5833/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      August 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0161-I/4/2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5896/J vom 28. Juni 2010 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat sich dafür ausgesprochen, das Budget vorwiegend ausgabenseitig zu reformieren und erst in einem zweiten Schritt einnahmenseitige Maßnahmen zu erwägen. Welche steuerlichen Änderungen erfolgen werden, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest.

 

Das Bundesministerium für Finanzen berücksichtigt schon derzeit die Auswirkungen von Steuergesetzen auf Männer und Frauen. Dazu ist aber anzumerken, dass es nur dann Sinn macht, eine Auswirkung auf beispielsweise die Einkommenssituation von Männern und Frauen zu erheben, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Steueränderung und dem Einkommen aus Gendergesichtspunkten besteht. Dies ist in Fällen von größeren Änderungen im Ertragsteuerrecht, vor allem bei einer Tarifänderung, der Fall. Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen deshalb auch im Erläuterungsteil die Auswirkungen der Maßnahmen der Tarifänderung und des Familienpakets auf Männer und Frauen ausführlich dargestellt. Im Bereich der Verbrauch- und Verkehrsteuern macht eine solche Erhebung weniger Sinn, da dort auch andere Faktoren (wie z.B. bei der Mineralölsteuer das Fahrverhalten im Individualverkehr oder bei der Tabaksteuer der Anteil der Raucher an der Bevölkerung) berücksichtigt werden müssten und daher oft nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht. Daneben darf auch nicht übersehen werden, dass gerade in diesen Bereichen über das Steuersystem oft auch Lenkungseffekte – wie ökologische oder gesundheitspolitische Aspekte – zu berücksichtigen sind und daher in diesem Zusammenhang auf Gendergesichtspunkte nur bedingt Bedacht genommen werden kann. Dort, wo direkte geschlechtsspezifische Auswirkungen messbar sind, wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen jede Änderung unter Gender-aspekten geprüft.

 

Zu 2.:

Es gibt im Bundesministerium für Finanzen Fachexpertinnen bzw. Fachexperten, die sich mit Gendermainstreaming, Genderaspekten und geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Steuersystems beschäftigen. Daher ist im Finanzressort eine Fachexpertise zur Analyse von Steuervorschlägen unter Gendergesichtspunkten vorhanden. Darüber hinaus arbeitet das Bundesministerium für Finanzen in diesem Bereich immer wieder mit externen Expertinnen bzw. Experten zusammen.

 

Zu 3.:

In erster Linie werden – wie bereits erwähnt – die Auswirkungen von Steueränderungen auf das Einkommen von Männern und Frauen geprüft, insbesondere inwieweit sich das Nettoeinkommen verändert. Darüber hinaus werden auch andere Auswirkungen – soweit messbar – analysiert, beispielsweise wie eine Regelung sich auf die Erwerbstätigkeit auswirkt. Insbesondere beim Familienpaket wurde geprüft, inwieweit die Neuerungen die Erwerbstätigkeit von Frauen begünstigen, und der Kinderfreibetrag so gestaltet, dass er einen die Erwerbstätigkeit von Frauen fördernden Effekt hat.

 

Im Bereich der Verbrauch- und Verkehrsteuern werden üblicherweise keine detaillierten auf Genderaspekte bezogenen Analysen durchgeführt, da dies aus den bereits in den Ausführungen zu Frage 1. erläuterten Gründen in diesem Bereich nicht zielführend wäre.

 

Zu 4.:

Die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Steueränderungen gehören zu jenen Faktoren, die bei der Entscheidung über die Sanierung des Budgets eine Rolle spielen werden.


Zu 5.:

Bisherige Studien belegen, dass das österreichische Steuersystem den gender pay gap verringert. Durch das progressive Steuersystem und die sehr hohe Steuerfreigrenze reduziert sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen beim Nettoeinkommen. Über das Steuersystem wird daher bereits ein Beitrag geleistet, um die Einkommensschere und damit die Frauenarmut zu verringern. Grundsätzlich ist hierzu aber anzumerken, dass es nicht die primäre Aufgabe des Steuersystems ist, gegen die Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen und gegen Frauenarmut vorzugehen. Hier sind in erster Linie die Arbeitsmarkt-politik, die Sozialpolitik, die Frauenpolitik und die Familienpolitik gefordert, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Erwerbsarbeit zwischen Männern und Frauen gleichmäßiger zu verteilen, Frauenarmut zu vermeiden und Frauen ein eigenständiges Einkommen und damit Unabhängigkeit zu ermöglichen.

 

Zu 6.:

Der Arbeitsgruppe zur Prüfung der Einführung einer Stabilitätsabgabe für Banken gehören – in wechselnder Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter der FMA, der OeNB, der WKO, der Kreditwirtschaft und des Bundesministeriums für Finanzen an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen