5826/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0115 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates                                                                                                                             

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 23. AUG. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen und

Kollegen vom 6. Juli 2010, Nr. 5933/J, betreffend Einhaltung

der Zusage einer Anschubfinanzierung für Klimaschutz und

Klimaerwärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2010, Nr. 5933/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 6:

 

Im Jahr 2010 konnte bislang bereits ein Pilotprojekt umgesetzt werden, das auf die neuen internationalen Finanzierungszusagen des Copenhagen Accords anrechenbar ist. Es handelt sich dabei um ein Projekt zur Verminderung der tropischen Entwaldung in Äthiopien, dieses Projekt ist mit € 30.000,-- anrechenbar. Weitere Mittel können, nach entsprechender Projekt­identifikation und -planung, durch Umschichtungen innerhalb des bestehenden Budgets zur Verfügung gestellt werden, diesbezüglich sind noch keine Entscheidungen getroffen.


Hinsichtlich der Budgetierung allfälliger klimarelevanter Finanzierungsbeiträge an Entwicklungsländer in den Jahren 2011 und 2012 wird auf die kommenden Budget­erstellungsprozesse für die Bundesfinanzgesetze 2011 und 2012 hingewiesen. Beschlüsse zu den jeweiligen Bundesfinanzgesetzen können nur im Rahmen der vom Nationalrat am 19.05.2010 beschlossenen Rubrikobergrenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 erfolgen.

 

Zu Frage 2:

 

Im BMLFUW ist die Sektion V, Abteilung 4, für die Klimaagenden zuständig.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Zusätzliche öffentliche Beiträge der Industrieländer an die Entwicklungsländer sollen auf die nationale Entwicklungshilfequote anrechenbar sein. Es soll insbesondere zu keiner Gefährdung der laufenden Entwicklungszusammenarbeit und der Erreichung der Millenniums­ziele kommen.

 

Zu Frage 7:

 

Es wird zu keiner Umleitung von ODA-Mitteln kommen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 verwiesen.

 

Zu Frage 8:

 

Diesbezügliche Festlegungen werden noch zu treffen sein.

 

Zu Frage 9:

 

Die Auswahl der Länder und Regionen ist noch festzulegen und wird auch von den Kanälen abhängen, über die die Finanzierung erfolgt.

 

Zu den Fragen 10 und 13:

 

Die Auswahl der Kanäle (bilaterale als auch multilaterale) ist noch zu treffen; bei der Festlegung der Kriterien für die Finanzierung und der Auswahl der Kanäle wird der Aspekt der Erreichung der Milleniumsziele mit zu berücksichtigen sein.


Zu Frage 11:

 

Von Finanzierungen für Anpassung profitiert die am stärksten betroffene Bevölkerung auch im größten Ausmaß. Gerade die ärmsten Schichten der Bevölkerung sind von Katastrophen insofern am stärksten betroffen, als die Behebung der Schäden mangels finanzieller Mittel vielfach nicht möglich ist. Hier greifen die Mittel für Anpassungsmaßnahmen also auch am wirkungsvollsten.

 

Zu Frage 12:

 

Im Rahmen der Verteilung der Mittel wird auf die in den Staaten vorhandenen Strukturen aufgebaut.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Die EU wird regelmäßig über die Umsetzung der Finanzierungszusagen berichten, in diesen Bericht fließen auch die österreichischen Beiträge ein. Die beteiligten Ministerien werden die österreichischen Inputs koordinieren.

 

Der Bundesminister: