586/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0028-I/4/2009 Wien, am 06. März 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kapeller, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Jänner 2009 unter der Nr. 678/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Anerkennung der Ausbildung von Unteroffizieren im öffentlichen und zivilen Bereich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ø Ist Ihnen die Problematik der mangelnden Anerkennung der Unteroffiziersausbildung bekannt?
Selbstverständlich ist es auch mir ein Anliegen, den Unteroffizierinnen und Unteroffizieren, aber auch allen anderen Bediensteten des Österreichischen Bundesheeres eine gute Aus- und Weiterbildung zukommen zu lassen. Gleiches gilt natürlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst.
Mit der Aufnahme und Anerkennung der Unteroffiziersausbildung im Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung im Jahr 2008 ist hier ein ganz wesentlicher Schritt gelungen, der es den Unteroffizierinnen und Unteroffizieren nun ermöglicht, die Berufsreifeprüfung abzulegen.
Ich weise allerdings darauf hin, dass die konkrete Ausbildung im Bereich der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt. Nach den mir vorliegenden Informationen sind die Ausbildungen im Österreichischen Bundesheer sehr gut und brauchen Vergleiche mit entsprechenden zivilen Ausbildungen innerhalb und außerhalb des Bundesdienstes nicht zu scheuen.
Zu den Fragen 2 und 4:
Ø Was werden Sie unternehmen, damit die Unteroffiziersausbildung zum allgemein anerkannten Berufsbild wird?
Ø Wann werden Sie dem Parlament eine entsprechende gesetzliche Vorlage zur rechtlichen Gleichstellung bzw. Anerkennung der Unteroffiziersausbildung vorlegen?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meines Zuständigkeitsbereiches.
Zu Frage 3:
Ø Was werden Sie als für den Öffentlichen Dienst zuständiges Regierungsmitglied unternehmen, um die Einstellung befristeter Berufssoldaten und Berufssoldatinnen im Öffentlichen Dienst vorrangig durchführen zu können?
Schon derzeit ist im Beamtendienstrecht vorgesehen, dass Militärpersonen auf Zeit, die aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, in den ersten vier Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Falle der Bewerbung um eine Planstelle vorzugsweise zu berücksichtigen sind, wenn sie gleich geeignet sind wie die übrigen Bewerber (§ 151 Abs. 7 Beamtendienstrechtsgesetz 1979).
Das Bundeskanzleramt unterstützt selbstverständlich jegliche Bemühungen des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport bei der Suche nach adäquaten Arbeitsplätzen im Bundesdienst, aber auch darüber hinaus, für Soldatinnen und Soldaten.
Im Übrigen wurden bereits in der Vergangenheit mit Unterstützung des Bundeskanzleramtes Erfolge bei der Transferierung von Bediensteten in andere Bereiche des Bundesdienstes erzielt. So versehen bereits seit einiger Zeit ehemalige Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Bereich der Justizwache ihren Dienst zur vollsten Zufriedenheit aller.