58/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Oktober 2008 unter der Zl. 6/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „radioaktive Verseuchung von aus Indien kommenden Aufzugknöpfen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wurde am 28. Oktober 2008 um 13.57 Uhr im Wege der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres (BM.I) über das Auffinden aus Frankreich importierter kontaminierter Aufzugknöpfe in einem Warenhaus einer italienischen Firma in Italien informiert.
Zu Frage 2:
Aufgrund der vom Strahlenschutzbereitschaftsdienstes des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erfolgten fachlichen Beurteilung, wonach Auswirkungen für Österreich nicht gegeben sind, waren in diesem konkreten Fall vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Maßnahmen zu veranlassen.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Auf europäischer Ebene wirkt die Generaldirektion Energie und Transport der Europäischen Kommission als zentrale Meldestelle, welche nach Erhalt relevanter Informationen unverzüglich über das ECURIE-System (European Community Urgent Radiological Information Exchange) die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten - in Österreich das BM.I - benachrichtigt. Auch in diesem Fall erfolgte die Informationsmeldung der italienischen Behörden im Wege des ECURIE-Systems.
Zu Frage 6:
Aus der Bewertung des Sachverhalts durch das BM.I und des BMLFUW war kein Bedarf einer Kontaktaufnahme mit Außenministerien anderer EU-Mitgliedstaaten gegeben.
Zu den Fragen 7 bis 11 und 13:
Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.
Zu den Fragen 12,15 und 16:
Allgemeine Fragen des Imports fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Bei Fragen des Strahlenschutzes im Zusammenhang mit kontaminierten Produkten handelt es sich um die Zuständigkeit des BMLFUW.
Zu Frage 14:
Die von Ihnen in der Einleitung Ihrer Anfrage genannte Einstufung der französischen Atomaufsichtsbehörde ASN als Störfall der INES-Skala 2 (INES = International Nuclear Events Scale) zieht keine verpflichtende Meldung durch die betroffenen Behörden im Rahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) oder der EU nach sich. Im konkreten Fall erfolgte die Meldung der französischen Atomaufsichtsbehörde daher nicht aufgrund einer zwingenden Berichtspflicht eines radiologischen Notfalles an die IAEO, sondern auf freiwilliger Basis an das öffentlich zugängliche „INES News" System der IAEO. Seitens der IAEO wurde jedoch kein Handlungsbedarf gesehen, da die Angelegenheit auf der INES-Skala als „non-significant event" eingestuft wurde. Meinem Ressort ist auch keine andere internationale Untersuchung bekannt.