5843/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0222-II/A/9/2010

Wien, am 25. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5924/J der Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Der nachstehenden Tabelle sind die in der Hundedatenbank Animaldata registrierten Hunde, nach Bezirken aufgeschlüsselt, zu entnehmen:

 

Bezirk:                                   Hunde:

Wien 01:                                   95

Wien 02:                                 387

Wien 03:                                 269

Wien 04:                                   63

Wien 05:                                 112

Wien 06:                                   53

Wien 07:                                   92

Wien 08:                                   81

Wien 09:                                 104

Wien 10:                                 543

Wien 11:                                 426

Wien 12:                                 238

Wien 13:                                 223

Wien 14:                                 602

Wien 15:                                 180

Wien 16:                                 336

Wien 17:                                 228

Wien 18:                                 239

Wien 19:                                 427

Wien 20:                                 283

Wien 21:                               1176

Wien 22:                               1022

Wien 23:                                 408

 

Frage 2:

Der nachstehenden Tabelle sind die in der Hundedatenbank Petcard registrierten Hunde, nach Bezirken aufgeschlüsselt, zu entnehmen:

 

                                 Bezirk:            Hunde:

 

1010

56

 

1020

331

 

1030

301

 

1040

129

 

1050

235

 

1060

81

 

1070

76

 

1080

62

 

1090

226

 

1100

1476

 

1110

541

 

1120

434

 

1130

243

 

1140

312

 

1150

252

 

1160

561

 

1170

185

 

1180

147

 

1190

393

 

1200

306

 

1210

954

 

1220

2509

 

1230

679

 

Frage 3:

Die in der Heimtierdatenbank meines Ressorts gespeicherten Daten sehen lediglich eine Zustelladresse der Halterin/des Halters vor, für die Beantwortung der Frage 3 stehen mir daher keine Daten zur Verfügung.

 

Frage 4:

Allfällige Differenzen können verschiedene Ursachen haben. Einerseits kann ich nicht ausschließen, dass Datentransfers mit gewissen zeitlichen Verzögerungen erfolgen, andererseits ist es möglich, dass in den privaten Datenbanken auch Hunde und deren Halter/innen erfasst werden, die nicht in den Anwendungsbereich des Registers der Datenbank gemäß § 24a Tierschutzgesetz fallen. Auch kann ich nicht ausschließen, dass Halter/innen verendeter Hunde diesen Umstand nicht oder nicht unverzüglich der in meinem Ministerium geführten Datenbank mitteilen. Ebenso können in den privaten Datenbanken noch Daten von bereits toten Hunden erfasst sein.

 

Fragen 5 und 6:

Die Einstufung von Hunden als „hundeführscheinpflichtig“ betrifft nicht den Vollzugsbereich meines Ressorts.

 

Fragen 7 bis 10:

Daten betreffend Bissverletzungen durch Hunde werden in meinem Ministerium nicht erfasst.

 

Fragen 11 und 12:

Die Anzahl von Hundehalter/inne/n, die wegen Verdachts der Verwaltungsübertretung nach dem Tierschutzgesetz angezeigt wurden, stellt sich - aufgeschlüsselt nach Bezirken - wie folgt dar:

 

Bezirk

Berichtsjahr 2008

Berichtsjahr 2009

 01. Bezirk

01

02

 02. Bezirk

01

01

 03. Bezirk

32

46

 04. Bezirk

---

01

 05. Bezirk

01

01

 06. Bezirk

03

01

 07. Bezirk

02

02

 08. Bezirk

01

01

 09. Bezirk

---

---

 10. Bezirk

01

---

 11. Bezirk

02

01

 12. Bezirk

28

39

 13. Bezirk

---

---

 14. Bezirk

01

---

 15. Bezirk

03

05

 16. Bezirk

04

05

 17. Bezirk

05

01

 18. Bezirk

07

05

 19. Bezirk

05

01

 20. Bezirk

20

11

 21. Bezirk

03

03

 22. Bezirk

04

09

 23. Bezirk

03

03