5886/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

 Parlament

1010 Wien

                                                                                                                                                           

 

 

 

GZ: BMASK-20001/0041-II/A/2/2010

 

Wien,

 

 

 

Betreff:

Parlament

Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Dolinschek u. a. betreffend Wechsel in das ASVG- System, Nr. 6279/J

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6279/J der Abgeordneten Dolinschek  u. a. wie folgt:

 

Vorweg weise ich darauf hin, dass ich diese Anfrage an die Pensionsversicherungsanstalt mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet habe.

 

 

Frage 1:

 

Im Zeitraum von 01.01. bis 30.06.2009 haben 19 Personen schriftlich Anfrage bezüglich der Auswirkungen des Wechsels in das ASVG-System eingebracht. Insbesonders sollte der frühestmögliche Pensionsbeginn für eine vorzeitige Alterspension festgestellt werden.


Die Verteilung auf die genannten öffentlich-rechtlichen Dienstgeber ergibt folgende Ergebnisse:

 

öffentlich-rechtlicher Dienstgeber

Ansuchen

Bund

6 – davon 2 Ministerien

Bundesländer

3

Gemeinden

6

Post AG

4

Telekom Austria

-

ÖBB

-

Gesamt

19

 

 

 

Da diese Personen nicht Versicherte der PVA sind, wurden keine Beratungen und Überprüfungen durchgeführt.

 

 

Frage 2:

 

Die PVA hat bisher für diese Fälle keine gesonderten statistischen Kennzeichnungen durchgeführt.      
In Anbetracht der kurzen Stellungnahmefrist wurden jene Fälle händisch überprüft, in denen das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis seit 01.01.2005 beendet worden ist.  
Diese Auswertung ergab, dass im 1. Halbjahr 2009 zwei Anträge auf Gewährung der Langzeitversichertenpension und 1 Antrag auf Zuerkennung der Alterspension eingebracht wurden. Alle drei Anträge wurden von Frauen gestellt, wobei je ein Antrag auf die ehemaligen öffentlich-rechtlichen Dienstgeber Bundesland, Gemeinde und Post AG entfällt.

 

 

Frage 3:

 

Im Zeitraum von 01.01. bis 30.06.2009 haben insgesamt 179 Personen das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beendet.                                                                  


Die Verteilung auf die einzelnen Dienstgeber ergibt folgende Detailstatistik:

 

öffentlich-rechtlicher Dienstgeber

Frauen

Männer

Gesamt

Bund

         19

          95

114 – davon 19 Ministerien

Bundesländer

           5

             6

                          11

Gemeinden

         13

          15

                          28

Post AG

           4

          16

                          20

Telekom Austria

           1

             5

                            6

ÖBB

            -

              -

                             -

Gesamt

         42

        137

                        179

 

Frage 4:

 

Im 1. Halbjahr 2009 haben 179 Personen das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beendet.       
Nur eine Person bezieht die Alterspension in Höhe von derzeit EUR 473,41 monatlich brutto.     
Neun Personen werden bis zum 31.12.2013 das Anfallsalter für die Inanspruchnahme der Langzeitversichertenpension vollenden.

 

 

Frage 5:

 

Für die Kalenderjahre 2005, 2006, 2007 und 2008 sind keine derartigen schriftlichen Ansuchen gestellt worden.          
Seit 01.01.2009 sind insgesamt 283 schriftliche Anträge um Bekanntgabe der Auswirkungen eines Wechsels in das ASVG-System gestellt worden. Die Aufteilung nach öffentlich-rechtlichen Dienstgebern ergibt folgende Ergebnisse:

 

öffentlich-rechtlicher Dienstgeber

Anzahl der schriftlichen Ansuchen

Bund

22 – davon 7 Ministerien

Bundesländer

                                    22

Gemeinden

                                  222

Post AG

                                    15

Telekom

                                      2

ÖBB

                                       -

Gesamt

                                  283


Von den 283 Personen haben zwischenzeitlich 40 das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beendet und zwei Personen haben den Austritt mit Wirksamkeit zum 31.12.2010 erklärt.

 

 

Frage  6:

 

Statistische Aufzeichnungen für diese Personen existieren nicht. Eine umfassende händische Auswertung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.                 
Es wurden deshalb nur jene Pensionsanträge ab 01.01.2005 händisch ausgewertet, bei denen das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ab 01.01.2005 beendet worden ist. Den Bruttopensionsaufwendungen sind aber jedenfalls die vom öffentlich-rechtlichen Dienstgeber geleisteten Überweisungsbeträge gegenzurechnen.

