5882/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0256-II/A/9/2010
Wien, am 27. August 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 6117/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die betroffenen Unfallversicherungsträger haben folgende Daten übermittelt, wobei angemerkt wird, dass der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) eine Unterscheidung nach meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Unfällen nicht möglich ist.
|
|
AUVA |
BVA |
VAEB |
|
Wien |
10.098 |
2.632 |
782 |
|
Niederösterreich |
9.727 |
1.661 |
366 |
|
Burgenland |
1.215 |
227 |
16 |
|
OÖ |
13.201 |
750 |
340 |
|
Steiermark |
9.694 |
1.295 |
371 |
|
Kärnten |
5.195 |
851 |
153 |
|
Salzburg |
4.996 |
819 |
328 |
|
Tirol |
4.325 |
931 |
600 |
|
Vorarlberg |
2.440 |
297 |
127 |
|
Ausland |
964 |
27 |
k.A. |
Frage 2:
Die Beantwortung dieser Frage ist leider nicht möglich, da dazu keine Statistiken geführt werden. Auch aus den von den Unfallversicherungsträgern geführten Regressverfahren kann die gewünschte Angabe nicht abgeleitet werden, da nicht zwischen der groben Fahrlässigkeit von Vorgesetzten und dem Verschulden von Kolleginnen und Kollegen oder anderen Personen unterschieden wird.
Frage 3:
|
|
AUVA |
BVA |
VAEB |
Gesamtkosten |
|
2005 |
€ 1.318.211.389,39 |
€ 33.225.944,40 |
€ 25.089.794,30 |
€ 1.376.527.128,09 |
|
2006 |
€ 1.388.146.878,23 |
€ 34.707.868,09 |
€ 25.782.280,22 |
€ 1.448.637.026,54 |
|
2007 |
€ 1.248.824.854,03 |
€ 35.734.649,26 |
€ 26.150.105,45 |
€ 2.825.164.154,63 |
|
2008 |
€ 1.470.639.895,11 |
€ 38.001.080,60 |
€ 26.860.953,31 |
€ 1.535.501.929,02 |
|
2009 |
€ 1.317.208.384,06 |
€ 39.939.893,02 |
€ 27.139.347,29 |
€ 1.384.287.624,37 |
Frage 4:
Die Zielvorgaben der EU-Gemeinschaftsstrategie sollen durch konzentriert geplante und durchgeführte Maßnahmen von Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Sozialpartnern und anderen interessierten Kreisen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes erreicht werden. Durch die gemeinsame und koordinierte Arbeit wird nicht nur ein weitgehend einheitlicher Zugang zu Maßnahmen in der Prävention erreicht, es werden auch Ressourcen sinnvoll eingesetzt und Doppelgleisigkeiten vermieden. Durch die Beteiligung aller wesentlichen Akteure ist auch eine effiziente und breite Streuung der Informationen möglich, in der alle Zielgruppen erreicht werden.
Es wurden fünf Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, die thematisch wie folgt definiert sind:
Arbeitsgruppe 1: „Gefahrenbewusstsein und Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsplatzevaluierung)“
Leitung der Arbeitsgruppe: Vertreter der AUVA
In einer ersten Phase wurden die betrieblichen Defizite und Schwachstellen bei Durchführung, Dokumentation und Umsetzung der Evaluierung erhoben. Darauf aufbauend wurden und werden spezifische Unterlagen und Maßnahmen erarbeitet und über die Projektpartner/innen auf breiter Basis in die Betriebe gebracht. Schwerpunkte sind Kleinbetriebe bis 50 Arbeitnehmer/innen und besonders Schutzbedürftige unter Berücksichtigung des Gender- und Diversityaspekts. Besonders erwähnt werden können die Themen Sicherheit auf Baustellen und Instandhaltung.
Arbeitsgruppe 2: „Prävention von Unfällen“
Leitung der Arbeitsgruppe: Vertreterin der Bundesarbeitskammer (BAK)
Die Arbeitsgruppe entwickelt spezifische Maßnahmen und Programme, um in Folge die Zahl der Arbeitsunfälle zu senken. Auf Grundlage von statistischen Auswertungen wurden Unfallursachen und besonders unfallgefährdete Branchen und Tätigkeiten ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden und werden spezifische Unterlagen und branchenspezifische Aktionen erarbeitet. In einer ersten Phase werden vor allem die Branchen Bau, Metall/Elektro und Holzverarbeitung behandelt.
Arbeitsgruppe 3: „Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten“
Leitung der Arbeitsgruppe: Vertreterin der Zentralen Arbeitsinspektion
Die Arbeitsgruppe entwickelt Maßnahmen und Programme, um die Anzahl und Auswirkungen sowohl von Berufskrankheiten nach Anlage 1 des ASVG als auch von berufsbedingten Erkrankungen zu reduzieren. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die beiden krankenstandsintensiven Themen „Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates“ und „psychische Belastungsfaktoren“ gelegt.
Arbeitsgruppe 4: „Aus- und Weiterbildung, Verbesserung der Tätigkeit von Fachleuten der Prävention“
Leitung der Arbeitsgruppe: Vertreter des Vereins Österreichischer Sicherheitsingenieure (VÖSI)
Ziel der Arbeitsgruppe ist eine verbesserte Infrastruktur und die Ausarbeitung von spezifischen Unterlagen für Fachleute in der Prävention, z.B. Sicherheitsfachkräften, Brandschutzbeauftragten, Sicherheitsvertrauenspersonen. Ein weiteres Ziel ist die verstärkte Verankerung von Präventionsthemen in Ausbildungsplänen, insbesondere in jenen von Berufsschulen und berufsbildenden höheren Schulen.
Arbeitsgruppe 5: „Stärkung des Bewusstseins für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“
Leitung der Arbeitsgruppe: Vertreter der zentralen Arbeitsinspektion
Die Arbeitsgruppe 5 ist eine Querschnittsgruppe, die insbesondere Folder und andere Unterlagen und Medien erarbeitet und publiziert.
Frage 5:
Zur Setzung von Schwerpunkten bei den Arbeitsinspektionen darf auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hingewiesen werden.