5841/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0259-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5910/J der Abgeordneten Strache, Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Zunächst möchte ich zum Einleitungstext der Anfrage vorab noch auf folgende Ausführungen näher eingehen:

 

 

Zur Behauptung der Anfragesteller einer 37% Armutsgefährdung von ganzjährig Erwerbstätigen:

 

Ich halte die Feststellung der Anfragesteller, dass 37% der Erwerbstätigen armutsgefährdet sind, weiterhin für nicht korrekt.


Die Armutsgefährdungsquote der Erwerbstätigen liegt tatsächlich bei sechs Prozent, so wie ich es in der Sondersitzung vom 15. Oktober 2009 vorgebracht habe. Die Messung der Armutsgefährdung berücksichtigt nach anerkannten internationalen und wissenschaftlichen Standards alle Einkommensquellen aller Mitglieder eines Haushalts und nicht nur das Erwerbseinkommen eines einzelnen Haushaltsmitglieds. Die Anfragesteller ziehen aus der in ihrer Anfrage angeführten „Kettenanalyse“ von Statistik Austria jedoch den Schluss, dass alle Personen mit Erwerbseinkommen unter der individuellen Armutsgefährdungsschwelle armutsgefährdet sind. Dies ist im Sinne der üblichen Definition von Armutsgefährdung falsch, und gleichzeitig auch realitätsfern, da bei einer solchen Betrachtungsweise automatisch die meisten Teilzeitbeschäftigten armutsgefährdet wären. In den meisten Fällen bezieht jedoch ein Haushalt neben Teilzeiteinkommen auch ein Vollzeiteinkommen und Sozialleistungen. Nach der Armutsdefinition der FPÖ wäre eine teilzeitbeschäftige Ehefrau eines
Generaldirektors als armutsgefährdet zu bezeichnen.

 

 

Zur Frage, ob Zuwanderer aus Drittstaaten Nettozahler sind:

 

Nicht nachvollziehbar ist, dass für die Beantwortung dieser Frage nach Meinung der Anfragesteller nicht alle, sondern nur gewisse Sozialsysteme relevant wären.

Faktum ist, dass es Sozialsysteme mit AusländerInnen aus Drittstaaten als NettozahlerInnen (PV, KV) und Sozialsysteme mit InländerInnen als NettozahlerInnen (Familienleistungen, ALV) gibt und bei einer Gesamtbetrachtung aller Sozialsysteme die AusländerInnen aus Drittstaaten NettozahlerInnen sind.

 

Die Anfragesteller behaupten, dass dies in Zukunft, wenn sich die Altersstruktur der AusländerInnen ändern sollte, nicht mehr der Fall sein wird. Dies steht aber in Widerspruch zu der selbst von den Anfragestellern in der Anfrage zitierten Aussage von Prof. Sinn, dass 80% der ZuwanderInnen wieder früher in ihre Heimat zurückkehren. Das heißt es ist anzunehmen, dass AusländerInnen aus Drittstaaten auch in Zukunft unter der älteren Bevölkerung in Österreich unterrepräsentiert sein werden. Sie werden deshalb im Vergleich mit ÖsterreicherInnen auch in Zukunft relativ weniger Gesundheitsleistungen und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für staatliche Zuschüsse zu den Pensionen (Ausgleichszulagen), die einen Aufenthalt in Österreich voraussetzen.

 

 

Zu den Ausführungen der Anfragesteller über die Armutsgefährdung von Familien:

 

Der Abgeordnete Strache spricht in der 39. Sitzung davon, dass Eltern einen wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten und dieser staatlich honoriert werden sollte. Gleichzeitig kritisiert der Anfragesteller, dass die „geburtenstatistisch aktivere Bevölkerungsgruppe“ der ZuwanderInnen relativ mehr Familienleistungen als Öster­reicherInnen bezöge.


Der Anfragesteller fordert Modelle, in denen Erziehungsarbeit unabhängig vom Erwerbsstatus noch stärker als bisher finanziell abgegolten werden soll.

