5687/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am        August 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0146-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5736/J vom 15. Juni 2010 der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 7.:

Die thermische Sanierung, die im Rahmen des Konjunkturpaketes durchgeführt wird, wird über die Umweltförderung im Inland (UFI) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abgewickelt. Die Verträge werden dabei vom Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit den Projektnehmern abgeschlossen. Zur Beratung des Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gibt es eine Kommission, beschickt unter anderem mit Mitgliedern aller parlamentarischer Klubs, die detaillierte Informationen über jedes Projekt, das im Rahmen der UFI gefördert wird, insbesondere jene der thermischen Sanierung im Rahmen des Konjunkturpaketes, erhalten. Aus den Sitzungen dieser Kommission, in der auch des Bundesministerium für Finanzen vertreten ist, ist bekannt, dass 98% des Zusagerahmens für die thermische Sanierung zugesagt wurden. Soweit dem Bundesministerium für Finanzen bekannt ist, ist auch beabsichtigt, die noch verfügbaren Mitteln im Jahr 2010 vertraglich zuzusichern. Konkrete Zahlen zu den bereits ausgezahlten beziehungsweise beantragten Mitteln liegen dem Bundesministerium für Finanzen allerdings nicht vor, weshalb auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hingewiesen werden muss.

 

Zu 3. bis 5.:

Beim „Sanierungsscheck“ handelt es sich um eine Maßnahme zur Konjunkturbelebung als Teil der wirtschaftspolitischen Reaktion der österreichischen Bundesregierung auf die Finanz- und Wirtschaftskrise. Ziel war es, für private Haushalte und Unternehmen den Anreiz zu setzen, trotz eines schwierigen Umfelds nachhaltige Investitionen vorzuziehen beziehungsweise überhaupt durchzuführen und damit gesamtwirtschaftlich einem Wachstumseinbruch gegenzusteuern. Die Inanspruchnahme der speziellen Förderung der thermischen Sanierung und die damit erzielten positiven Beschäftigungs- und Stimulierungseffekte zeigen, dass diese wirtschaftspolitische Intention erfolgreich realisiert werden konnte.

 

Mit der beginnenden konjunkturellen Erholung – die OeNB prognostizierte im Juni 2010 für heuer ein Wachstum von 1,6% - muss jedoch zur Vermeidung von höheren Mitnahmeeffekten und einer prozyklischen Wirtschaftspolitik der Ausstieg aus der Konjunkturstimulierung umgesetzt werden. Auch auf europäischer Ebene wurde von den Staats- und Regierungschefs vereinbart, dass der Rückzug der expansiven Fiskalpolitik – und damit die Unterstützung einzelner Wirtschaftssektoren – mit Einsetzen der Erholung beginnen soll. Zudem befindet sich Österreich seit 2. Dezember 2009 in einem Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits und hat demzufolge einen Budgetpfad einzuhalten, der das Haushaltsdefizit bis 2013 wieder unter den Referenzwert von 3% des BIP korrigiert. Angesichts eines damit verbundenen Konsolidierungserfordernisses von 5,5 Mrd. Euro (2% des BIP) gilt es, die zweifelsfrei positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte der thermischen Sanierung im Rahmen von entsprechend optimierten bestehenden, bereits budgetierten Fördersystemen anzustreben.

 

Für Unternehmen gab es schon vor 2009 die Möglichkeit, Projekte zur thermischen Sanierung im Rahmen der UFI zur Förderung einzureichen. Diese Möglichkeit wird es weiterhin geben, wobei allerdings erneut auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hinzuweisen ist. Der Zusagerahmen der UFI ist derzeit im Umweltförderungsgesetz mit 90 Millionen Euro pro Jahr bis 2013 geregelt. Darüber hinaus wird auf die bisher gut funktionierenden Förderinstrumente der Länder im Rahmen der Wohnbau- und der Umweltförderung des Bundes im Inland hingewiesen, die weiterhin die wesentlichen Instrumente für die Förderung von thermischen Gebäudesanierungen darstellen.

 

Zu 6.:

Eine detaillierte Berechnung der Steuermehreinnahmen durch die ausgelösten Investitionen ist nicht möglich, da nicht bekannt ist, inwieweit es durch die getätigten Investitionen beim liefernden oder leistenden Unternehmen entweder zu einer steuerwirksamen Gewinnerhöhung oder Verlustverringerung kam.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen