5552/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am 15. September 2018
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hörl, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5495/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den eklatanten Personalmangel der Seilbahnbehörde und den daraus entstehenden Schaden für die österreichische Wirtschaft gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 8:
Ø Ist Ihnen bekannt, dass die zum BMVIT zugeordnete Seilbahnbehörde an einem eklatanten Personalmangel, insbesondere an mit der Spezialmaterie betrauten Juristen/Verhandlungsleitern, leidet?
Ø Wenn nein, werden Sie diese Behörde einer Evaluierung unterziehen?
Ø Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um die Situation in dieser Behörde zu verbessern?
Ø Woran scheitern erforderliche Nachbesetzungen?
Ø Warum greifen Sie nicht den Vorschlag eines Mitarbeiters Ihres Kabinetts auf und bemühen sich darum „unterbeschäftigte Juristen des BMLVS“ zur Verstärkung in diese Behörde zu bekommen?
Zu Frage 5:
Ø Warum werden Spezialisten, die in Kürze in Pension gehen, nicht rechtzeitig nach besetzt, sodass eine Schulung in dieser Spezialmaterie durch den ausscheidenden Beamten erfolgen kann?
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Warum nehmen Sie in Kauf, dass durch diese personellen Engpässe Bewilligungen für Neu- und Umbauten und damit auch für den Staat ertragreiche Investitionen verzögert werden?
Ø Warum nehmen Sie in Kauf, dass einerseits zur Ankurbelung der Wirtschaft Konjunkturprogramme mit hohem Aufwand aufgelegt werden, andererseits durch die Verzögerung von Seilbahnbauten diese (für den Staat) ertragreichen Investitionen aber nicht oder nur verspätet durchgeführt werden können?
Ø Warum entsendet das VAI seit Jahren keine Sachverständigen mehr zu den Seilbahnbauverhandlungen?
Ø Gerade bei diesen projektbezogenen Bewilligungen ist Sachverstand an Ort und Stelle bei der Verhandlung erforderlich, um den Arbeitnehmerschutz am zu bewilligenden Projekt punktgenau vorzuschreiben – wie wollen Sie ohne diese Entsendungen den Arbeitnehmerschutz in diesem Bereich gewährleisten?