5590/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0135-I/4/2010

Wien, am 30. Juli 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Glaser, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2010 unter der Nr. 5618/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Millenniumsziele der Vereinten Nationen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Sind allen Sektionen in Ihrem Ressort die Milleniumsziele der Vereinten Nationen bekannt?

 

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetz­gebungsperiode (S. 245) vorgenommen, sich auch weiterhin aktiv für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele einzusetzen. Dies betrifft im Rahmen der jeweili­gen Zuständigkeit alle Bundesministerien, daher sind die Milleniumsziele jedenfalls jenen Organisationseinheiten bekannt, deren Aufgabenbereich sie betreffen.

 


Zu den Fragen 2 bis 4, 6 und 7

Ø Welche davon haben Sie zum Schwerpunkt der Bemühungen in Ihrem Ressort gemacht?

Ø Welche Aktivitäten Ihres Ressorts gab es in Zusammenhang mit den Millenni­umszielen der Vereinten Nationen in den Jahren 2007, 2008 und 2009?

Ø Was waren die konkreten Ergebnisse im Einzelnen?

Ø Was ist für 2010 geplant?

Ø Was wurde im Zuständigkeitsbereich Ihres Ressorts sonst noch in diesem Zu­sammenhang unternommen?

 

Im Rahmen ihrer Fachkompetenz für Entwicklungszusammenarbeit erfolgt die Schwerpunktbildung hinsichtlich der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele vor allem im BMeiA in enger Zusammenarbeit mit dem BMF, wo auch die budgetären Voraussetzungen hiefür gegeben sind. Das Bundeskanzleramt arbeitet allerdings im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Kohärenz im Sinne der Entwicklung konsequent an der Umsetzung und Sicherstellung von Kohärenz in allen Politikberei­chen mit und ist auch in die Erstellung der jeweiligen Dreijahresprogramme der öster­reichischen Entwicklungspolitik eingebunden. Zur entwicklungspolitischen Beratung der Österreichischen Entwicklungsbank sowie zur entwicklungspolitischen Begutach­tung der Ansuchen um Haftungsübernahme der Entwicklungsbank ist das BKA im Gremium Wirtschaft und Entwicklung vertreten.

 

Zu Frage 5:

Ø Wie hoch waren die Ausgaben dafür?

 

Zu den Ausgaben für die EZA-Aktivitäten des Bundeskanzleramts verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5619/J.

 

Mit freundlichen Grüßen