5815/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.08.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

GZ: BMASK-10001/0303-I/A/4/2010

 

Wien,

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5880/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

Frage 1:

Die Entwicklung der Personalstände in den Arbeitsinspektoraten im Jahr 2009 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Personalstand der Arbeitsinspektorate

 

1.1.2009

1.10.2009

31.12.2009

AI 1 – Wien

27

27

26

AI 2 – Wien

15

15

15

AI 3 – Wien

17

17

17

AI 4 – Wien

15

15

15

AI 5 – Wien

21

20

20

AI 6 – Wien

16

16

17

AI 7 – Wr. Neustadt

15

15

15

AI 8 – St. Pölten

18

17

16

AI 9 – Linz

30

29

29

AI 10 – Salzburg

19

21

21

AI 11 – Graz

32

32

32

AI 12 – Leoben

21

20

20

AI 13 – Klagenfurt

32

30

29

AI 14 – Innsbruck

26

24

24

AI 15 – Bregenz

22

21

21

AI 16 – Eisenstadt

16

16

17

AI 17 – Krems

16

14

14

AI 18 – Vöcklabruck

18

18

19

AI 19 – Wels

17

17

17

AI Bauarbeiten - Wien

23

23

24

AI – insgesamt

416

407

408

Frage 2:

Laut Personalplan 2009 standen der Arbeitsinspektion 417 Planstellen zur Verfügung, laut den Richtlinien des Bundeskanzleramtes durften am 31. Dezember 2009 386 Vollbeschäftigungsäquivalente (entspricht der Zahl der Voll-Entlohnungen ohne Karenzierungen etc.) nicht überschritten sein. Eine fixe Aufschlüsselung nach Bundesländern erfolgt nicht, da ein flexibler Personalwechsel zwischen den Arbeitsinspektoraten aller Bundesländer möglich sein muss. Die Aufschlüsselung der besetzten Planstellen (Vollbeschäftigungsäquivalente) nach Bundesländern zum 31. Dezember 2009 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Besetzte Planstellen (Vollbeschäftigungsäquivalente) der Arbeitsinspektorate

Burgenland

 16,00

Kärnten

 27,00

Niederösterreich *)

 42,33

Oberösterreich

 61,55

Salzburg

 15,75

Steiermark

 49,16

Tirol

 22,00

Vorarlberg

 19,50

Wien

129,77

insgesamt

383,06

*) Die Verwaltungsbezirke Bruck/Leitha, Mödling, Tulln, Wien-Umgebung, Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach werden von Arbeitsinspektoraten in Wien betreut.


Frage 3:

In die österreichische Arbeitsschutzstrategie sind alle Akteure des Arbeit­nehmer/
innen/schutzes sowie jene Institutionen, deren Aufgabenbereiche den Arbeitsschutz berühren, eingebunden. Durch gemeinsame Planung im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie sollen Ressourcen der einzelnen Institutionen optimal genutzt, die Zusammenarbeit gefördert und die einzelnen Ziele so aufeinander abgestimmt werden, dass daraus ein Optimum für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz resultiert.

Im Jahr 2009 bekannten sich die Spitzen der Sozialpartner, alle Träger der Unfall­versicherung sowie die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures und ich in einer gemeinsamen Resolution zum gemeinsamen Ziel, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in ganz Österreich durch Zusammen­arbeit und optimale Nutzung der Ressourcen bis 2012 nachhaltig zu verbessern. In dieser Resolution sind die Ziele der österreichischen Arbeitsschutzstrategie wie folgt zusammengefasst:

Reduktion von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten

Dabei sind zu berücksichtigen:

      Unfallgefährdete (gefahrengeneigte) Branchen, wie beispielsweise Bau,
Elektrobranche, Forst, Holz oder Metall;

      die besondere Situation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);

      Muskel-, Skeletterkrankungen unter besonderer Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Betriebskultur und Branche;

      Hauterkrankungen unter besonderer Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Betriebskultur und Branche (mit Schwerpunkt: Feuchtarbeit);

      Psychische Belastungen.

Verbesserung der Gefahrenevaluierung und der Betreuung durch Fachleute der Prävention

Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

      Nach Feststellung der Ausgangssituation darauf abgestellt gezielte Hilfestellung und Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für KMU;

      Gefahrenevaluierung als wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Ziele der
Arbeitsschutzstrategie;

      Qualitätsstandards für die Weiterbildungen von Präventivfachkräften und Fachleuten der Prävention.


Stärkung von Bewusstsein und Bildung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Dabei sind zu berücksichtigen:

      Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen insbesondere in KMU;

      Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte;

      Verstärkte Integration von Themen des Arbeitnehmer/innen/schutzes in Schulen, Lehranstalten, Fachhochschulen, Universitäten;

      Erfahrungen mit erfolgreich durchgeführten Präventionsmaßnahmen;

      Stärkung der Prävention und Verbesserung der Hilfestellung bei Gewalt am Arbeitsplatz (interne und externe Gewalt).

Österreich hat für seinen Beitrag zur EU-Gemeinschaftsstrategie auf nationaler Ebene Ziele in der gemeinsamen Resolution so festgelegt, dass ein Mix von kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen erzielt werden kann. Wichtig für die Ziel­erreichung ist auch, dass in der österreichischen Arbeitsschutzstrategie – deren Koordination durch mein Ressort erfolgt – die Ziele durch eine politische Willens­erklärung wesentlicher Institutionen in einer gemeinsamen Resolution festgelegt wurden und diese Ziele nicht nur inhaltlicher Natur sind, sondern auch die Zu­sammen­arbeit der verschiedensten Institutionen zur Bündelung der Ressourcen betreffen. Weiters erfolgt insofern eine Verdichtung der Zusammenarbeit und Aktivitäten, als neben der nationalen Strategie eine regionale Strategie und Vernetzung über die Arbeitsinspektorate aufgebaut ist, so dass einerseits nationale Projekte top-down regional optimal verstärkt werden können und umgekehrt regionale Projekte bottom-up national wirken können.

Um die Ziele der Arbeitsschutzstrategie zu erreichen, haben fünf Arbeitsgruppen
bereits insgesamt 57 Projekte initiiert. Eine aktuelle Liste der Projekte ist auf der
Internetseite der Arbeitsinspektion www.arbeitsinspektion.gv.at, auf der ein eigener Menüpunkt zur Arbeitsschutzstrategie eingerichtet wurde, veröffentlicht.

Zum Ziel der EU-Gemeinschaftsstratege, die Arbeitsunfälle bezogen auf die Unfall­quote um 25 % abzusenken, ist grundsätzlich anzumerken, dass es sich dabei um eine Zielvorgabe an alle 27 Mitgliedstaaten gemeinsam – also um einen Durch­schnitts­wert – handelt. Die Erreichung dieses Durchschnittswerts ist auf Grund der Erkenntnisse vorhergehender EU-Gemeinschaftsstrategien durchaus realistisch, doch wird der Beitrag jener Mitgliedstaaten, in denen die Zahl der Arbeitsunfälle bereits auf niedriges Niveau abgesenkt werden konnte, zu denen auch Österreich zählt, nach den Erfahrungen der Europäischen Kommission deutlich geringer ausfallen.

In Österreich nahm seit 1990 die Zahl der von der AUVA anerkannten Arbeitsunfälle un­selb­ständig Erwerbstätiger im engeren Sinn (ohne Wegunfälle) um 36 % (von 155.112 auf 99.052) und die der tödlichen Arbeitsunfälle um fast 50 % (von 195 auf 98) ab. Dazu ist ergänzend anzumerken, dass in Österreich – anders als bei­spielsweise in Deutschland – die Zahlen aller anerkannten Arbeitsunfälle und nicht nur die Zahlen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle veröffentlicht werden. Die Zahl der


meldepflichtigen Arbeitsunfälle wurde für 2009 von der AUVA zwar noch nicht veröffentlicht, liegt aber seit langem deutlich unter 100.000 und betrug im Jahr 2008 insgesamt 65.962.

Die vielen Initiativen im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie werden sicherlich mittel- bis langfristig zur weiteren Reduktion der Arbeitsunfälle beitragen können, hier vor allem durch Verbesserung der Gefahrenevaluierung und ein stärkeres Bewusstsein für die Wichtigkeit effizienter Prävention. Auf Grund der besonderen Bedeutung der Arbeitsunfälle sind folgende konkrete Projekte zu deren Prävention geplant oder bereits im Laufen:

·    Informationsmaterialien und Kontrollschwerpunkte für Risikobranchen, wie Bau, Metall- und Holzverarbeitung,

·    Planungstools für Betriebe und Fachleute der Arbeitssicherheit, mit denen branchenspezifisch, länderspezifisch und gendergerecht die zehn häufigsten Unfallarten aktuell und rückbezüglich abgefragt werden können,

·    Ein Planungstool für die Arbeitsinspektion, mit dem bei der Überprüfungstätigkeit, insbesondere auch in Abhängigkeit von auftretenden Unfall­häufigkeiten, Prioritäten gesetzt werden können.

Frage 4:

Im Jahr 2010 setzen die Arbeitsinspektorate vor allem folgende Schwerpunkte:

Arbeitsstoffevaluierung in Betrieben

Dabei handelt es sich um eine EU-weite Informations- und Inspektionskampagne bezogen auf KMU ausgewählter Branchen (in Österreich Kfz-Reparaturwerkstätten).

