5605/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0202-III/4a/2010 |
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Wien, 2. August 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5719/J-NR/2010 betreffend Artothek des Bundes, die die Abg. Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Rechnungshofbericht von 2000 empfiehlt die Verwaltung der Sammlung der Artothek durch ein Bundesmuseum: „Zur Erreichung von Synergien im wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Bereich sollten die Aufgaben der Artothek nach Auffassung des RH künftig von fachlich in Betracht kommenden Bundesmuseen wahrgenommen werden.“
Auf Grund der hohen Kosten für die Verwaltung der Artothek durch den privaten Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ wurde vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine wirtschaftlich und kulturpolitisch bessere Verwaltung der Sammlung in die Wege geleitet.
Es ist geplant, die Österreichische Galerie Belvedere mit der Verwaltung der Artothek zu beauftragen, und zwar nach der Fertigstellung des Umbaus des 20er Hauses.
Zu Frage 1 lit. a:
Die Verleihtätigkeit von Kunstwerken ist integraler Bestandteil des Leistungskataloges der Artothek und wird selbstverständlich beibehalten.
Zu Frage 1 lit. b:
Ausstellungen aus der Sammlung der Artothek wurden in den letzten Jahren fast ausschließlich vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur durchgeführt und finanziert.
- 2007 „Ich gegenüber – das Porträt in der zeitgenössischen österreichischen Kunst“, Österreichisches Kulturforum Berlin
- 2005 - 2010 „Berlaymont – summa artis“, Europäische Kommission Brüssel
- 2009 - 2010 „In Between – Austria Contemporary“, eine Wanderausstellung (Tel Aviv, Split, Podgorica, Gyula, Nikosia, Istanbul, Peking)
Weitere Ausstellungen sind geplant.
Zu Frage 1 lit. c:
Weitere Varianten wurden vorerst nicht angedacht.
Zu Fragen 2 und 4:
Die Vorteile der Unterbringung der Artothek in einem fachlich dafür in Betracht kommenden Bundesmuseum wie dem Belvedere sind:
- Qualitätssteigerung durch die Einbindung und künstlerische Aufwertung der Artothek im Rahmen eines renommierten Ausstellungshauses/Museums und die verbesserte Präsenz der Ankäufe in Form vermehrter Ausstellungen
- Synergieeffekte im wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Bereich, im Bereich der fachgerechten musealen Betreuung des Bestands und insbesondere der Restaurierung von Werken
- Reduktion der laufenden Kosten durch effizientere und kostengünstigere Verwaltung und Lagerung der Werke durch das Belvedere
Zu Frage 3:
Eine Beauftragung des Belvedere hat noch nicht stattgefunden; die entsprechenden Verhandlungen sind am Laufen.
Zu Fragen 5 und 6:
Langfristig gesehen ist die bauliche Schaffung von Depotflächen im 20er Haus eine wichtige und sinnvolle Investition für den Bund. Bereits angefallene und zusätzlich veranschlagte Kosten lauten wie folgt: Die Bauphase 1 mit Gesamtbaukosten in Höhe von EUR 2,2 Mio. ist bereits abgeschlossen. Davon entfielen auf das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend EUR 1 Mio. und auf das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur EUR 1,2 Mio. (für nutzerspezifische bauliche Erfordernisse). Für die Bauphase 2 (Einrichtung) sind seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur weitere EUR 1,5 Mio. veranschlagt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.