 

Ich zitiere den Abg. Strache (39. Sitzung): „Es muss auch möglich sein, die Erwerbs- und Familienarbeitsphase nacheinander – ohne finanzielle und gesellschaftliche Nachteile – miteinander vereinbar zu machen. Wir wenden hier sehr viel Geld für das Nebeneinander auf, vernachlässigen aber das Nacheinander.“

 

Die Anfragesteller propagieren somit ein Lebensmodell, das Kleinkindbetreuung auch ohne berufliche Einbindung ermöglichen soll. Gleichzeitig wird MigrantInnen zum Vorwurf gemacht, wenn sie im geringeren Ausmaß als österreichische Familien in der Phase der Kleinkinderbetreuung berufstätig sind und somit dem von der FPÖ favorisierten Lebensmodell eher entsprechen.

 

Eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen durch leistbare, zeitlich flexible und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung zu ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Reduzierung von Armutsrisiken für Familien. Im Gegensatz zu den Anfragestellern vertrete ich die Position, dass zur Bekämpfung von Armut sowohl für österreichische als auch ausländische Familien bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von Familie und Beruf geschaffen werden sollen.

 

Das von den Anfragestellern propagierte Fernhalten der Mütter mit Kleinkindern vom Arbeitsmarkt führt zur verstärkten Armutsgefährdung und einer nachhaltigen Verschlechterung der Lebensqualität von Familien sowie bei Frauen zu einer schlechteren Absicherung bei Sozialrisken und im Alter. Um die höhere Armuts­gefährdung von ausländischen Familien zu reduzieren, ist es notwendig, die Erwerbsbeteiligung vor allem von ausländischen Müttern zu erhöhen.

 

 

Zur Forderung der Anfragesteller nach einer restriktiveren Zulassung von ausländischen Arbeitskräften:

 

Die Anfragesteller fordern die drastische Einschränkung der Zu­lassung ausländischer Arbeitskräfte und argumentieren, dass zuerst alle arbeitslosen InländerInnen einen Arbeitsplatz erhalten sollen. Tatsächlich war die FPÖ jedoch im Rahmen ihrer Regierungsverantwortung maßgeblich daran beteiligt, dass die Anzahl der zugelassenen ausländischen Saisoniers auf Grundlage der jährlichen Niederlas­sungs- und Kontingentverordnungen massiv ausgeweitet wurde. Betrug das Kontin­gent für den Tourismus im Jahre 1998 noch 3.135, wurde es schon im ersten Jahr der FPÖ-Regierungsbeteiligung auf 9.845 (Saison 2000/01) erhöht und erreichte im Jahr 2002 den Höchststand von 16.065. Das Kontingent für die Landwirtschaft betrug 1998 noch 6.435 und wurde im Jahr 2000 sogleich auf 9.900 erhöht und bis zum Jahr 2004 sogar auf 11.979 gesteigert. Auf diese Weise wurden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 allein in den Saisonbranchen Landwirtschaft und Tourismus jeweils bis zu 67.000 ausländische Arbeitskräfte zusätzlich ins Land gelassen, während keine wie immer gearteten Maßnahmen zur Verbesserung der Lohn- und Arbeits­bedingungen für die in diesen Branchen beschäftigten Inländer gesetzt wurden.

 

Entgegen der Behauptung, Arbeitsplätze für Inländer zu sichern, hat die FPÖ somit über Jahre ein Zulassungsmodell gefördert, in dem InländerInnen und integrierte AusländerInnen zunehmend durch neue, billige Saisonarbeitskräfte ersetzt wurden.

 

Damit aber nicht genug: Um die Anwerbung von Saisoniers noch attraktiver zu machen, wurden unter FPÖ-Regierungsbeteiligung zusätzliche Kontingente für ausländische Erntehelfer eingeführt und deren Beschäftigung auch noch „verbilligt“: Aufgrund einer im Jahr 2001 beschlossenen Sonderregelung im ASVG sind alle ausländischen Erntehelfer von der Vollversicherungspflicht ausgenommen und damit - zu Lasten der inländischen Arbeitskräfte - noch „günstiger zu haben“. Um das Ausmaß der zum Teil prekären Beschäftigung ausländischer Saisoniers auf ein vernünftiges Niveau zurückzuführen wurde in einem ersten Schritt das Kontingent für den Wintertourismus 2009/2010 um 15 % sowie das Kontintent für den Sommertourismus um 11,2% gekürzt.

