5874/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.08.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 28. Juni 2010 unter der Zahl 5894/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Budget der Kosten zur Abdeckung für Zivildienstleistende" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Bundesvoranschlag 2009 belief sich auf € 58,462 Mio. hievon UT 7, gesetzliche Verpflichtungen € 55,907 Mio.
Der Bundesvoranschlag 2010 beläuft sich auf € 58,828 Mio. hievon UT 7, gesetzliche Verpflichtungen € 56,427 Mio.
Zu Frage 2:
Der Erfolg für UT 7 (gesetzliche Verpflichtungen) betrug € 58.842.207,63.
Zu den Fragen 3 und 4:
Für den Bereich Zivildienst wurden gegenüber den im BVA 2009 veranschlagten Mitteln zusätzliche Budgetmittel in Höhe von insgesamt € 3,3 Mio in Form von ressortinternen Umschichtungen zur Verfügung gestellt. Von dieser (aufgestockten) Summe blieben € 0,4 Mio. am Jahresende übrig, die einer Rücklage zugeführt wurden und im Jahr 2010 wieder für den Bereich Zivildienst zur Verfügung stehen.
Zu Frage 5:
Die für Zuweisungen notwendigen Budgetmittel orientieren sich nicht allein an der Anzahl der Zivildienstleistenden, sondern etwa auch daran, ob diesen Familienunterhalt oder Wohnkostenbeihilfe geleistet werden muss. Außerdem überschneiden sich gewöhnlich auch Budgetjahre und der Zeitraum für die Ableistung des ordentlichen Zivildienstes. Zuweisungen werden jeweils einem festen Tag zugeordnet.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Der zusätzliche Budgetbedarf in Höhe von € 2 Mio. kann durch ressortinterne Umschichtungen aus den Personalausgaben zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 8:
Die Zuweisungen richten sich nach dem von den Rechtsträgern der Einrichtungen gemeldeten Bedarf; dieser kann mit den zusätzlichen Mitteln gedeckt werden.
Zu den Fragen 9 und 10:
Nein
Zu Frage 11:
Das Bundesfinanzgesetz für die Jahre 2011 und 2012 liegt noch nicht vor.
Zu Frage 12:
Die zum Begutachtungsentwurf ausgewiesenen Einsparungen sollen vor allem durch eine differenzierte Form der Freiwilligenförderung und durch Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen, sowie mit einer damit verbundenen Planstellenreduktion erzielt werden können. Die Stellungnahme des Rechnungshofes wird ernst genommen und in die Regierungsvorlage eingearbeitet.