5813/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.08.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-KA1000/0330-II/BK/3.4.2/2010
Wien, am 12. August 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 24. Juni 2010 unter der Zahl 5876/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geldwäsche-Meldestelle: Verdachtsmeldungen 2009“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
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Anzahl der Meldungen |
Behörde und Branche (Wirtschaftsklassen) |
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1.239 |
Kredit- und Finanzinstitute |
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90 |
Bundesministerium für Finanzen (inkl. Zollorgane) |
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15 |
Notare |
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12 |
Versicherungsgesellschaften |
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10 |
Finanzmarktaufsicht |
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8 |
Rechtsanwälte |
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5 |
Gewerbetreibende |
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4 |
Wirtschaftstreuhänder |
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1 |
Gewerblicher Buchhalter |
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1 |
Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
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1.385 |
Gesamt |
Zusätzlich erfolgten 115 Meldungen im Zusammenhang mit der Identifizierung von Überbringersparbüchern.
Zu den Fragen 2 und 4:
Entweder wurden von der Geldwäschemeldestelle selbst oder über deren Auftrag von den lokalen Sicherheitsdienststellen die notwendigen Ermittlungen eingeleitet und der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt. Lediglich gemäß § 41 Abs. 6 BWG hat die Geldwäschemeldestelle eine Anzeige gemäß § 78 Strafprozessordnung an die Staatsanwaltschaft oder gemäß § 81 Finanzstrafgesetz an die Finanzstrafbehörden zu unterlassen, bei denen auf Grund der ermittelten Daten lediglich ein Verdacht auf Verletzung der §§ 33 bis 41 und §§ 49 bis 52 Finanzstrafgesetz vorliegt. Analoge Bestimmungen befinden sich in den übrigen Materiengesetzen, die die Meldepflichten für verschiedene Berufsgruppen normieren.
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Anzahl der Anzeigen 2009 |
Straf- und Nachtragsanzeigen bzw. Meldungen |
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Gesamt 254 |
Strafanzeigen im Bundesgebiet wegen Verdachtes der Geldwäscherei an die Staatsanwaltschaften (durch A-FIU bzw. Sicherheitsdienststellen) |
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66 |
Straf- und Nachtragsanzeigen durch die A-FIU an die zuständigen Staatsanwaltschaften |
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15 |
Meldungen an die Finanzmarktaufsicht wegen Nichtoffenlegung der Treuhandbeziehungen |
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42 |
Meldungen wegen Bezuges zur Terrorismusfinanzierung an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) |
Im Jahr 2009 wurden Meldungen wegen Eigengeldwäsche, die in Österreich keinen separaten Straftatbestand darstellen, nicht statistisch erfasst. Solche Verdachtsmeldungen wurden nach der Analyse an die nachgeordneten Sicherheitsbehörden weitergeleitet, die die notwendigen Ermittlungen führten und an die zuständigen Staatsanwaltschaften anzeigten.
Zu Frage 3:
Von der Geldwäschemeldestelle wurden im Jahre 2009 zwei Anordnungen zur vorläufigen Aufschiebung einer Finanztransaktion erlassen.
Zu Frage 5:
33.
Zu Frage 6:
Diese Faktoren werden statistisch nicht erfasst.
Zu Frage 7:
Über justizielle Anordnungen zu Safe-Öffnungen werden keine gesonderten kriminalpolizeilichen Statistiken geführt.
Zu Frage 8:
Aufgrund gerichtlicher Anordnungen wurden von der Geldwäschemeldestelle in 12 Fällen insgesamt € 11.786.200,- vorläufig auf Konten bei österreichischen Banken und Kreditinstituten gesichert. Da es sich dabei noch großteils um laufende Verfahren handelt, kann über die Herkunft der Gelder keine Auskunft gegeben werden.
Zu Frage 9:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 10:
1 Fall.
Zu Frage 11:
Die Analyse zeigte, dass eine Vielzahl der Verdachtsmeldungen Sachverhalte mit Eigengeldwäsche (Vorauszahlungsbetrügereien, Überweisungsbetrügereien, Internetbetrügereien, Auktionsbetrügereien, Scheckbetrügereien, Anlagebetrügereien, den Suchtgift- und Menschenhandel, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Bestechung) und Sachverhalte mit den gemeldeten Tätern als Opfer betrafen.
Die verdächtig erscheinenden Transaktionen wurden vielfach unter Zuhilfenahme von Money Remittance Systemen, Offshore-Gesellschaften und/oder per Internet angeworbene „Finanzagenten“ durchgeführt.
Zu Frage 12:
Keine.
Zu Frage 13:
Nein.
Zu Frage 14:
Die Geldwäschemeldestelle arbeitet auf internationaler Ebene mit Interpol, Europol, OLAF und der Egmontgruppe (Vereinigung aller Geldwäschemeldestellen) sowie regelmäßig im direkten Kontakt zu ausländischen Partnerbehörden via Verbindungsbeamten etc. zusammen. Zusätzlich ist die Geldwäschemeldestelle in Gremienarbeiten, insbesondere mit der FATF und der EU, eingebunden.
Zu Frage 15:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 16:
Keine.