5828/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0230-III/4a/2010 |
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Wien, 23. August 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5948/J-NR/2010 betreffend anfallender Kostenaufwand durch die Zeugnisformularverordnung betreffend Berufsschulen bzw. Schulabschlusszeugnisse, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass von der im Zuge der Novelle zur Zeugnisformularverordnung BGBl. II Nr. 81/2009 neu eingefügten Bestimmung des § 3 Abs. 10 der genannten Verordnung die Jahreszeugnisse der letzten Schulstufe bzw. die Jahres- und Abschlusszeugnisse der Berufsschulen, insbesondere hinsichtlich der Abbildung der Stundentafel und der Aufnahme des Moduls bei modularisierten Lehrberufen erfasst gewesen sind. Im Zusammenhang mit dem Zusatz in der genannten Bestimmung „oder in einen Anhang zu diesen Zeugnissen“ kann nicht unterstellt werden, dass zwingend Zeugnisse im Format A3 zu verwenden und damit einhergehend zwingend A3-druckfähige Drucker anzuschaffen wären. Vielmehr ist aufgrund der oa. Novelle keine Formatänderung des Zeugnisformulars erforderlich.
Zudem wird auf den Umstand hingewiesen, dass der Erhaltungsaufwand (Sachaufwand, wie Drucker) etwa bei Jahres- und Abschlusszeugnissen der Berufsschulen in die Verantwortung des gesetzlichen Schulerhalters fällt, der in gegebenen Zusammenhang nicht der Bund ist, und daher die Fragen nach diesbezüglichen Drucker-Anschaffungen einschließlich deren Kosten grundsätzlich keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur darstellen. Im Zuge des korrespondierenden Begutachtungsverfahrens vor Kundmachung der angesprochenen Novelle wurden die gegenbeteiligten Gebietskörperschaften bzw. die gesetzlichen Schulerhalter der Berufsschulen eingebunden und es wurden keine diesbezüglichen Einwendungen oder Bedenken erhoben. Vergleichbares gilt in Bezug auf den Erhaltungsaufwand bei anderen „Jahreszeugnissen der letzten Schulstufe“ im allgemein bildenden Pflichtschulbereich.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.