5725/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0161-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5818/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Arbeitsunfälle und Justiz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 7:

Das Sachverhaltselement „Arbeitsunfall“ wird in dem den Justizbehörden zur Verfügung stehenden elektronischen Register – mangels besonderer straf-, zivil- oder verfahrensrechtlicher Relevanz – nicht gesondert erfasst. Eine automationsunterstützte Auswertung von „Arbeitsunfällen“ ist daher nicht möglich. Die für eine Beantwortung demzufolge notwendige händische Auswertung aller im Zusammenhang mit Anzeigen wegen Körperverletzung seit dem Jahr 2005 angelegten Tagebücher bzw. Akten würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand darstellen und überdies dem Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit nicht genügen können.

Ich bitte daher um Verständnis, dass mir eine inhaltliche Beantwortung der Anfrage nicht möglich ist.

. Juli 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)