5552/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0031-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 


Wien, am 15. September 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hörl, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5495/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den eklatanten Personalmangel der Seilbahnbehörde und den daraus entstehenden Schaden für die österreichische Wirtschaft gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 8:

Ø  Ist Ihnen bekannt, dass die zum BMVIT zugeordnete Seilbahnbehörde an einem eklatanten Personalmangel, insbesondere an mit der Spezialmaterie betrauten Juristen/Verhandlungsleitern, leidet?

Ø  Wenn nein, werden Sie diese Behörde einer Evaluierung unterziehen?

Ø  Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um die Situation in dieser Behörde zu verbessern?

Ø  Woran scheitern erforderliche Nachbesetzungen?

Ø  Warum greifen Sie nicht den Vorschlag eines Mitarbeiters Ihres Kabinetts auf und bemühen sich darum „unterbeschäftigte Juristen des BMLVS“ zur Verstärkung in diese Behörde zu bekommen?

 

Die Personalsituation in der Seilbahnabteilung – wie in allen Bereichen des bmvit – ist mir bekannt. Die Abteilung wurde erst kürzlich mit einem weiteren Planposten ausgestattet und mit einer juristischen Mitarbeiterin besetzt. Es wurden nicht nur bereits 2004 der Abteilung zur Abwicklung der Verfahren zwei zusätzliche MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt, sondern auch sämtliche seit 2005 frei gewordenen Arbeitsplätze in der Seilbahnabteilung nachbesetzt.


Zu Frage 5:

Ø  Warum werden Spezialisten, die in Kürze in Pension gehen, nicht rechtzeitig nach besetzt, sodass eine Schulung in dieser Spezialmaterie durch den ausscheidenden Beamten erfolgen kann?

 

Eine Parallelbesetzung von Arbeitsplätzen zu Schulungszwecken ist aufgrund der Planstellengegebenheiten im Bundesbereich nicht möglich.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Warum nehmen Sie in Kauf, dass durch diese personellen Engpässe Bewilligungen für Neu- und Umbauten und damit auch für den Staat ertragreiche Investitionen verzögert werden?

Ø  Warum nehmen Sie in Kauf, dass einerseits zur Ankurbelung der Wirtschaft Konjunkturprogramme mit hohem Aufwand aufgelegt werden, andererseits durch die Verzögerung von Seilbahnbauten diese (für den Staat) ertragreichen Investitionen aber nicht oder nur verspätet durchgeführt werden können?

 

 

Laut Abteilung ist kein Fall bekannt, dass aufgrund der Personalsituation in der Seilbahnabteilung Bauvorhaben nicht oder nur verspätet verwirklicht werden können. Auch in zahlreichen Gesprächen mit der Wirtschaftskammer und mit wichtigen Seilbahnunternehmen wurde die Arbeit der Seilbahnbehörde explizit gelobt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø  Warum entsendet das VAI seit Jahren keine Sachverständigen mehr zu den Seilbahnbauverhandlungen?

Ø  Gerade bei diesen projektbezogenen Bewilligungen ist Sachverstand an Ort und Stelle bei der Verhandlung erforderlich, um den Arbeitnehmerschutz am zu bewilligenden Projekt punktgenau vorzuschreiben – wie wollen Sie ohne diese Entsendungen den Arbeitnehmerschutz in diesem Bereich gewährleisten?

 

 

Die Nachbesetzung eines Verkehrs-Arbeitsinspektors/ einer Verkehrsarbeitsinspektorin für den Seilbahnbereich erfolgt mit 1. September 2010, sodass wiederum verstärkt Beratungen auch bei Ortsverhandlungen angeboten werden können. Gleichzeitig sind jedoch auch legistische Vereinfachungen (z.B. verbesserte Berücksichtigung des Arbeitsnehmerschutzes in den vorzulegenden Sicherheitsanalysen) in Aussicht genommen.