589/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0032-I/4/2009 |
Wien, am 06. März 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Jänner 2009 unter der Nr. 726/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Männerabteilung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, sowie 6:
Ø Wo wird die Männerabteilung zukünftig angesiedelt sein?
Ø Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die Männerabteilung im Frauenministerium angesiedelt wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schwerpunkte hätten Sie diesbezüglich fokussiert?
Ø Wie beurteilen Sie ein Gleichstellungsministerium, das sowohl Frauen-, als auch Männeragenden behandelt?
Ø Sehen Sie einen Interessenskonflikt in der Tatsache, dass ein und die selbe Bundesministerin sowohl Frauenpolitik, als auch für Gleichbehandlung zuständig ist?
Ø Wie würden Sie die Zusammenarbeit zwischen ihrem Ressort und der Männerabteilung beurteilen
Die männerpolitische Grundsatzabteilung ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angesiedelt. Gemäß Entschließung des Bundespräsidenten wurde mir aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörende Angelegenheiten übertragen:
¨ Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik,
¨ Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming,
¨ Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt;
¨ Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen;
¨ Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
¨ Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen.
Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung.
Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten.
Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen.
Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten.
Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens.
Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Angelegenheiten der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission.
Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes.
In Bereichen, in denen sich meine Aufgabenbereiche mit jenen der männerpolitischen Abteilung überschneiden, erfolgt eine Zusammenarbeit in ressortübergreifenden Arbeitsgruppen.
Unter Gleichstellungspolitik verstehe ich Politik für Frauen und Männer mit Frauen und Männern. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, bei allen Maßnahmen, die wir für eine Gleichstellung der Frauen planen auch die Männer mit einzubeziehen und in allen Fragen einen Dialog zu führen. Solange Frauen aber nicht in allen Bereichen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie Männer, sollte es eine Frauenministerin und kein Gleichstellungsministerium geben.
Zu den Fragen 5 und 7:
Ø Halten Sie es für wichtig, dass eine Bundesministerin dem Frauenministerium, und ein Mann der Männerabteilung vorsteht?
Ø Gab es zwischen Ihnen und Bundesminister Hundstorfer bereits Treffen, um die Querschnittsmaterie Frauen-, Männer-, Gleichstellungspolitik zu besprechen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und haben Sie vor, ein solches Treffen zu vereinbaren?
Die Frage, wer die Leitung einer Abteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über hat, ist nicht Gegenstand der Vollziehung meines Wirkungsbereiches. Mit Herrn Bundesminister Hundstorfer gibt es regelmäßige Kontakte und die Akkordierung zwischen unseren Ressorts funktioniert klaglos. In der laufenden politischen Abstimmung werden daher selbstverständlich in Gleichstellungsfragen sowohl die Interessen der Frauen als auch die der Männer berücksichtigt.
Frauen- und Gleichstellungsfragen dürfen aber eben nicht nur in 2 Ressorts behandelt werden, sondern müssen in allen Bereichen der Politik mitbedacht werden, weshalb ich auch in laufendem Kontakt mit meinen anderen Ressortkolleginnen und –kollegen bin.
Frage 8:
Ø Welche Abteilung Ihres Ressorts behandelt die Thematik der Gleichbehandlung jenseits der Abteilung 3 („Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst“)?
Mit der Thematik der Gleichbehandlung von Frauen und Männern sind insbesondere auch die Abteilung II/1 (Gender Mainstreaming und Gender Budgeting) und die Gleichbehandlungsanwaltschaft befasst.
Frage 9:
Ø Wie viel männliche Mitarbeiter arbeiten in Ihrem Ressort?
Hinsichtlich der Anzahl der männlichen Mitarbeiter in meinem Büro und in den für meinen Wirkungsbereich zuständigen Sektionen II und III des Bundeskanzleramtes verweise ich auf die Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes. In der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist ein männlicher Mitarbeiter beschäftigt.