5818/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.08.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0650-III/4/2010

Wien, am 12. August 2010

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 24. Juni 2010 unter der Zahl 5883/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „humanitärer Aufenthalt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Burgenland

80

Kärnten

105

Niederösterreich

598

Oberösterreich

1.274

Salzburg

311

Steiermark

952

Tirol

225

Vorarlberg

369

Wien

1.967


Zu den Fragen 2, 5 und 7:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 6:

 

 

§ 43 Abs. 2 NAG - NB "unbeschränkt"

§ 44 Abs. 3 NAG - NB "beschränkt"

 

 

 

Burgenland

38

10

Kärnten

36

3

Niederösterreich

209

90

Oberösterreich

325

137

Salzburg

53

37

Steiermark

208

184

Tirol

71

38

Vorarlberg

102

61

Wien

463

148

 

Bei diesen Zahlen handelt es sich ausschließlich um jene Fälle, die von den Ländern an das Bundesministerium für Inneres gemäß der Mitteilungsverpflichtung nach § 73 NAG gemeldet wurden.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ja. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des BM.I.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Insgesamt wurden 21 Patenschaftserklärungen, die nur in den „Beiratsfällen“ zur Anwendung kommen, abgegeben.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer darüber hinausgehenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gem. Art. 52 B-VG.