5547/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0008-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . September 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5490/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 bis 9 und 12:

Ø  Auf wie viele Jahre wird nach Ihren Vorstellungen der Führerschein ab 2013 befristet sein?

Ø  Planen Sie anlässlich der Führerscheinerneuerung eine ärztliche Untersuchung vorzuschreiben oder planen Sie Alternativen wie z.B. einen Auffrischungskurs?

Ø  Wenn ja, wer übernimmt nach Ihren Vorstellungen die Kosten für allfällige zusätzliche Gutachten von etwa Fachärzten oder Überprüfungsfahrten?

Ø  Wenn ja, werden Sie unter Führerscheinbesitzer/innen differenzieren, ob diese regelmäßige ärztliche Untersuchungen absolvieren müssen, wie etwa nach Alter?

Ø  Wenn ja, ab welchem Alter sollen diese Untersuchungen durchgeführt werden?

Ø  Werden künftig auch Mopedfahrer/innen und Lenker/innen vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge auf ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen überprüft?

Ø  Welches Einstiegsalter wird es künftig für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge geben?

Ø  Welches Einstiegsalter für die Motorradklasse A1 wird Österreich wählen?

Ø  Soll der Umstieg auf die jeweils nächst höhere Motorradklasse durch eine Prüfung oder eine Praxisschulung erfolgen?

Ø  Planen Sie bei der Umsetzung der Richtlinie eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden oder Einrichtungen wie etwa den Fahrschulen, den Autofahrerclubs, der Wirtschaftskammer Österreich etc.?

 

 

Derzeit wird die Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie in meinem Ressort vorbereitet und mit sämtlichen Interessenvertretungen abgestimmt. Seriöse Aussagen über Art und Inhalt der Umsetzung können daher noch nicht gemacht werden.

 

 

Zu Frage 10:

Ø  Wann wird der Entwurf der Führerscheingesetz-Novelle zur Umsetzung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie in Begutachtung gehen?

 

 

Eine Begutachtung wird für Herbst 2010 angestrebt.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Wie lautete die Position Österreichs zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Richtlinie?

 

Die 3. Führerscheinrichtlinie wurde 2006, also vor meiner Funktionsperiode beschlossen.

 

 

Zu Frage 13:

Ø  Welche Staaten der Europäischen Union haben die zitierte Richtlinie bereits umgesetzt, welche nicht?

 

 

Dazu liegen mir keine Informationen vor, zumal diese Frage auch nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fällt.