57/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0159-I/A/3/2008

Wien, am        22. Dezember 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4/J der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer, Kollegen und Kolleginnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Die amtliche Kontrolle erfolgt gemäß § 35 Abs. 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgF grundsätzlich ohne Vorankündigung.

 

Bei einem hinreichenden Verdacht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit mit sich bringen kann, ist jedoch gemäß Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 „…. zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes….“  die Öffentlichkeit zu informieren, wobei unter anderem die Maßnahmen die getroffen wurden oder werden anzugeben sind.

 

Hinsichtlich Melamin in chinesischen Milchprodukten wurde bereits am Donnerstag, den 18.9.08  eine Anweisung zur Durchführung von Kontrollen in Chinarestaurants, Asia-Märkten und Herstellern von Sportlernahrungen an die für die Kontrolle zuständigen Landeshauptmänner  übermittelt.

Zusätzlich zu den RASFF-Meldungen wurden zur gleichen Zeit viele Informationen über das Auftreten von Melamin in Chinesischen Produkten bereits von der Presse behandelt.

 

Frage 3:

Das Bundesministerium hat auf Anfrage der Medien am Samstag, den 20.9.08 bestätigt, dass Kontrollen bezüglich möglicherweise verdächtiger Ware erfolgen. Diese Bestätigung wurde von allen Medien verbreitet.

 

Frage 4:

Insgesamt wurden bisher 229 Proben gezogen und 226 auf  Melamin untersucht (Stand 05.12.2008) - bei 3 Proben konnte die Analyse aufgrund der Matrix nicht durchgeführt werden.

Eine Probe wurde beanstandet.

 

Frage 5:

Warenvorrat der beanstandeten Ware war keiner vorhanden, ein Weitervertrieb an andere Lebensmittelunternehmer ist nicht erfolgt, lt. Angaben war die Ware für den Privatgebrauch bestimmt – Maßnahmen gemäß Art. 39 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes sind nicht erfolgt.

 

Frage 6:

Es ist im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle keine bundesweite Kostenträgerrechnung vorgesehen. Die Frage kann daher nicht mit Aufschlüsselung der Kosten beantwortet werden. Der Umfang der amtlichen Kontrolle wird jährlich mit dem Revisions- und probenplan definiert, in dem Schwerpunktaktionen regulär nach risikobasierten Überlegungen vorgesehen sind. Neu auftretende Risiken werden daher in der laufenden Planung – im Gesamtkonzept - berücksichtigt. Man kann daher davon ausgehen, dass der risikobasierte Ansatz in der Regel zu keinem Kostenzuwachs im Gesamtsystem führt.

 

Frage 7:

Von den Bundesländern wurden für den Zeitraum 2000 -2007 folgende Daten zu der Anzahl von Lebensmittelkontrollen in Chinarestaurants übermittelt.

 

 

 

Anzahl der Kontrollen

2000

446

2001

462

2002

416

2003

528

2004

624

2005

717

2006

694

2007

564

 

 

Daten zur Gesamtanzahl der Chinarestaurants in Österreich sind im Tätigkeitsbericht nicht enthalten.

Laut Tätigkeitsbericht sind in Österreich in der Betriebsgruppe 22 04 (Gastgewerbe einschließlich Buschenschänken mit Konzession) folgende Anzahl an Betrieben, an kontrollierten Betrieben und an beanstandeten Betrieben ausgewiesen (angemerkt wird, dass die Daten nicht nach statistischen Überlegungen erhoben bzw. ausgewertet wurden):

 

 

Jahr

Anzahl der Gastronomie-

betriebe

Anzahl der kontrollierten Gastronomie-

betrieb

% Beanstandung bezogen auf kontrollierten Betrieben

Anzahl der kontrollierten Chinabetriebe

% Anzahl der beanstandeten Chinabetrieben zu den kontrollierten Chinabetrieben

2005

54 354

25  25 717

28,8

717

 45,7

2006

50 966

16 874

32,9

694

 38,3

2007

40 899

9 025

38,1

564

 57,6

 

 

Frage 8:

Von den Bundesländern wurden für den Zeitraum 2000 -2007 folgende Daten zu der Anzahl von Beanstandungen von Chinarestaurants übermittelt, die Prozentsätze beziehen sich auf die Anzahl der kontrollierten Chinarestaurants.

 

 

Jahr

Anzahl der beanstandeten Chinarestaurants

% der beanstandeten zu den kontrollierten Chinarestaurants

% der beanstandeten Chinarestaurants zu allen beanstandeten Gastronomiebetrieben

2000

244

54,7

 

2001

226

48,9

 

2002

262

62,9

 

2003

269

50,9

 

2004

287

46,0

 

2005

328

45,7

4,4

2006

266

38.3

4.8

2007

325

57,6

9,4

 

 

 

 

 

 

Frage 9:

Im Zeitraum 2000-2007 wurden Österreich weit laut Mitteilung der Bundesländer 34 Chinarestaurants geschlossen (diese Anzahl enthält auch jene Betriebe, die nur vorübergehend zu Reinigungszwecken geschlossen wurden).

 

Frage  10 :

Laut Meldungen der Bundesländer gab es im  Zeitraum Jänner bis Ende August 2008  bei Lebensmittelkontrollen in Chinarestaurants 249 Beanstandungen  (ca. 53,7%) von ca. 464 überprüften Chinarestaurantbetrieben.

 

Daten zur Gesamtanzahl der Chinarestaurants in Österreich liegen ho. nicht auf.

Daten zu den Kontrollen im Gastronomiebereich werden von den Ländern im jährlichen Tätigkeitsbericht  übermittelt. Gemäß LMSVG hat die Übermittlung des Tätigkeitsberichtes bis zum 31. März des Folgejahres zu erfolgen.

 

 

Frage 11:

Ja - die Schwerpunktskontrolle wurde auf Eier und Soja enthaltende Waren ausgedehnt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister