5827/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0229-III/4a/2010 |
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Wien, 23. August 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5946/J-NR/2010 betreffend anfallender Kostenaufwand durch die Zeugnisformularverordnung an AHS, BMHS, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Vorweg wird darauf hingewiesen, dass von der im Zuge der Novelle zur Zeugnisformularverordnung BGBl. II Nr. 81/2009 geänderten Bestimmung des § 6 Abs. 5 der genannten Verordnung lediglich die Reifeprüfungszeugnisse der allgemein bildenden höheren Schulen erfasst gewesen sind; vgl. in diesem Zusammenhang § 6 Abs. 5 der Zeugnisformularverordnung, BGBl. Nr. 415/1989, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 303/1995.
Zu Fragen 1 und 2:
Während im Bereich der in den Fragestellungen 3 bis 10 angesprochenen Schularten A3- formatige abschließende Zeugnisse aufgrund der Tatsache, dass die Stundentafel abgedruckt wird, seit Längerem Usus sind, zog mit der Novelle zur Zeugnisformularverordnung BGBl. II Nr. 81/2009 der Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen nach: Die als sinnvoll anerkannte Aufnahme der Stundentafel ins Reifeprüfungszeugnis bedingt ein neues Zeugnisformat.
Den Schulen wurden für die Anschaffung der A3-druckfähigen Drucker keine Extramittel zur Verfügung gestellt. Allfällige notwendige Druckeranschaffungen führten die allgemein bildenden höheren Schulen daher aus dem der jeweiligen Schule zur Verfügung stehenden laufenden Budget durch, sodass keine zentralen Aussagen über die Anzahl der bzw. allfällige zusätzliche Ausgaben für Drucker möglich sind.
Zu Fragen 3 bis 10:
In Folge der „Zeugnisformularverordnung 2009“ mussten an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik keine Drucker beschafft werden, da an allen Schulen entsprechende Drucker bereits vorhanden sind. Im Bereich der BMHS und der BAKIP/BASOP werden bereits seit Längerem Zeugnisse im Format A3 verwendet und bedruckt, sodass es zu keinen Mehrkosten durch die Novelle der Verordnung gekommen ist.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.