5708/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.08.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 16. August 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0150-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5750/J vom 16. Juni 2010 der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 2., 4. und 9. bis 11.:
Der nachstehenden Tabelle können jene Arbeitsgruppen entnommen werden, welche im Bundesministerium für Finanzen zu einem bestimmten Thema eingesetzt wurden und zum Datum des Einlangens der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen haben. Nicht angeführt werden dabei permanente beziehungsweise durch Gesetz eingerichtete Arbeitsgruppen wie etwa die auf Grundlage des Bundesgleichbehandlungsgesetzes eingerichtete Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder die zur Umsetzung der Gender Mainstreaming Strategie eingerichtete Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming. Hinsichtlich jener Arbeitsgruppen, die als Beirat zu qualifizieren sind, wird auf die erst jüngst erfolgte Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5341/J vom 19. Mai 2010 verwiesen.
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Bezeichnung der Arbeitsgruppe |
Mitglieder |
Tagungshäufigkeit |
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Beratender Beirat zur Haushaltsrechtsreform |
Vertreterinnen und Vertreter der Parlamentsklubs, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundeskanzleramtes und des Rechnungshofes |
anlassbezogen |
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Verwaltungskosten senken für Unternehmen
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AL Mag. Clemens Mungenast Krenthaller Christian, BMUKK Dotter Leopold, BMLVS Ermer Friedrich, BMLFUW Füszl Sylvia, BMG Gruber Hans Günter, BMLFUW Heber Astrid, BMG Irresberger Karl, BKA Klang Reinhard, BMWF Kölpl Wolfgang, BMWFJ Konetzky Georg; BMWFJ Luczensky Michael, BMVIT Marzi Theresia, BMJ Schrenk Franz, BMASK Setzer Wolfgang, BMI Somogyi Andreas, BMEIA Stammer Herbert, BMI Unger Ernst, BMLFUW Wahrmann Christa, BMVIT Walla Helmut, BMASK Windisch Brigitte, BKA |
Letzte Sitzung am 26.04.2010 2009 in monatlichen Abständen 2010 in Abständen von ca 2-3 Monaten
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Bürgerinnen und Bürger entlasten in Verwaltungsverfahren
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AL Mag. Clemens Mungenast Dotter Leopold, BMLVS Ermer Friedrich, BMLFUW Fehlinger Ursula, BMWF Fischer Anton, BMLFUW Füszl Sylvia, Gaube Regine, BMWFJ Gaube Regine, BMWFJ Gruber Hans-Günter, BMLFUW Heber Astrid, BMG Irresberger Karl, BKA Klang Reinhard, BMWF Kölpl Wolfgang, BMWFJ Konetzky Georg, BMWFJ Kreißl Monika, BMG Krenthaller Christian, BMUKK Luczensky Michael, BMVIT Marzi Theresia, BMJ Köpplinger Margit, BMASK Kloiber Martin, BMASK Michel Ulrike , BMI Pokes Harald, BMASK Papacek Herta, BMWFJ Schrenk Franz, BMASK Setzer Wolfgang, BMI Somogyi Andreas, BMEIA Stammer Herbert, BMI Unger Ernst, BMLFUW Wahrmann Christa, BMVIT Walla Helmut, BMASK Wildfellner Eva, BMG Windisch Brigitte, BKA |
Letzte Sitzung am 26.04.2010 2009 in monatlichen Abständen 2010 in Abständen von ca 2-3 Monaten
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Unternehmensserviceportal (USP) Koordinatoren – Projekt Informationsbereitstellung
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AL Mag. Clemens Mungenast MR Dr. Harald Schlosser, BMLVS MR DI Friedrich Holzbecher, BMWF MR Mag. Georg Konetzky, BMWFJ ADir. Ferry Elsholz, BMVIT Ing. Roland Ledinger, BKA Mag. Oliver Kleiss, BMJ Mag. Georg Stawa, BMJ Dr. Helmut Walla, BMASK SC Ing. Dr. Hans-Günter Gruber, BMLFUW Mag. Mike Fandler, BMI SC Dr. Helmut Moser, BMUKK Ing. Robert Scharinger, BMG Herbert Bitzan, BMEIA |
