLAN wird der größte Teil der Lebensmittel durch die UN beigestellt und stammt nicht aus Österreich.

Zu 20:

Die Situation bei anderen Armeen hinsichtlich des Einsatzes heimischer Lebensmittel ist, insbesondere bei jenen Nationen, die der Europäischen Union angehören, auf Grund der beinahe gleich lautenden gesetzlichen Grundlagen ähnlich wie die des Österreichischen Bundesheeres.