5735/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 17. Juni 2010 unter der Zahl 5792/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „im Dienst verletzte Exekutivbeamte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 8 bis 12:

Statistisch erfasst wird der Grad der Verletzung und nicht deren Art, ein unmittelbar daraus resultierender Krankenstand oder andere gesundheitliche Dauerfolgen.

 


Zu den Fragen 4 bis 6:

Angaben zu Verursachern bzw. Tätern werden dem Bundesministerium für Inneres nur bekannt, wenn die betroffenen Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen Antrag nach dem Wachebediensteten-

Hilfeleistungsgesetz 1992 (WHG) bzw. nach § 83c Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zu stellen. Aus diesem Grund werden in diesem Zusammenhang auch keine Statistiken über tatsächliche Festnahmen bzw. Anzeigen auf freiem Fuß geführt.

Eine abschließende Beantwortung im Sinne der Anfrage ist daher nicht möglich.

 

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Leistungen dieser Art fallen dem Grunde und der Höhe nach in die Zuständigkeit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Im Bundesministerium für Inneres werden dazu keine Aufzeichnungen geführt.