5822/AB XXIV. GP
Eingelangt am
24.08.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-10001/0298-I/A/4/2010 |
Wien, 23. AUG. 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6138/J der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner und anderer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Im Bereich meines Ministeriums wurde im Zeitraum 2009 und 2010 keine Basisförderung an Vereine, die sich mit Frauenangelegenheiten beschäftigen, vergeben. Somit erübrigt sich eine Beantwortung der Fragen 2 und 3.
Fragen 4 bis 6:
„European Women’s Management Development International Network“ und „FemTech“ erhielten keine Förderungen seitens meines Ministeriums. Im Hinblick auf das Programm „FemTech“ verweise ich zudem auf die Beantwortung zu Frage 4 der Anfrage Nr. 6144/J durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.
Kein Bediensteter/keine Bedienstete meines Ministeriums ist aufgrund dienstlicher Verpflichtungen Mitglied bei „European Women’s Management Development International Network“. Was eine allfällige Nebenbeschäftigung betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass § 56 Abs. 1 BDG 1979 als Nebenbeschäftigung „jede Beschäftigung, die der Beamte außerhalb seines Dienstverhältnisses … ausübt“, definiert. Gemäß § 56 Abs. 3 leg. cit. (allenfalls in Verbindung mit § 5 Abs. 1 VBG) haben Bundesbedienstete erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen ihrer Dienstbehörde/Personalstelle zu melden. Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein stellt keine Ausübung einer (erwerbsmäßigen) Nebenbeschäftigung und daher auch keine meldepflichtige Tatsache dar.
Mit freundlichen Grüßen