5665/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0236-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 9. August 2010

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5987/J-NR/2010 betreffend „Bestnoten zum Schulschluss“ – Inserat in „Österreich“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu Frage 2 lit. a:

Die Einschaltung kostete inklusive Steuern und Abgaben EUR 24.555,16.

 

Zu Frage 2 lit. b:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Frage 2 lit. c:

Diese Frage wäre an den Medieninhaber zu richten.

 

Zu Frage 2 lit. d und e:

Die Entscheidung, ob ein Medieninhaber der medienrechtlichen Kennzeichnungspflicht Folge leistet oder nicht, liegt ausschließlich bei diesem und wird auch für den Auftraggeber erst bei Erscheinen der Einschaltung ersichtlich. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur führt keine Aufzeichnungen darüber, welche Einschaltungen von dem betreffenden Medium als solche gekennzeichnet wurden und welche nicht. Die zeitlich nicht eingegrenzte Frage wäre nur mit einem unangemessen hohen Verwaltungsaufwand zu beantworten.

 

Zu Frage 3:

Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt über keinerlei Subventionsmittel. Zahlungen an Medien erfolgen in Form von Entgelten entweder für Inserate oder für Medienkooperationen – wie im vorliegenden Fall.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.