5818/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.08.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0650-III/4/2010
Wien, am 12. August 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 24. Juni 2010 unter der Zahl 5883/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „humanitärer Aufenthalt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Burgenland |
80 |
Kärnten |
105 |
Niederösterreich |
598 |
Oberösterreich |
1.274 |
Salzburg |
311 |
Steiermark |
952 |
Tirol |
225 |
Vorarlberg |
369 |
Wien |
1.967 |
Zu den Fragen 2, 5 und 7:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 3, 4 und 6:
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§ 43 Abs. 2 NAG - NB "unbeschränkt" |
§ 44 Abs. 3 NAG - NB "beschränkt" |
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Burgenland |
38 |
10 |
Kärnten |
36 |
3 |
Niederösterreich |
209 |
90 |
Oberösterreich |
325 |
137 |
Salzburg |
53 |
37 |
Steiermark |
208 |
184 |
Tirol |
71 |
38 |
Vorarlberg |
102 |
61 |
Wien |
463 |
148 |
Bei diesen Zahlen handelt es sich ausschließlich um jene Fälle, die von den Ländern an das Bundesministerium für Inneres gemäß der Mitteilungsverpflichtung nach § 73 NAG gemeldet wurden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ja. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des BM.I.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Insgesamt wurden 21 Patenschaftserklärungen, die nur in den „Beiratsfällen“ zur Anwendung kommen, abgegeben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer darüber hinausgehenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 13 und 14:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gem. Art. 52 B-VG.