5869/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-20001/0042-II/A/2/2010

 

Wien,

 

 

 

Betreff:

Parlament

Parlamentarische Anfrage des Abg. Schopf u. a. betreffend Wechsel von Beamten/Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in das ASVG- System, Nr. 6070/J

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6070/J der Abgeordneten Schopf u. a. wie folgt:

 

Vorweg betone ich, dass die in der Einleitung der Anfrage kritisierte Schlussbestimmung aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten war.

 

Bei all jenen Personen, deren Austritt aus dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis bereits wirksam geworden ist oder die ihre Austrittserklärung nicht mehr wirksam widerrufen können, würde die Anwendung des § 313 Abs. 2 ASVG idF SRÄG 2010 – im Vergleich zur geltenden Rechtslage nach ASVG – eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters um bis zu fünf Jahren bewirken. Dabei würde es sich im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zum sog. Vertrauensschutz um einen intensiven Eingriff in erworbene Rechtspositionen (das sind die im Überweisungsbetrag zu berücksichtigenden und daher als Versicherungsmonate nach dem ASVG geltenden Zeiten eines pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses) handeln.

 

Weiters weise ich darauf hin, dass ich die gegenständliche Anfrage an die Pensionsversicherungsanstalt mit dem Ersuchen um Stellungnahme weitergeleitet habe.

 

 

Frage 1:

Im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.05.2010 sind insgesamt 3.296 Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Bundesländer, Gemeinden, der Post AG und der Telekom Austria in das ASVG-System gewechselt.

Die Detailstatistik ergibt folgende Ergebnisse:

 

 

JAHR

BUND

LAND

GEMEINDE

POST

TELEKOM

ÖBB

GESAMT

2005

       865

     147

       131

     224

         45

0

     1.412

2006

       323

       26

         33

       50

         13

0

        445

2007

       297

       34

         30

       40

         14

0

        415

2008

       238

       26

         30

       51

         20

0

        365

2009

       281

       28

         44

       63

         22

0

        438

01.–05.2010

       166

       10

         33

         7

           5

0

        221

GESAMT

    2.170

     271

       301

     435

       119

0

     3.296

 

 

Frage 2:

Die Gesamtsumme der Überweisungsbeträge der öffentlich-rechtlichen Dienstgeber beträgt für den Zeitraum von 01.01.2005 bis 31.05.2010 EUR 112,835.119,99.

Es wird darauf hingewiesen, dass Überweisungsbeträge grundsätzlich binnen 18 Monaten nach Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstgebers bezahlt werden. Die Beträge sind im betreffenden Kalenderjahr bezahlt worden.

 

Dies ist bei der nachstehenden Detailstatistik zu berücksichtigen:


JAHR

BUND

EUR

LAND

EUR

GEMEINDE

EUR

POST

EUR

TELEKOM

EUR

ÖBB

EUR

GESAMT

EUR

2005

10,548.823,61

3,868.116,95

3,110.199,24

4,559.729,54

1,749.696,39

 

23,836.565,73

2006

11,731.991,40

2,272.248,36

1,792.717,67

3,404.822,46

741.769,64

 

19,943.549,53

2007

8,797.044,66

2,651.118,22

1,458.515,30

2,190.629,35

596.677,29

34.170,35

15,728.155,17

2008

8,227.233,07

3,101.654,51

1,596.518,66

3,875.048,66

1,686.029,60

 

18,486.484,50

2009

9,385.388,03

4,216.446,61

3,048.918,14

4,544.621,59

1,936.864,41

 

23,132.238,78

2010

5,795.828,48

1,806.557,47

1,988.178,35

1,588.813,48

528.748,50

 

11,708.126,28

SUMME

54,486.309,25

17,916.142,12

12,995.047,36

20,163.665,08

7,239.785,83

34.170,35

112,835.119,99

 

Frage 3:

Seit 01.01.2005 haben insgesamt 3.296 Beamtinnen und Beamte das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beendet und sind in das ASVG-System gewechselt.

47 Personen davon haben zwischenzeitlich eine vorzeitige Alterspension oder Alterspension zuerkannt bekommen.

171 Personen werden noch bis zum 31.12.2013 das Anfallsalter für eine vorzeitige Alterspension oder die Alterspension vollenden.

 

Die Zuordnung zu den ehemaligen öffentlich-rechtlichen Dienstgebern ergibt nachstehende Detailstatistik:

ehemaliger öffentl.-rechtl. Dienstgeber

Frauen

Männer

Gesamt

Bund

                 33

                23

                 56

Bundesländer

                 33

                15

                 48

Gemeinden

                 21

                10

                 31

Post AG

                 25

                11

                 36

Telekom Austria

                   -

                   -

                    -

Gesamt

               112

                59

               171

Ob bzw. zu welchem Zeitpunkt eine Pensionsleistung tatsächlich in Anspruch genommen werden wird, kann nicht eingeschätzt werden.

