5878/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                           BMWF-10.000/0221-III/FV/2010

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 28 August 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5899/J-NR/2010 betreffend Studie „Finanzvergleich von Universitäten“, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu  Frage 1:

Die Studie wurde nicht veröffentlicht und wird auch von mir nicht mehr generell veröffentlicht, da sie auf Vergleichsdaten des Jahres 2003 zurückgeht. Das war das letzte Jahr, für das während der Erstellung der Studie Daten an allen in den Vergleich einbezogenen Universitäten verfügbar waren. Die Studie referiert damit auf eine Zeit, in der das Hochschulsystem in vielen europäischen Staaten im Umbruch und auch in Österreich die Universitätsfinanzierung noch nicht auf die dreijährigen Leistungsvereinbarungen umgestellt war.


Zu Frage 2:

Davon ist mir nichts bekannt.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

In dieser Studie wurden sechs europäische Universitäten (die Universitäten Wien, München und Zürich sowie die Technischen Universitäten Wien, Darmstadt und ETH Zürich)  in Bezug auf
finanzielle Ausstattung, Betreuungsrelationen, BildungsausländerInnen, etc. untersucht, wobei auf Grund der unterschiedlichen rechtlichen, strukturellen und wirtschaftlichen  Rahmenbedingungen, aber auch des unterschiedlichen Fächerspektrums der einzelnen Universitäten umfangreiche Bereinigungen nahezu aller verwendeter Daten durchgeführt werden mussten, um zumindest eingeschränkte Vergleiche anstellen zu können.

 

Die Studie stellte fest, dass sich aus all den herangezogenen Indikatoren keine optimalen oder minimalen Ausstattungsmerkmale, wie z.B. wie hoch eine optimale oder minimale Betreuungsrelation sein sollte, wie viele Mittel rechnerisch pro Studierendem/Studierender ausgegeben werden sollten, etc. herauslesen lassen.

 

Zu Frage 6:

Bei den Volluniversitäten wurden fünf vergleichbare „Kernfakultäten“ (nämlich Theologie, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Informatik, Geistes-, Sozial- und
Humanwissenschaften, Naturwissenschaften und Mathematik) definiert und der Vergleich auch auf diese Fakultätsebene ausgedehnt.

 

Zu Frage 7:

Nein.

 

Zu  Fragen 8 bis 10:

Seit 2004 wurden die Globalbudgets der Universitäten permanent aufgestockt. Während der Gesamtbetrag aller Universitäten im Jahr 2004 noch 1,933 Mio. € ausmachte, betrug er 2009 bereits 2,364 Mio. € und wird bis 2012 weiter auf 2,603 Mio. € ansteigen.

 

In diesen Vergleich wurden der Ersatz der Studienbeiträge (ab 2009) und die F&E–Zusatzmittel nicht eingerechnet.

 

Zu Frage 11:

Die Kosten betrugen rund € 170.000.-.   

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.