Letzte Sitzung am 21.04.2010 In der Anfangsphase häufiger 2010 in Abständen von ca 10 Wochen |
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Arbeitsgruppe zur grundsätzlichen Reform des Finanzausgleiches |
BM für Finanzen: HBMF Pröll, HSTS Lopatka und HSTS Schieder Länder: LR Mag. Harald Dobernig (Kärnten), Dr. Herbert Sausgruber, Lhptm-Stellv. Mag. Renate Brauner Österreichischer Städtebund: Bgm. Mag. Siegfried Nagl (Graz), Bgm. Dr. Heinz Schaden (Salzburg) Gemeindebund: Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer (Ersatzmitglied GS Dr. Robert Hink) Auf Beamten-Ebene ist die Abteilung II/3 im Bundesministerium für Finanzen federführend. |
Der aufgelistete Personenkreis bildet den so genannten politischen Lenkungsausschusses zur Arbeitsgruppe und ist bisher einmal (nach einer Reihe von vorbereitenden Gesprächen auf Beamtenebene), und zwar am 22. März 2010, zusammengetreten. |
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Arbeitsgruppe Effizientes Förderwesen (Vorbereitungsgremium zur vom Herrn Bundeskanzler geleiteten Arbeitsgruppe „Konsolidierung“) |
SC Dr. Gerhard Popp, Mag. Thomas
Schützenhöfer |
5 mal |
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Arbeitsgruppe Effizienz der Verwaltung (Vorbereitungsgremium zur vom Herrn Bundeskanzler geleiteten Arbeitsgruppe „Konsolidierung“) |
MR Mag. Herbeck Gabriele MR Mag. Sailer Martin AL DI Dr. Tiwald Gottfried AL Mag.Martin Mareich MMag. Dr. Patrick Segalla Dr. Franz Philipp Sutter Mag. Julian Bartsch SC Dr. Manfred Matzka, BKA SC Mag. Angelika Flatz, BKA Ing. Roland Ledinger, BKA Mag. Karin Holzer, BKA Dr. Helmut Berger, RH Dr. Norbert Weinrichter, RH Priv.-Doz. Dr. Hans Pitlik, WIFO Dr. Karin Schönpflug, IHS Mag. Eva Hauth, Staatsschuldenausschuss Mag. Biwald, KDZ Mag. Prorok, KDZ Dr. Bauer, KDZ Dr. Martin Huber, Gemeindebund Mag. Ulla Weinke, Städtebund Mag. Ronald Sallmann, Städtebund seitens der Länder: LAD Dr. Werner Seif Maria Rieder, MBA Mag. Wolfgang Bartsch Mag. Robert Spacek |
etwa alle 2 Monate |
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Arbeitsgruppe zur Prüfung der Einführung einer Stabilitätsabgabe für Banken |
in wechselnder Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter der FMA, OeNB, WKO, Kreditwirtschaft und des BMF |
anlassbezogen |
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Arbeitsgruppe Mitarbeiter/innen/befragung |
Mag. Michael Steuer, Mag. Marianne Wenk, Mag. (FH) Eva M. Schrittwieser, Harald Polt, Andrea Wendl, Norbert Kelety |
seit 2008 anlassbezogen |
Genauere Angaben über die Tagungshäufigkeit konnten zum Teil nicht mehr eruiert werden.
Darüber hinaus wurden Untergruppen zu einzelnen Themenbereichen interministerieller Arbeitsgruppen wie der vom Herrn Bundeskanzler geleiteten Arbeitsgruppe „Konsolidierung“ gebildet, welche unter Einbindung der Expertise des Bundesministeriums für Finanzen Teilaspekte behandeln und Ergebnisse daraus an die jeweilige Arbeitsgruppe berichten. Bei diesen Vorbereitungsgremien, wie etwa jenem zum Thema Vergabewesen als Untergruppe der Arbeitsgruppe „Effizienz der Verwaltung“, handelt es sich technisch allerdings um keine Arbeitsgruppen. Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass, soweit die im Regierungsprogramm enthaltenen Themen noch nicht abgedeckt sind, entsprechende Maßnahmen noch im Laufe der Legislaturperiode getroffen und dabei erforderliche Arbeitsgruppen geschaffen werden.
Zu 3. und 12.:
Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen können zu Einkünften von Einzelpersonen keine Angaben gemacht werden. Allerdings kann mitgeteilt werden, dass die Wahrnehmung der Vertretung des Bundesministeriums für Finanzen in Arbeitsgruppen größtenteils ehrenamtlich beziehungsweise von Bundesbediensteten im Rahmen ihres Dienstverhältnisses erfolgt.