 

 

Frage 4:

Bisher  haben 283 Personen schriftlich bei der Pensionsversicherungsanstalt bezüglich der Auswirkungen, insbesondere nach dem frühestmöglichen Pensionsbeginn, angefragt.

268 Anfragen wurden von Frauen und 15 von Männern gestellt.

Die Darstellung nach Geburtsjahrgängen ergibt folgende Detailstatistik:

 

Geburtsjahrgang

Frauen

Männer

Gesamt

1950

                  5

                 3

                  8

1951

                22

                 1

                23

1952

                21

                 3

                24

1953

                39

                 3

                42

1954

                53

                 1

                54

1955

                45

                 1

                46

1956

                34

                 1

                35

1957

                30

                  -

                30

1958

                14

                  -

                14

1959 und jünger

                  5

                 2

                  7

Gesamt

268

               15

              283

 

Da diese Antragsteller nicht den Versicherten der PVA zugehörig sind, werden keine Beratungen bezüglich der Auswirkungen eines Wechsels in das ASVG-System durchgeführt.

Von den 283 Personen haben zwischenzeitlich 40 das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beendet und zwei Personen haben den Austritt mit Wirksamkeit zum 31.12.2010 erklärt.


Frage  5:

Im Zeitraum von Jänner 2005 bis Mai 2010 sind insgesamt 3.296 Beamtinnen und Beamte in das ASVG-System gewechselt.

Von diesen 3.296 Personen beziehen bereits 47 Personen eine vorzeitige Alterspension oder die Alterspension. Der monatliche Bruttopensionsaufwand beträgt
EUR 72.434,44 und somit jährlich EUR 1,014.082,16 exklusive Krankenversicherungsbeitrag.

Bis zum 31.12.2013 werden 171 Personen (59 Männer, 112 Frauen) das Anfallsalter für eine vorzeitige Alterspension vollenden. Ob bzw. zu welchem Zeitpunkt von diesem Personenkreis eine vorzeitige Alterspension  tatsächlich in Anspruch genommen werden wird, kann nicht eingeschätzt werden. Es können daher auch keine Kosten prognostiziert werden.

In Anbetracht der kurzen Stellungnahmefrist konnte von der PVA nicht mehr festgestellt werden, wie viele Personen eine Eigenpension in Anspruch nehmen, die bereits vor dem 01.01.2005 das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beendet haben.

 

 

Frage  6:

Es ist nicht möglich, die Anzahl zu prognostizieren. Dies ist in der Tatsache begründet, dass die PVA in die Entscheidung über die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses nicht involviert ist.

Zur Information wird mitgeteilt, dass im Monat Juni 2010

            35 Männer mit Geburtsjahrgang bis 31.12.1953 und

            51 Frauen mit Geburtsjahrgang bis 31.12.1958

das Beamtendienstverhältnis beendet haben. Diese 86 Personen könnten daher bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen die Langzeitversichertenpension oder eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ohne fünfjährige Wartezeit in Anspruch nehmen.

Die Höhe einer durchschnittlichen vorzeitigen Alterspension (Durchschnitt aller vorzeitigen Alterspensionen) beträgt derzeit EUR 1.775,07 monatlich brutto exklusive Krankenversicherungsbeitrag. Für 86 Personen würde daher ein Bruttoaufwand von jährlich EUR 2,137.184,28 entstehen.


Frage  7:

Die PVA hat bisher diese Pensionen nicht statistisch erfasst.

Für jene 3.296 Personen, die das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis seit 01.01.2005 beendet haben, wurde mit händischer Sichtung festgestellt, dass zwischenzeitlich 47 Personen eine vorzeitige Alterspension oder die Alterspension beziehen.

Die Zuordnung zum ehemaligen öffentlich-rechtlichen Dienstgeber und der derzeitige monatliche Bruttoaufwand exklusive Krankenversicherungsbeitrag ergibt nachstehende Statistik:

 

ehemaliger öffentl.-rechtl. Dienstgeber

Frauen

Männer

Gesamt

mtl. Bruttoaufwand in EUR

Bund

            5

          6

        11

          18.299,31

Bundesländer

            7

          4

        11

          12.923,05

Gemeinden

            6

          4

        10

          13.804,76

Post AG

          12

          2

        14

          25.675,32

Telekom Austria

            1

           -

          1

            1.732,00

Gesamt

          31

        16

        47

          72.434,44

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Rudolf Hundstorfer