5858/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0224-II/A/9/2010

Wien, am 25. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6006/J der Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass unter dem in der Anfrage genannten amtlichen Hunderegister die von mir eingerichtete Heimtierdatenbank gemäß § 24a Tierschutzgesetz zu verstehen ist. Diese Datenbank hat den Zweck, den Halter entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde ausfindig zu machen.

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Angabe der Rasse in der Heimtierdatenbank lediglich der Identifizierung des Tieres dient und nicht zur Feststellung eines allfälligen „Gefährdungspotentials“.


Frage 1:

Der nachstehenden Tabelle sind die in der Hundedatenbank Animaldata registrierten Hunde, nach Bezirken aufgeschlüsselt, zu entnehmen:

 

            Bezirk:                                                          Hunde:

            Amstetten                                                    1935

            Baden                                                            3136

            Bruck/Leitha                                                   657

            Gänserndorf                                                 2311

            Gmünd                                                          1060

            Hollabrunn                                                   2087

            Horn                                                              1296

            Korneuburg                                                  1555

            Krems                                                              614

            Krems Bezirk                                                1613

            Lilienfeld                                                          473

            Melk                                                              1784

            Mistelbach                                                   1684

            Mödling                                                        1314

            Neunkirchen                                                 1676

            Scheibbs                                                         759

            St. Pölten                                                        988

            St. Pölten Land                                             2567

            Tulln                                                              2057

            Waidhofen/Thaya                                        1209

            Waidhofen/Ybbs                                            163

            Wien Umgebung                                          1929

            Wiener Neustadt Bezirk                              1801

            Wr. Neustadt                                                 723

            Zwettl                                                            1256

 

Frage 2:

Der nachstehenden Tabelle sind die in der Hundedatenbank Petcard registrierten Hunde, nach Bezirken aufgeschlüsselt, zu entnehmen:

 

                 Bezirk:                                   Hunde:

 

Amstetten

275

 

Baden

487

 

Bruck/Leitha

688

 

Gänserndorf

2472

 

Gmünd

245

 

Hollabrunn

99

 

Horn

37

 

Korneuburg

199

 

Krems (Land)

70

 

Krems Donau (Stadt)

20

 

Lilienfeld

211

 

Melk

855

 

Mistelbach

836

 

Mödling

1125

 

Neunkirchen

803

 

Sankt Pölten (Land)

284

 

Sankt Pölten (Stadt)

101

 

Scheibbs

229

 

Tulln

292

 

Waidhofen/Thaya

32

 

Waidhofen/Ybbs (Stadt)

19

 

Wiener Neustadt (Land)

726

 

Wiener Neustadt (Stadt)

104

 

Wien Umgebung

1056

 

Zwettl

336

 

Frage 3:

Die in der Heimtierdatenbank meines Ressorts gespeicherten Daten sehen lediglich eine Zustelladresse der Halterin/des Halters vor, für die Beantwortung der Frage 3 stehen mir daher keine Daten zur Verfügung.

 

Frage 4:

Allfällige Differenzen können verschiedene Ursachen haben. Einerseits kann ich nicht ausschließen, dass Datentransfers mit gewissen zeitlichen Verzögerungen erfolgen, andererseits ist es möglich, dass in den privaten Datenbanken auch Hunde und deren Halter/innen erfasst werden, die nicht in den Anwendungsbereich des Registers der Datenbank gemäß § 24a Tierschutzgesetz fallen. Auch kann ich nicht ausschließen, dass Halter/innen verendeter Hunde diesen Umstand nicht oder nicht unverzüglich der in meinem Ministerium geführten Datenbank mitteilen. Ebenso können in den privaten Datenbanken noch Daten von bereits toten Hunden erfasst sein.

 

Fragen 5 bis 7:

Der Meldung von Hunden in einzelnen Gemeinden liegen landesrechtliche Vorschriften zugrunde. Die Fragen betreffen daher nicht den Vollzugsbereich meines Ministeriums, bzw. es stehen mir daher erforderliche Daten zur Beantwortung der Fragen 6 und 7 nicht zur Verfügung.

 

Fragen 8 und 9:

Die Einstufung von Hunden im Sinne des NÖ Hundehaltegesetzes betrifft nicht den Vollzugsbereich meines Ressorts.

 

Fragen 10 bis 13:

Daten betreffend Bissverletzungen durch Hunde werden in meinem Ministerium nicht erfasst.

 

Frage 14:

Die Anzahl der Hundehalter/innen, die wegen Verdachts der Verwaltungsübertretung nach dem Tierschutzgesetz angezeigt wurden, stellt sich wie folgt dar:

 

Hinsichtlich der Anzahl der Hundehalter/innen, die wegen Verdachts der Verwaltungsübertretung nach dem Tierschutzgesetz angezeigt wurden, verweise ich zu jenen Bezirken, die Gegenstand eigener parlamentarischer Anfragen waren, auf die Beantwortungen der entsprechenden Anfragen: 5993/J (Mistelbach), 5994/J (Baden), 5995/J (Bruck/Leitha), 5996/J (Gänserndorf), 5997/J (Gmünd), 5998/J (Hollabrunn), 5999/J (Horn), 6000/J (Korneuburg), 6001/J (Lilienfeld), 6002/J (Melk), 6003/J (Wien-Umgebung), 6004/J (Waidhofen/Thaya), 6005/J (Neunkirchen), 6007/J (Scheibbs), 6008/J (Krems/Donau-Stadt), 6009/J (St. Pölten-Stadt), 6010/J (Wr. Neustadt-Land), 6011/J (Zwettl), 6012/J (Tulln), 6013/J (St. Pölten-Land), 6014/J (Wiener Neustadt), 6015/J (Waidhofen/Ybbs), 6016/J (Mödling).

Die Daten für die Bezirke, die nicht Gegenstand von Anfragen waren, stellen sich folgendermaßen dar:

Bezirk Krems Land:  12

Bezirk Amstetten:    19

 

Frage 15:

Bezüglich jener Bezirke, die Gegenstand einer eigenen parlamentarischen Anfrage waren, verweise ich auf die Beantwortungen der bereits zu Frage 14 angeführten parlamentarischen Anfragen.

Die Daten für die Bezirke, die nicht Gegenstand von Anfragen waren, stellen sich folgendermaßen dar:

Bezirk Krems Land:  16

Bezirk Amstetten:    36