Die Auswertungsergebnisse wurden in nachstehender Tabelle zusammengefasst:

 



Jahr

Anträge auf Langzeitversicherten- oder sonstige
vorzeitige Alterspension



Gesamt

Bund

Bundesland

Gemeinden

Post AG

Telekom Austria

ÖBB

2005

-

1

-

      1

-

-

        2

2006

1

2

1

      3

1

-

        8

2007

1

3

2

      1

-

-

        7

2008

3

1

1

      3

-

-

        8

2009

1

2

1

      2

-

-

        6

Gesamt

6

9

5

    10

1

-

      31

 

 

Frage 7:

 

Im Zeitraum von 01.01.2005 bis 31.12.2009 sind insgesamt 3.075 Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Bundesländer, Gemeinden, Post AG und Telekom Austria in das ASVG-System gewechselt.     


Die Detailstatistik ergibt folgende Ergebnisse:

 

Jahr

Bund

davon Ministerien

Länder

Gemeinden

Post AG

Telekom

ÖBB

Gesamt

2005

    865

  101

   147

     131

  224

    45

-

   1.412

2006

    323

     33

     26

       33

    50

    13

-

      445

2007

    297

     40

     34

       30

    40

    14

-

      415

2008

    238

     16

     26

       30

    51

    20

-

      365

2009

    281

     25

     28

       44

    63

    22

-

      438

Gesamt

2.004

  215

   261

     268

  428

  114

-

   3.075

 

 

Frage  8:

 

Statistische Aufzeichnungen für diese Personen existieren nicht. Eine umfassende händische Auswertung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.                 
Es wurden deshalb nur Fälle händisch ausgewertet, bei denen das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ab 01.01.2005 beendet worden ist. Ausgewertet wurden alle zuerkannten Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspensionen, vorzeitigen Alterspensionen und Alterspensionen.                         
Die Auswertungsergebnisse wurden in nachstehender Tabelle zusammengefasst:

 

 

 

 

Jahr des Pensionsbeginnes

Anzahl der Gewährungen

Bruttopensionsaufwendungen vom Pensionsbeginn bis 30.06.2010 exkl. Krankenversicherung

Höhe der Überweisungsbeträge der öffentlich-rechtlichen Dienstgeber

2005

                     3

                EUR        132.857,10

                   EUR          91.888,85

2006

                  11

                EUR        915.922,85

                   EUR        559.659,11

2007

                     7

                EUR        411.447,51

                   EUR        250.360,41

2008

                     9

                EUR        432.552,31

                   EUR        515.167,21

2009

                     7

                EUR        149.414,19

                   EUR        327.268,48

Gesamt

                  37

                EUR     2,042.193,96

                   EUR     1,744.344,06

 


Die Aufschlüsselung nach ehemaligem öffentlich-rechtlichem Dienstgeber ergibt folgende Ergebnisse:

 

ehemaliger öffentl.-rechtlicher Dienstgeber

Anzahl zuerkannter Pensionen

Bruttopensionsaufwendungen vom Pensionsbeginn bis 30.06.2010 exkl. Krankenversicherung

Höhe der Überweisungsbeträge der öffentlich-rechtlichen Dienstgeber

Bund

                       7

                EUR        331.173,18

                   EUR       214.445,92

Bundesländer

                     10

                EUR        472.733,84

                   EUR       365.388,34

Gemeinde

                       8

                EUR        382.945,04

                   EUR       313.000,47

Post AG

                     11

                EUR        752.379,06

                   EUR       800.436,75

Telekom Austria

                       1

                EUR        102.962,84

                   EUR         51.072,58

ÖBB

-

-

-

Gesamt

                     37

                EUR     2,042.193,96

                   EUR    1,744.344,06

 

 

Frage 9:

 

Die  PVA hat hiezu mitgeteilt, dass nicht möglich ist, die Anzahl zu prognostizieren. Dies ist in der Tatsache begründet, dass die gefertigte Anstalt in die Entscheidung über die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses nicht involviert ist.                                             
Zur Information wird seitens der PVA mitgeteilt, dass im Monat Juni 2010

                  35 Männer mit Geburtsdatum bis 31.12.1953               
                  51 Frauen mit Geburtsdatum bis 31.12.1958

das Beamtendienstverhältnis beendet haben. Diese 86 Personen könnten daher bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen die Langzeitversichertenpension oder eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ohne fünfjährige Wartezeit in Anspruch nehmen.        
Die Höhe einer durchschnittlichen vorzeitigen Alterspension (Durchschnitt aller vorzeitigen Alterspensionen) beträgt derzeit EUR 1.775,07 monatlich brutto exklusive Krankenversicherungsbeitrag. Für 86 Personen würde daher ein Bruttoaufwand  von jährlich EUR 2,137.184,28 entstehen. Dem wären die geleisteten Überweisungsbeträge gegenzurechnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rudolf Hundstorfer