5676/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.08.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      August 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0142-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5694/J vom 11. Juni 2010 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass in der Beantwortung der Voranfrage (Nr. 4392/J vom 29. Jänner 2010) die offenen Abgabenschuldigkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2009 dargestellt wurden. Darunter sind die auf Abgabenkonten verbuchten und noch nicht entrichteten Abgaben zu verstehen. Dieser Betrag beinhaltet somit die fälligen, aber auch die zum Stichtag noch nicht fälligen Abgaben. Alle Antworten beziehen sich auf den Datenstand für das Bundesland Steiermark zum Stichtag 31. Dezember 2009.

 

Zu 1.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer betragen 403.171.574 Euro.


Zu 2. bis 4. und 8. bis 11.:

Zu diesen Fragen liegen keine Daten in elektronisch effizient auswertbarer Form vor. Zur Beantwortung müssten zahlreiche Einzelabfragen vorgenommen werden, sodass eine entsprechende Auswertung mit einem unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden wäre. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass aus verfahrensökonomischen Gründen darüber keine Angaben gemacht werden können.

 

Zu 5.:

Für die Beantwortung wurden - analog zur Beantwortung der Anfrage Nr. 4392/J – die Unternehmen mit keinen bzw. maximal 5 Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen herangezogen. Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer bei diesen Kleinstunternehmen betragen 262.852.360 Euro.

 

Zu 6.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Einkommensteuer betragen 143.101.170 Euro.

 

Zu 7.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Körperschaftsteuer betragen 37.537.346 Euro.

 

Zu 12.:

Die Einhebung und Einbringung der Kommunalsteuer fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Daher können über die Höhe der Rückstände aus dieser Steuerart keine Angaben gemacht werden.

 

Zu 13.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Dienstgeberbeitrag betragen 8.654.908 Euro.

 

Zu 14.:

Die Einhebung und Einbringung der Grundsteuer fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Daher können über die Höhe der Rückstände aus dieser Steuerart keine Angaben gemacht werden.

 

Zu 15.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Kapitalverkehrssteuer (Gesellschaftsteuer und Börsen-umsatzsteuer) betragen 1.050.947 Euro.


Zu 16.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Steuern nach dem Gebührengesetz betragen
516.314 Euro.

 

Zu 17.:

In den sonstigen Verkehrsteuern sind u.a. die Energieabgabe, die Normverbrauchsabgabe, die Grunderwerbsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und der Altlastenbeitrag enthalten. Die offenen Abgabenschuldigkeiten der sonstigen Verkehrsteuern betragen 7.074.043 Euro.

 

 

Mit freundlichen Grüßen