Zu 5. und 6.:
In der laufenden Gesetzgebungsperiode wurde nachstehende Arbeitsgruppe, welche ihre Arbeit bereits abgeschlossen hat, im Bundesministerium für Finanzen eingesetzt. Nicht angeführt werden permanente beziehungsweise durch Gesetz eingerichtete Arbeitsgruppen wie etwa die auf Grundlage des Bundesgleichbehandlungsgesetzes eingerichtete Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder die zur Umsetzung der Gender Mainstreaming Strategie eingerichtete Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming. Hinsichtlich jener Arbeitsgruppen, die als Beirat zu qualifizieren sind, wird auf die erst jüngst erfolgte Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5341/J vom 19. Mai 2010 verwiesen.
Die Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ trat in mehreren Sitzungen vom August bis Oktober 2009 unter dem Vorsitz von Univ. Prof. Dr. Stefan Pichler zusammen, weitere Mitglieder waren Dr. Wolfgang Duchatczek, Mag. Willi Hemetsberger, Dr. Martha Oberndorfer, Dr. Wolfgang Peschorn und Dr. Christian Plas. In den Sitzungen wurden auch Kurt Sumper, Geschäftsführer der ÖBFA und SC Dr. Gerhard Steger als Auskunftspersonen befragt. Am 3. November 2009 lieferte die Arbeitsgruppe einen Abschlussbericht, der Optimierungsvorschläge für das Finanzmanagement des Bundes enthielt, die in einer Novellierung des Bundesfinanzierungsgesetzes, des Bundeshaushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 mündeten, die im Sommer 2010 parlamentarisch beschlossen wurden.
Darüber hinaus wurden Untergruppen zu einzelnen Themenbereichen interministerieller Arbeitsgruppen wie der vom Herrn Bundeskanzler geleiteten Arbeitsgruppe „Konsolidierung“ gebildet, welche unter Einbindung der Expertise des Bundesministeriums für Finanzen Teilaspekte behandeln und Teilergebnisse daraus bereits an die jeweilige Arbeitsgruppe berichtet haben.
Zu 7.:
Mit Juli 2010 nimmt die Arbeitsgruppe „G´sund bleiben“ nach bisherigen Vorarbeiten ihre Arbeit auf. Gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen wird die Betriebsärztin beziehungsweise Arbeitspsychologin im Bundesministerium für Finanzen dabei eine Neuausrichtung der Gesundheitsvorsorge im Bundesministerium für Finanzen erarbeiten. Die ständig wachsenden quantitativen und qualitativen Anforderungen machen diese Neuorientierung notwendig. Künftig wird daher auch verstärktes Augenmerk auf Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung gelegt. Unter der Dachmarke "G’sund bleiben" werden in Zukunft gesundheitsfördernde Maßnahmen im Mittelpunkt der betrieblichen Gesundheitsvorsorge stehen. Weiters soll das Thema auch als wichtiger Bestandteil strategischer Personalentwicklung verankert werden. All diese Maßnahmen zielen auf höhere Motivation und gesteigertes Engagement der Bediensteten ab. Darüber hinaus soll sichtbar gemacht werden, dass für das Bundesministerium für Finanzen als Dienstgeber das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets im Vordergrund steht.
Das Bundesministerium für Finanzen geht schließlich davon aus, dass, soweit die im Regierungsprogramm enthaltenen Themen noch nicht abgedeckt sind, entsprechende Maßnahmen noch im Laufe der Legislaturperiode getroffen und dabei erforderliche Arbeitsgruppen geschaffen werden.
Zu 8.:
Über die Veröffentlichung der Ergebnisse wird im Regelfall
im Vorhinein je nach Gegenstand und Zweck der Arbeitsgruppe entschieden. Keine
Veröffentlichung erfolgt beispielsweise, soweit es sich bei den von den
Arbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnissen um vertrauliche Empfehlungen handelt
oder rein die interne Arbeitsweise betreffende Maßnahmen, die lediglich ressortintern
kommuniziert und bearbeitet werden können. In anderen Fällen erfolgt
in der Regel eine Veröffentlichung. Der Bericht
der Arbeitsgruppe zur grundsätzlichen Reform des
Finanzausgleiches wird etwa zum einen an die
„Arbeitsgruppe Konsolidierung“
übermittelt und bei den Beratungen zur Verwaltungsreform mitberücksichtigt werden, zum anderen wird der Bericht aber jedenfalls eine der Grundlagen bei der Vorbereitung des nächsten Finanzausgleiches sein.
Mit freundlichen Grüßen