5587/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 1. Juni 2010 unter der Zahl 5603/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit von Reisepässen – Zahlen für das Jahr 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Niveau hinsichtlich Sicherheit gegen Verfälschungen und Totalfälschungen ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten vergleichbar. Besonders häufig wurden im Jahr 2009 in Österreich gefälschte Reisepässe aus Bulgarien, Frankreich, Österreich, Slowenien, Litauen, Slowakei, Belgien, Tschechien, Rumänien, und Großbritannien entdeckt.

Als neue Fälschungstrends wurden bei Reisepässen aus der EU das Auftreten von Totalfälschungen, Lichtbildauswechslungen, Auswechslung der gesamten Datenseite bzw. Abänderungen behördlicher Eintragungen festgestellt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Das Sicherheitsniveau von Reisepässen, die von Drittstaaten ausgegeben werden, ist dem von den EU-Ländern ausgegebenen vergleichbar. Besonders häufig wurden im Jahr 2009 in Österreich gefälschte Reisepässe aus Nigeria, Serbien, Pakistan, China und Afghanistan festgestellt. Hinsichtlich der neuen Fälschungstrends wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.


Zu Frage 4:

Die häufigste Form von „Fälschungen“ bei Reisepässen ist das Anfertigen von Totalfälschungen, der Tausch des Lichtbildes bzw. die Auswechslung der gesamten Datenseite. In Österreich wurden im Jahr 2009 ungefähr 400 gefälschte Reisepässe festgestellt. Statistiken, die eine Aufschlüsselung nach Ländern vornehmen, werden nicht geführt.

 

Zu Frage 5:

Im In- und Ausland wurden 26 Reisepässe als ge- bzw. verfälscht bekannt.

 

Zu Frage 6:

Im Jahr 2009 wurden in Deutschland, Griechenland und Venezuela jeweils ein österreichischer Reisepass als ge-/verfälscht bekannt.

 

Zu Frage 7:

Im Jahr 2009 wurden in Österreich insgesamt 25 Blanko-Reisepässe festgestellt. Sieben stammen aus Nigeria, vier aus Frankreich, vier aus Österreich, zwei aus Großbritannien und je einer aus Pakistan, Italien, Afghanistan, Indien, Schweden, Rumänien, Deutschland und Ägypten.

 

Zu Frage 8:

Aus anderen EU-Mitgliedstaaten liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

 

Zu Frage 9:

Im Jahr 2009 wurden bei fremdenbehördlichen oder sicherheitsbehördlichen Personenkontrollen 57 ausländische ge-/verfälschte Reisedokumente festgestellt:

Frankreich:

11

Belgien:

10

Italien:

6

Bulgarien:

3

Slowenien:

3

VR China:

3

Finnland:

2

Tschechien:

2

Großbritannien:

1

Serbien:

1

Kroatien:

1

Griechenland:

1

Dänemark:

1

Ägypten:

1

Indien:

1

Spanien:

1

Portugal:

1

Norwegen:

1

Litauen:

1

Senegal:

1

Guatemala:

1

Liberia:

1

Marokko:

1

Tunesien:

1

Afghanistan:

1

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Im Jahr 2009 konnten im Bundeskriminalamt bei insgesamt 244 Asylwerbern die Verwendung von Falschidentitäten nachgewiesen werden; Statistiken, wie oft dabei gefälschte Reisepässe verwendet wurden, werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 12 und 14:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 13:

Gefälschte Reisepässe werden häufig im Zuge von Vorbereitungshandlungen für Straftaten benutzt. Statistiken, ob und bei welchen strafbaren Handlungen gefälschte Dokumente Verwendung finden, werden nicht geführt.

 

Zu Frage 15:

Angezeigte Fälle

2009

Fälschung von Reisedokumenten

680

Fälschung von Einreise-/Aufenthaltstitel

161

 

Ermittelte Tatverdächtige
im Jahr 2009

Fälschung von Reisedokumenten

Fälschung von Einreise-/Aufenthaltstitel

Tatverdächtige gesamt

566

169

davon Inländer

35

2

davon Fremde

531

167

davon:

 

 

Afghanistan

45

9

Ägypten

6

7

Albanien

13

16

Algerien

46

4

Armenien

2

0

Aserbaidschan

0

0

Australien

0

0

Bangladesh

1

0

Belgien

0

0

Bolivien

0

0

Bosnien-Herzegowina

4

3

Brasilien

3

0

Bulgarien

5

0

China

9

12

Deutschland

3

0

Dominikanische Republik

0

0

Elfenbeinküste (Cote d'Ivoire)

0

1

Eritrea

0

0

Estland

0

0

Frankreich

3

0

Gabun

1

0

Gambia

0

0

Georgien

25

4

Ghana

5

3

Großbritannien

1

0

Guinea

3

1

Guinea-Bissau

1

0

Indien

9

17

Irak

28

4

Iran

17

3

Israel

1

0

Italien

4

0

Jordanien

1

0

Kamerun

1

0

Kanada

0

0

Kongo

1

0

Kongo, DR

0

0

Kosovo

23

4

Kroatien

1

0

Kuba

0

0

Libanon

2

0

Liberia

3

1

Libyen

1

0

Litauen

0

0

Mali

1

0

Marokko

5

3

Mazedonien

7

2

Mexico

0

0

Moldawien

33

4

Mongolei

1

0

Montenegro

4

0

Nepal

0

0

Nicaragua

0

0

Niederlande

1

0

Nigeria

47

14

Obervolta (Burkina Faso)