 

 

Frage 1 bis 3:

 

Zur Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf die parlamentarischen Anfragebeantwortungen zu den Anfragen Nr. 3716/J und Nr. 4644/J.

 

 

Frage 4:

 

Die Höhe der Einnahmen der Gebietskrankenkassen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

 

Gebiets-

krankenkasse

2007

2008

2009

Alle GKK

9.477.539.784 

10.232.107.049 

10.676.867.682 

Gkk Wien

2.420.153.145 

2.610.329.057 

2.769.745.379 

Gkk Niederösterreich

1.623.948.422 

1.746.567.920 

1.826.376.322 

Gkk Burgenland

267.310.453 

295.838.386 

309.006.296 

Gkk Oberösterreich

1.627.194.808 

1.732.917.929 

1.782.286.850 

Gkk Steiermark

1.215.708.067 

1.325.528.711 

1.390.113.643 

Gkk Kärnten

588.319.525 

657.420.255 

688.353.875 

Gkk Salzburg

597.109.185 

641.164.659 

652.663.652 

Gkk Tirol

725.270.631 

782.324.166 

807.375.459 

Gkk Vorarlberg

412.525.548 

440.015.966 

450.946.206 

    Beträge in Euro

 

Fragen 5 bis 11:

 

Die Auswertung der Fragestellung hinsichtlich der Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Beiträgen, aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaften, ist nicht möglich, da eine Gliederung der Einnahmen der Sozialversicherung nach diesem Merkmal nicht vorgesehen ist.

 

Zur angeführten Sonderauswertung im Jahr 2006 (siehe Seite 6 der Anfrage) wird ausgeführt, dass diese Auswertung lediglich die Einnahmen (diese nur betreffend die Krankenversicherung) und Ausgaben der Gebietskrankenkassen betraf. Nicht-österreichische StaatsbürgerInnen, die bei anderen Trägern versichert waren (z. B. Selbständige), wurden nicht erfasst.

 

Für die Auswertung wurden Millionen Datensätze verschiedener Datenbanken verknüpft und nach dem Kriterium „inländische Staatsbürgerschaft“ bzw. „übrige Personen“ ausgewertet. Diese zeitintensiven Sonderauswertungen wurden nur für das Jahr 2006 und über die Summe der Gebietskrankenkassen (keine einzelnen Kassen) durchgeführt.

 

Trotz umfangreicher Verknüpfungen waren genaue Gliederungen oftmals nicht möglich (z. B. pauschalierte Leistungsersätze und pauschalierte Abrechnungen). In diesen Fällen waren Schätzungen notwendig, weshalb die Zahlen entsprechend vorsichtig interpretiert werden müssen.

 

Darüber hinaus hat der Hauptverband keine Auswertungen über Einnahmen bzw. Ausgaben nach Staatsbürgerschaft durchgeführt, weshalb eine seriöse Auswertung der Fragestellung nicht möglich ist.

 

 

Fragen 12 bis 19:

 

Die Einnahmen der Gebietskrankenkasse aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen werden weder bei den Gebietskrankenkassen noch beim Hauptverband aufgegliedert nach der Staatsbürgerschaft erfasst.


Zu den Fragen 20 bis 28:

 

Die Auswertungen der Fragen betreffend die Einnahmen der Gebietskrankenkasse aufgeschlüsselt nach Altersklasse und Staatsbürgerschaft kann, aufgrund der beim Hauptverband und den Gebietskrankenkassen vorhandenen Daten, nicht durchgeführt werden.

 

 

Zur Frage 29 bis 32:

 

Die Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherung sind weder im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, noch bei den Gebietskrankenkassen, beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder der Statistik Austria nach dem Merkmal der Staatsbürgerschaft gespeichert.

 

Eine verantwortliche, für eine Diskussion verlässliche Zahlengrundlage kann weder in der zur Verfügung stehenden Zeit noch mit den zur Verfügung stehenden Datengrundlagen angefertigt werden.