Information und Beratung mit besonderem Schwerpunkt am Unternehmenssitz von Bauunternehmen

Im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 wird dem Hochrisikobereich Bauwesen besonderes Augenmerk zugemessen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Information und Beratung der Verantwortlichen, die eher selten auf der Baustelle anzutreffen sind, daher direkt am Unternehmenssitz. Vorrangig in diesem Projekt ist die aktive Kontaktaufnahme mit den Unternehmensleitungen von Hoch- und Tiefbauunternehmen (KMU). Die Themen Unfallverhütung, Evaluierung, „best practice“-Lösungen sowie Informationen zur manuellen Lasthandhabung stehen dabei im Vordergrund.


„Sauber, sicher und gesund“ - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Reinigungsgewerbe

Die Arbeitsinspektion hat beim 2008 durchgeführten Schwerpunkt im Reinigungs­gewerbe Ansatzpunkte für die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesund­heitsschutz in dieser Branche definiert. Diese Verbesserungen sollen 2010 in Form eines neuerlichen Schwerpunktes realisiert werden, wobei vor allem die Koordination zwischen Auftraggeber/innen und Auftragnehmer/innen, die Gefahrenbeurteilung, persönliche Schutzausrüstung sowie die Einbindung von Arbeitsmediziner/innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit in die Konzipierung und Durchführung der Unter­weisung im Mittelpunkt stehen werden.

Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) psychosozialer Belastungen in Betrieben sowie besondere Berücksichtigung der Arbeitszeitsituation

Im Rahmen dieses Projekts sollen im Jahr 2010 einfache Instrumente zur Erfassung psychi­scher Belastungen erarbeitet und verbreitet werden, um so die Betriebe bei der Evaluierung psychosozialer Belastungen in ausgewählten Branchen (z.B. Bau, Gesundheitsberufe, Dienstleistung) zu unterstützen. Auch die Auswirkungen der
Arbeitszeitsituation auf psychosoziale Belastungen sollen in diesem Projekt erfasst und berücksichtigt werden.

Projekt „Leitfaden Nanotechnologie“

Das Projekt „Umgang mit Nano im Betrieb – Erfahrungen aus Fallstudien in Österreich“ ergab einen ersten Überblick über den bereits vorhandenen Umgang mit Nanomaterialien in der österreichischen Arbeitswelt. Die wesentlichen Ergebnisse dieses Projekts waren:

-       Die Zahl von Betrieben mit Nano-Aktivitäten in Österreich ist (noch) eher gering, ebenso die Zahl der direkt mit Nano Beschäftigten/potenziell Exponierten.

-       Die derzeit wesentlichen Anwendungen dürften in Österreich im Bereich Oberflächen- und Beschichtungstechnologien liegen.

-       Das nanospezifische Wissen der Anwender, aber auch der Präventiv­experten /innen ist derzeit noch eher gering.

-       Die Risikokommunikation in der Lieferkette ist derzeit nicht zufriedenstellend. Sicherheitsdatenblätter enthalten nur vereinzelt oder überhaupt keine nano­spezifischen Daten.

Ein „Nano-Leitfaden“ für das Risikomanagement beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz soll dem Vorsorgeprinzip und einem präventiven Ansatz folgend, daher eine sichere und gesunde Nanoarbeit in österreichischen Betrieben unter­stützen.


Fragen 5 und 6:

Wie ich bereits in meiner Antwort zu Frage 3 festgestellt habe, wurden die Daten der anerkannten meldepflichtigen Arbeitsunfälle von der AUVA für das Jahr 2009 noch nicht ausgewertet und veröffentlicht.

Im Jahr 2009 wurden von den Arbeitsinspektoraten insgesamt 3.523 Unfallerhebun­gen durchgeführt. Die Daten für Wien und Niederösterreich können nicht getrennt ausgewiesen werden können, weil drei Arbeitsinspektorate sowohl für Teile von Wien als auch für Teile Niederösterreichs zuständig sind und die Zählung der Tätigkeiten nach Arbeitsinspektoraten und nicht nach Bundesländern erfolgt.

Burgenland:                             133

Kärnten:                                    272

Oberösterreich:                        891

Salzburg:                                  184

Steiermark:                               563

Tirol:                                           199

Vorarlberg:                                  62

Wien und NÖ:                      1.219.

Frage 7:

Statistische Daten über grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Vorgesetzten werden von der Arbeitsinspektion nicht erhoben.

Frage 8:

Mein Ressort verfügt über keine Daten zu Kosten von Arbeitsunfällen. Dazu verweise ich an den für Unfallversicherung zuständigen Bundesminister für Gesundheit.

 

Mit freundlichen Grüßen