5873/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
28. Juni 2010 unter der Zahl 5893/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Brutaler Überfall mit schwerer Körperverletzung durch Exekutivbeamten" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

Die Ereignisse wurden durch die anwesenden Exekutivbeamten dokumentiert.

Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer Beantwortung zum Sachverhalt Abstand genommen werden (§ 12 StPO).

 

Zu Frage 2:

Der Vorfall wurde dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) berichtet. Am 23.06.2010 wurde die BPD Wien, Büro für Besondere Ermittlungen, mit der Durchführung der weiteren erforderlichen strafprozessualen Ermittlungen vom BAK beauftragt.

 

Zu Frage 3:

Der zurzeit bekannte Sachverhalt bietet keine Grundlage für eine derartige Maßnahme.


Zu Frage 5:

Im Büro für Besondere Ermittlungen langten folgende Schriftstücke ein:

1.    Schreiben des Hr. P. an das Kabinett der Frau Bundesministerin (23.06.2010),

2.    Sachverhaltsdarstellung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger an die Korruptionsstaatsanwaltschaft (24.06.2010),

3.    Schreiben des Hr. P. an die Bundespolizeidirektion Wien (24.06.2010),

4.    Meldung der PI Trillergasse (22.06.2010)

5.    Amtsvermerk der PI Trillergasse (17.06.2010).

Die unter Punkt 1. und 2. genannten Schreiben wurden via Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung der BPD Wien übermittelt. 

Die unter Punkt 1. – 3. genannten Schreiben basieren inhaltlich auf dem von Hr. P. verfassten Gedächtnisprotokoll.

Die unter Punkt 4. und 5. genannten Schriftstücke enthalten die inhaltliche Darstellung der einschreitenden Exekutivbeamten.

 

Zu Frage 6:

Vom Büro für Besondere Ermittlungen werden Ermittlungen wegen Verdachts der strafbaren Handlung gemäß §§ 83, 313 StGB geführt. Gemäß § 100 Abs. 2 Z 1 StPO wurde am 23.06.2010 ein entsprechender Anfallsbericht an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.

 

Zu den Fragen 7 bis 11

Über die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung oder das Vorliegen allfälliger strafbarer Handlungen, durch wen auch immer, wird das zuständige Gericht entscheiden. Nach dieser Entscheidung wird über die weitere Vorgangsweise, wie zum Beispiel disziplinäre Maßnahmen, entschieden werden.