555/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau                                                                                   Geschäftszahl:           BMUKK-10.000/0013-III/4a/2009

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 26. Februar 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 639/J-NR/2009 betreffend Datenverluste und Datensicherheit 2008, die die Abg. Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 15. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2008 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 826 PCs eingesetzt. Da in Bezug auf den nachgeordneten Bereich einschließlich der Schulen vor dem Hintergrund der gegebenen Dezentralisierung in diesem Bereich eine gewünschte genaue jahresbezogene Auflistung zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf den damit verbundenen ungebührlich hohen Verwaltungsaufwand und den gegebenen Zeitrahmen von einer genauen Auflistung Abstand genommen wird.

 

Zu Frage 2:

Im Jahr 2008 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 182 Laptops eingesetzt. Im Übrigen gilt in Bezug auf den nachgeordneten Bereich das zu Frage 1 Ausgeführte sinngemäß.


Zu Frage 3:

Im Jahr 2008 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 213 Mobiltelephone (incl. Blackberrys) eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2008 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 35 Blackberrys eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2008 wurde ein Mobiltelephon als unauffindbar und ein Mobiltelephon als gestohlen gemeldet.

 

Zu Frage 6:

Sowohl Verlustmeldung als auch Diebstahlsanzeige erfolgten bei der Bundespolizei. Disziplinarrechtliche Ermittlungen wurden keine durchgeführt. Die Ergebnisse strafrechtlicher Verfahren sind dem Ressort nicht bekannt und können daher nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 7:

Keine.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Es befanden sich auf diesen Geräten dienstliche Daten im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit des betreffenden Ressortbediensteten. Geheime bzw. vertrauliche Daten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes und der darauf beruhenden Verordnung befanden sich nicht auf den Geräten.

 

Zu Frage 10:

Im Fall des unauffindbaren Mobiltelephons handelt es sich um ein Privatmobiltelephon, bei dem die Simkarte vom Ressort zur Verfügung gestellt wurde; dadurch ergibt sich kein Sachwert. Das gestohlene Mobiltelephon weist einen Buchwert von 0 Euro auf (Sachwert 119 Euro).

 

Zu Frage 11:

Da gemäß § 9 der Informationssicherheitsverordnung (InfoSiV) für klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufen „vertraulich“ und „geheim“ eine Verarbeitung der Daten nur auf Geräten erfolgt für die keine Vernetzung nach außerhalb des Ressorts besteht, ist kein solcher Zugriff möglich.

 

Zu Frage 12:

Entwendungen und Verluste von IT-Geräten werden in der IT-Abteilung erfasst und an die Abteilung Präs.1 zur weiteren Vorgangsweise gemeldet. Entwendungen und Verluste von Mobiltelefonen werden in der Abteilung Präs.1 erfasst.

 

Zu Frage 13:

Der Schutz erfolgt durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, wobei mehrstufige Zugriffsverfahren in Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp zum Einsatz kommen.


Zu Frage 14:

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gab es im Jahr 2008 keinen derartigen Befall, der zu einer Beeinträchtigung des Dienstbetriebes geführt hat. Wenn in den jeweiligen Securityprodukten Protokollierungen und Meldungen vorgesehen und möglich sind, werden diese teilweise genutzt. Aktuell gab es 2008 (und auch davor) keine Vorfälle, die eine über die bestehenden automatischen Mechanismen hinaus gehende Meldung/Protokollierung erforderlich gemacht hätten.

 

Zu Fragen 15 und 17:

Seitens der ausgebenden Abteilungen wird darauf hingewiesen, die übergebenen Geräte sorgsam zu nutzen, nicht unbeaufsichtigt öffentlich zu präsentieren und allfällige Diebstähle, Verluste oder Beschädigungen unverzüglich zu melden. Bei Diebstählen oder Verlusten ist weiters durch den Bediensteten eine Anzeige bei der Bundespolizei zu erstatten und ist diese ebenfalls unverzüglich an die IT-Abteilung bzw. Abteilung Präs.1 zu übermitteln. In Abstimmung mit der laufenden technischen Entwicklung werden alle wirtschaftlich und organisatorisch vertretbaren Maßnahmen ergriffen um Daten-/ Computerverluste verhindern zu können.

 

Zu Frage 16:

Vor der Entsorgung von Altgeräten wird diesen der Datenträger ausgebaut und in getrennter Form einer kontrollierten Vernichtung zugeführt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.