5879/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0213-II/A/9/2010

Wien, am 27. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5911/J der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Nein.

 

Es ist allerdings festzuhalten, dass weltweit die überwiegende Anzahl aller Blutspendedienste bzw. die zuständigen Regierungsbehörden nach wie vor die Auffassung vertreten, dass auf Grund des statistisch gesehen wesentlich häufigeren Auftretens von HIV/Aids in dieser Bevölkerungsgruppe im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen das - infolge des diagnostischen Fensters verbleibende - Restrisiko für die Empfänger/innen der so gewon­nenen Blutkonserven bzw. des Blutprodukts deutlich erhöht wäre und daher im Interesse der Sicherstellung der größtmöglichen Sicherheit für die Empfänger/innen durch den Verzicht auf Blutspenden aus dieser Bevölkerungsgruppe vermieden werden sollte.

Diese Meinung wird übrigens auch von anerkannten HIV/Aids-Hilfsorganisationen, wie etwa dem Terrence Higgins Trust (THT) im Vereinigten Königreich, geteilt. Für nähere Informationen kann hier auf die auf der Homepage des THT (http://www.tht.org.uk/informationresources/policy/healthpolicy/blooddonations) zusammengestellten Informationen verwiesen werden.

 

Fragen 3 und 6:

Um dem Anliegen homosexueller Männer nach Nicht-Diskriminierung Rechnung zu tragen, habe ich einen Begutachtungsentwurf zur Änderung der Blutspenderverordnung in Auftrag gegeben.

 

In diesem Entwurf ist vorgesehen, dass die Blutspenderverordnung um einen § 3a erweitert werden soll, der wie folgt lautet:

 

„§ 3a. Bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand und  deren Dokumentation sowie der diesbezüglichen Aufklärung und Information dürfen keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden.“

 

Das Ende der Begutachtungsfrist dieses Entwurfs war der 21. Juli 2010. Die dazu eingelangten Stellungnahmen werden derzeit im Hinblick auf die fachlich vorgebrachten Anmerkungen in meinem Ressort geprüft.

 

Darüber hinaus werden die österreichischen Blutspendeeinrichtungen seitens der Mitarbeiter/innen meines Ressorts vermehrt auf die Einhaltung von nicht diskriminierenden Formulierungen bei der Anamnese, Aufklärung und Dokumentation hingewiesen. Die Zulassung bzw. der Ausschluss von Blutspendern/Blutspenderinnen zur Blutspende sollte aufgrund von individueller Risikoinformation und Risikobeurteilung des potentiellen Spenders/der potentiellen Spenderin erfolgen und nicht aufgrund von „Vorurteilen bestimmter Bevölkerungsgruppen“.

 

Fragen 4 und 5:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1, 2, 3 und 6.

 

Fragen 7 bis 9:

Ja.

 

Als erster Schritt wurde bereits eine Analyse bestehender und schon in Verwendung befindlicher (ausländischer) Fragebögen vorgenommen.

In der Folge soll eine qualitätsgesicherte Evaluierung einer damit allenfalls korrelierenden Änderung der Inzidenz von HIV/Aids bzw. Hepatitis B und C durchgeführt werden. Abhängig vom Ergebnis dieser Untersuchung soll im Anschluss daran gegebenenfalls eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung des Fragebogens in diesem Sinne erfolgen. Darüber hinaus werden weitere Gespräche mit den betroffenen Verkehrskreisen geführt werden.

 

Fragen 10 und 11:

Auch diese Option wird derzeit von den dafür zuständigen Experten/innen meines Ministeriums im Sinne eines umfassenden Ansatzes geprüft.

 

Frage 12:

Ich halte die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend und gehe davon aus, dass diese eingehalten werden.

 

Frage 13:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 3 und 6.