 

Eine Erhebung, welche Daten (in welcher Zusammenstellung) vorhanden sind und welche Daten noch benötigt würden, würde zunächst Erhebungen in der Größenordnung genau jenes Aufwandes auslösen, der in weiterer Folge dann auch für die Datenbearbeitung notwendig wäre: Es geht hier in erster Linie um die Bewertung von Datenbeständen hinsichtlich Aktualität, um Verknüpfungen, Schnittstellendefinitionen usw. Dieser Aufwand ist zu wesentlichen Teilen unabhängig davon, ob die Auswertungen, als deren Basis er notwendig ist, auch tatsächlich gemacht werden.

 

 

Frage 33:

 

Generell ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine gesonderten Abteilungen hat, die ausschließlich mit statistischen Arbeiten befasst sind. Die statistischen Arbeiten machen einen schwer quantifizierbaren Anteil von umfassenderen Arbeitsgebieten aus und stellen eine normale Dienstpflicht neben anderen Aufgabengebieten dar, über die in der Regel keine gesonderten Arbeitszeit- und Kostenaufzeichnungen geführt werden.

 

Im Bereich der statistischen Angelegenheiten der Pensionsversicherung und des Hauptverbandes ist innerhalb meines Ressorts die Abteilung II/B/6 zuständig, deren Aufgabengebiet aber weit über die Statistikagenden hinausgeht.

 

Seit  2009 werden im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung von dieser Abteilung die Aufwendungen für die statistischen Angelegenheiten der Pensionsversicherung und des Hauptverbandes gesondert erfasst: von den durchschnittlich 10,2 MitarbeiterInnen dieser Abteilung waren umgelegt auf den Zeitraum Jänner bis Dezember 2009 im Durchschnitt dieser 12 Monate 1,27 Personen mit Statistikagenden befasst: dies umfasste die Erhebung, Aufbereitung, Analyse, Interpretation und das Reporting von Statistikdaten. Dafür fielen laut Kosten- und Leistungsrechnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Personalkosten von € 107.198 an.

 

Weitere Ausgaben für statistische Auswertungen werden in der Kosten- und Leistungsrechnung meines Ressorts nicht gesondert ausgewiesen.

 

Frage 34:

 

Eine gesonderte elektronische Erfassung der Ausgaben der Gebietskrankenkassen und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger für statistische Abteilungen und Ausarbeitungen ist nicht vorgesehen. Händische Berechnungen können mit den vorhandenen Ressourcen nicht durchgeführt werden.

 

Frage 35:

 

Aufgrund der Projektangebote ist eine eindeutige kostenmäßige Trennung von Erhebung von Daten, Datenaufbereitung und Auswertung bei den meisten Projekten nicht möglich.

 

Als Beispiel aber kann ich für die nachgefragten Jahre die SILC-Erhebung und das Projekt „Ressortweite Vorgesetztenbeurteilung“ (Grundauftrag) anführen, für welche die Kosten für die Auswertung gesondert kalkuliert wurden und sich für die Jahre 2007, 2008 und 2009 auf insgesamt € 370.659 belaufen haben.

 

Frage 36:

 

Hinsichtlich der Ausgaben des Ressorts für Öffentlichkeitsarbeit verweise ich für das Jahr 2007 auf die Beantwortung der Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 3164/J (XXXIII. GP), für das Jahr 2008 auf die Beantwortung der Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 566/J sowie für das Jahr 2009 auf die Beantwortung der Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 3925/J. Der in Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 3925/J für das Gesamtressort ausgewiesenen Summe wäre noch ein Betrag von € 244.972,56 für den Rest des Jahres 2009 hinzuzuzählen, da der angefragte Zeitraum damals nur bis zum 11.12.2009 reichte.

 

In diesem Zusammenhang weise ich außerdem darauf hin, dass bei ähnlich gelagerten Anfragen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in nachstehendem Umfang bekanntgegeben wurden:


3249/J XXII. GP Fr. 33

2004,

€ 3.792.868,--

398/J XXIII. GP Fr. 1

2005

€ 3.924.156,68

398/J XXIII. GP Fr. 1

2006

€ 4.122.004,10

Mit freundlichen Grüßen