5555/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0150-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 5543/J-NR/2010

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Im anfragerelevanten Zeitraum wurden von meinen Amtsvorgängerinnen drei Aufträge für Meinungsumfragen erteilt.


Am 18. Juli 2006 wurde ein Auftrag zu einer Meinungsumfrage in der österreichischen Bevölkerung zur österreichischen Justiz erteilt; es handelte sich dabei um eine repräsentative Telefonumfrage von „Karmasin-Marktforschung, österreichisches Gallupinstitut“ unter tausend zufällig ausgewählten Personen ab 14 Jahren. Das Auftragsvolumen belief sich auf 12.500 Euro (zzgl. 20 % USt).

Am 30. Oktober 2007 wurde beim Institut für empirische Sozialforschung GmbH (IFES) eine Erhebung zu justizpolitischen Themen in Form einer Telefonumfrage unter tausend zufällig ausgewählten Personen in Auftrag gegeben. Das Auftragsvolumen belief sich auf 15.600 Euro (zzgl. 20 % USt).

Im Herbst 2008 wurde eine persönliche, Laptop-gestützte (CAPI) KundInnen- und MitarbeiterInnenbefragung im Justizzentrum Wien-Mitte und im Bezirksgericht Hall in Tirol zu den dort einzurichtenden Servicestellen durchgeführt, wofür das Unternehmen „marketmind“ am 29. August 2008 beauftragt würde. Das Auftragsvolumen belief sich auf 25.950 Euro (zzgl. 20 % USt).

Sämtliche Aufträge wurden nicht im Wege der Ausschreibung vorbereitet, weil in Anbetracht des (niedrigschwelligen) Auftragswertes mit einer Direktvergabe nach § 41 Abs. 2 BVergG 2006 vorgegangen werden konnte (und wurde).

Zu 7 und 8:

Es ging in allen Umfragen primär um eine Kundenzufriedenheitserhebung; dabei wurde zunächst die Rolle des/der Befragten, dessen/deren Bezug zur Justiz, und die Häufigkeit des Gerichtskontakts abgefragt; sodann wurden über gezielte Fragen die Eindrücke des Justizkunden ermittelt, etwa zu den Themen Wartezeit, Verfahrensdauer, Kompetenz der Justizarbeiter, Verständlichkeit von Entscheidungen und abschließend nach Verbesserungswünschen gefragt. In der Umfrage zur Justiz 2006  wurde noch zusätzlich erhoben, welcher justiz- und gesellschaftsrelevanter Themen sich das Bundesministerium für Justiz besonders annehmen sollte, es wurden Fragen zur Rolle und Funktion des Strafvollzugs, zur öffentlichen Wahrnehmung der Bundesministerin für Justiz und anderer Politiker gestellt. Ferner  wurde nach politischen Präferenzen und justizpolitisch aktuellen Themen (häusliche Gewalt, Patchwork-Familien, Fußfessel, Familienbesuchsraum, Opferschutz, Stalking) gefragt. Meine Amtsvorgängerin hat die erhobenen Daten anonymisiert erhalten.

In der Umfrage 2007 waren die Themenschwerpunkte:

-       Wahrnehmung und Einstellung der Bevölkerung zur Justiz;

-       Kontakthäufigkeit mit der Justiz;

-       Besondere Berücksichtigung der Einstellungen zur Justiz bei jenen Teilen der Bevölkerung, die im letzten halben Jahr zumindest einen Kontakt mit Justizeinrichtungen hatten;

-       Image der Justiz im Umfeld anderer Einrichtungen;

-       Image der Ministerin.

Zu 9 bis 13:

Die Ergebnisse der Justiz-Umfragen 2006 wurden, ohne den politikbezogenen Teil, den nachgeordneten Dienstbehörden, der Richtervereinigung und dem Fortbildungsrat beim Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt. Er wurde ferner auf der Website Justiz veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Umfrage 2007 wurde auf der Website Justiz veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Kundenbefragung 2008 wurden am 15. Oktober 2008 zunächst dem mit der Gestaltung von Servicecentern in der Justiz beauftragten Projektleitungsteam präsentiert und in weiterer Folge zusammengefasst im Justiz-Intranet der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Zu 14:

Die in der Umfrage der Karmasin-Marktforschung aus dem Jahr 2006 enthaltenen Tabellenbände wurden nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, weil diese für den statistischen Laien weder selbsterklärend noch aussagekräftig sind.

Zu 15 bis 28:

Das Bundesministerium für Justiz hat sich seit dem Jahr 2006 nicht an Aufträgen für Markt- bzw. Meinungsforschungen, die von anderen in Auftrag gegeben wurden, finanziell beteiligt.

. Juli 2010

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)