5598/AB XXIV. GP
Eingelangt am
03.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0183-III/4a/2010 |
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Wien, 2. August 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5673/J-NR/2010 betreffend Verein und Stiftung „Rettet den Stephansdom“, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Eine Auseinandersetzung betreffend die Verwendung von Spenden und Erträgnissen zwischen dem genannten Verein und der genannten Stiftung wurde nicht herangetragen. Ferner ist keine „stiftungsrechtliche“ Befassung mit dieser Angelegenheit gegeben.
Zu Fragen 3 und 4:
Aus Bundesmitteln des Denkmalschutzes erfolgten weder Förderungen an den genannten Verein noch wurden derartige Mittel an die Stiftung eingebracht bzw. weitergeleitet. Auch sonstige Förderungen an die benannten Einrichtungen sind nicht zu verzeichnen.
Zu Frage 5:
Zur Beurteilung dieser Frage besteht keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Frage 6:
Keine.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.