0

0

Oman

1

0

Pakistan

13

9

Peru

1

0

Philippinen

0

3

Polen

2

0

Portugal

0

0

Ruanda

0

0

Rumänien

9

3

Rußland

3

1

Schweden

1

0

Schweiz

1

1

Senegal

1

0

Serbien

50

13

Sierra Leone

0

0

Slowakei

3

0

Slowenien

2

0

Somalia

5

2

Sonstige Staatsangehörigkeit

1

0

Spanien

0

0

Sri Lanka

5

5

Staatenlos

5

0

Sudan

1

1

Syrien

5

4

Togo

1

0

Tschechien

3

0

Tunesien

7

2

Türkei

20

10

Ukraine

11

1

Ungarn

3

0

Ungeklärte Staatsangehörigkeit

8

0

Usbekistan

1

0

Vietnam

0

0

Weißrußland (Belarus)

1

0

 

Zu Frage 16:

Biometrische Erkennungsverfahren werden in keinem Mitgliedsstaat flächendeckend eingesetzt. Portugal hat derzeit ein biometrisches Grenzkontrollsystem im Einsatz. Artikel 7 der EU-Verordnung Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) legt fest, dass beim Überschreiten der Außengrenze alle Personen einer Mindestkontrolle unterzogen werden, welche die Feststellung ihrer Identität anhand der vorgelegten oder vorgezeigten Reisedokumente ermöglicht. Projekte laufen beispielsweise in Deutschland, im Vereinigten Königreich, in Frankreich, in den Niederlanden, in Finnland, Tschechien und Spanien.

 

Zu den Fragen 17 bis 20:

Die Ende Juni 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.5.2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2009 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten, welche die Erleichterung der Grenzkontrolle bezweckt, sieht vor, dass biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten nur verwendet werden, um die Authentizität des Passes oder Reisedokuments zu prüfen und die Identität des Inhabers durch direkt verfügbare abgleichbare Merkmale zu überprüfen, wenn die Vorlage eines Passes oder Reisedokuments gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Systemen und Kontexten oder die Schaffung einer zentralen europäischen Passdatei stehen derzeit nicht in Diskussion.


Zu den Fragen 21 und 22:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 23:

Durch den Einsatz der österreichischen Dokumentenberater im Ausland wurden im Jahr 2009 aufgrund der von den eingesetzten Dokumentenberatern abgegebenen Empfehlungen durch das Personal der Fluglinien insgesamt 2735 Passagiere von Flügen nach Österreich aufgrund gefälschter Reisedokumente bzw. Nichteinhaltung der Einreisebestimmungen ausgeschlossen. Im Zuge der Tätigkeiten der Dokumentenberater wurden insgesamt 499 ge- und verfälschte Dokumente aufgedeckt.

Durch die qualitativ hochwertigen Schulungen für Personal von Einwanderungs- und Polizeibehörden in den von illegaler Migration auf dem Luftweg betroffenen Ausgangsstaaten, konnte eine ausgezeichnete bilaterale Zusammenarbeit etabliert werden. Insgesamt konnte durch diese Maßnahme ein deutlicher Erfolg gegen die illegale Migration auf dem Luftweg erzielt werden.

 

Zu Frage 24:

Keine.

 

Zu Frage 25:

Die Datenträger der österreichischen Sicherheitspässe mit Chip, welche im Zeitraum von 16.6.2006 bis einschließlich 29.03.2009 ausgestellt wurden, verfügen zusätzlich zu den verpflichtenden Sicherheitsmerkmalen über einen Kopierschutzmechanismus (Active Autentication), wodurch kopierte Daten eindeutig als Fälschungsversuch erkannt werden können. Weiters wird das nachträgliche Speichern von Daten auf einem Reisepassdatenträger durch einen unumkehrbaren Schreibschutz verhindert. Bei österreichischen Hochsicherheitspässen mit Fingerabdruck, welche seit 30.3.2009 ausgestellt werden, wird die so genannte "Chip Authentication" eingesetzt, welche überdies eine stärkere Verschlüsselung des Datenverkehrs ermöglicht.

 

Zu Frage 26:

Im Jahr 2010 ablaufende Reisepässe:

Burgenland

50912

Kärnten

79792

Niederösterreich

267713

Oberösterreich

234315

Salzburg

68578

Steiermark

175282

Tirol

99781

Vorarlberg

51864

Wien

199278

Gesamt:

1.227.515

 

Im Jahr 2009 wurden 743.795 Reisepässe neu ausgestellt.

 

Anzahl der bis zum Stichtag 31.12.2009 ausgestellten Reisepässe mit Chip:

Burgenland

81.347

Kärnten

168.842

Niederösterreich

524.687

Oberösterreich

449.741

Salzburg

163.614

Steiermark

375.473

Tirol

211.392

Vorarlberg

114.707

Wien

517.582

Gesamt

2.607.385

 

Zu Frage 27:

Nach den derzeit vorliegenden Zahlen sind im Jahr 2009 62 Reisepässe während der RSb Zustellung auf dem Postweg in Verlust geraten. Solche Reisepässe werden europaweit zur Fahndung ausgeschrieben. Der am Postweg in Verlust geratene Reisepass wird dem Bürger kostenfrei ersetzt.

 

Zu Frage 28:

130.