5638/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0181-I/5/2010

Wien, am 6. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5722/J der Abgeordneten Glaser und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 3 bis 5:

Das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, BGBl. I Nr.49/2002 i.d.g.F., überträgt die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien grundsätzlich dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten. Die Hauptzuständigkeit für Maßnahmen der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit obliegt daher primär dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Ungeachtet dieser Kompetenzsituation ist anzumerken, dass aufgrund der komplexen thematischen Verflechtungen und Wechselwirkungen zwischen gesundheitspolitischen und entwicklungspolitischen Maßnahmen die vom Bundesministerium für Gesundheit getätigten nachstehend angeführten jährlichen Mitgliedsbeiträge an die Weltgesundheitsorganisation(WHO) sowie die freiwilligen Beiträge zu Programmen der WHO auch von entwicklungspolitischer Relevanz sind.

 

Neben dem jährlichen Mitgliedsbeitrag an die WHO (2007: € 2,777.623,82; 2008:

€ 2,809.333,34; 2009: € 2,951.206,36) unterstützt mein Ressort entsprechend den jeweiligen budgetären Ressourcen auch einzelne Programme der WHO auf freiwilliger Basis mit zweckgewidmeten Beiträgen. So wurde 2007 ein freiwilliger Beitrag in der Höhe von € 300.000,- für prioritäre, jedoch unterdotierte Bereiche wie Women’s Health, Making Pregnancy Safer – Improving Newborn Health sowie Injury and Violence Prevention an die WHO geleistet. Damit wurden von der WHO in Zusammenarbeit mit der American Austrian Foundation (AAF) Seminare und Trainingskurse zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Health Care Professionals aus allen Regionen der WHO entwickelt und in Österreich abgehalten. Weiters wurde 2007 an die WHO ein freiwilliger Beitrag in der Höhe von € 181.865,-- für die Einrichtung und Ausrüstung eines Influenzalabors in Yerevan/Armenien einschließlich der Einschulung und Ausbildung von Fachkräften geleistet. Im Jahr 2007 wurde auch für die Unterstützung einer humanitären Hilfsaktion in Kurdistan ein Betrag von € 5.031,08 aufgewendet.

 

Der vom Bundesministerium für Gesundheit als zuständigem Fachressort zu bezahlende Anteil für das permanente Sekretariat innerhalb der WHO in Genf zur multilateralen Umsetzung der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) beträgt für die Jahre 2007 - 2009 rund € 107.700,--. Dabei handelt es sich um freiwillige, allerdings der Höhe nach festgesetzte Beiträge.

 

Für 2010 ist die Unterstützung des HIV/AIDS Programms der WHO mit einem freiwilligen Beitrag von € 200.000,- vorgesehen. Die Abhaltung der XVIII. Internationalen AIDS Konferenz, der weltweit größten Veranstaltung zum Thema HIV/AIDS, in Wien (18. - 23. Juli 2010) wurde von meinem Ressort mit € 1,500.000,- unterstützt.

 

Gesundheit ist bedauerlicherweise derzeit kein Schwerpunktsektor der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Es wäre allerdings mein Wunsch als Gesundheitsminister, dass zukünftig einer der international anerkannten Stärken unseres Landes, nämlich der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, auch im Rahmen der OEZA eine größere Bedeutung zukommt.  

 

Frage 2:

Der WHO-Mitgliedsbeitrag 2007 wurde zu 70%, der freiwillige Beitrag 2007 für die Einrichtung und Ausrüstung eines Influenzalabors in Yerevan/Armenien wurde zu 100% der ODA angerechnet. Die WHO-Mitgliedsbeiträge für 2008 und für 2009 wurden jeweils zu 76% der ODA angerechnet.