5895/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.09.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
GZ: BMWF-10.000/0251-III/FV/2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 1. September 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6115/J-NR/2010 betreffend Konsequenzen aus dem Forschungsbericht 2010, die die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Prognose der jährlichen F&E-Quote wird von Statistik Austria erstellt und fußt
a) auf den im Rahmen der zweijährig
durchgeführten primärstatistischen Erhebungen über
F&E gewonnenen detaillierten Strukturdaten,
b) auf Auswertungen der Budgets des Bundes und der Länder sowie
c) auf den jeweils aktuellen Konjunkturprognosen und -daten des Wirtschaftsforschungs-instituts.
Die Steigerung der F&E-Quote von 2,73 % im Jahr 2009 auf 2,76 % im Jahr 2010 wird vor allem durch eine Zunahme der öffentlichen Finanzierung durch den Bund erwartet. Inwieweit die prognostizierte F&E-Quote letztlich verifiziert wird, hängt vor allem von der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, der Forschungsfinanzierung durch die Unternehmen sowie durch das Ausland ab. Kann die direkte Förderung aus dem Bundes- und den Länderbudgets mit relativ hoher Sicherheit prognostiziert werden, sind die konjunkturabhängigen Teile der Forschungsquote deutlich unsicherer, zumal darunter auch ausländische Unternehmen mit Forschungsaktivitäten in Österreich fallen. In den letzten Jahren haben sich die Schätzungen mit einer ungefähren Bandbreite von plus/minus 4 bis 5 Hundertstel-Prozentpunkten als zutreffend erwiesen.
Der Bund hat bereits 2010 die Vorreiterrolle mit einer Steigerung seiner F&E-Finanzierung von rund 11 % gegenüber dem Vorjahr übernommen. Zur Erreichung des angestrebten 3 %-Ziels kann die öffentliche Hand unmittelbar den Teil der direkten Forschungsförderung einsetzen – hier wird in den Budgetverhandlungen eine weitere Budgeterhöhung für die nächsten Jahre angestrebt. Darüber hinaus setzt die Regierung eine Reihe von Konjunkturmaßnahmen, die über verstärkte Investitionen des Unternehmenssektors auch vermehrte Forschungsaktivitäten induzieren.
Zu Frage 2:
Ziel ist, dies bis zum Jahr 2020 zu erreichen.
Zu Frage 3:
Unter der Federführung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung haben fünf Ministerien (BMWF, BMWFJ, BMVIT, BMUKK, BMASK), die Österreichische Universitäten- sowie Fachhochschul-Konferenz, der Rat für Forschung und Technologieentwicklung, der Wissenschaftsrat sowie die Sozialpartner (IV, WKO, ÖGB und AK) Maßnahmen erarbeitet, um die Rahmenbedingungen für Forschende weiter zu optimieren und somit den Forschungs-standort Österreich zu stärken. Der Nationale Aktionsplan für Forschende wurde im Dezember 2009 im Ministerrat beschlossen und ist die Antwort Österreichs auf die Mitteilung der Europäischen Kommission „Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: Eine europäische Partnerschaft für Forschende“ (KOM(2008)317 vom 23.05.2008).
Mit dem Nationalen Aktionsplan für Forschende (NAPF) wird die Zielsetzung verfolgt, sicher-zustellen, dass Österreich auch künftig über ausreichende hochqualifizierte Humanressourcen für Wissenschaft und Forschung, zur Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, verfügt. Vor diesem Hintergrund sind alle Maßnahmenfelder des NAPF, von der frühzeitigen Nachwuchssicherung im Schulbereich bis zu attraktiven Arbeits-bedingungen und Karriereaussichten, die Hochqualifizierte im Land halten bzw. ins Land holen sollen, zu sehen.
Prioritäre nationale Zielsetzung bei der „frühzeitigen Nachwuchssicherung“ für die Forschung ist die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl an Hochqualifizierten, insbesondere im Bereich Wissenschaft und Forschung, durch frühzeitiges Wecken des Interesses an Naturwissenschaften und Technik sowie Forschung und Entwicklung. Das wird unter anderem durch das Programm „Sparkling Science“ oder durch Kinderuniversitäten unterstützt.
Zu Frage 4:
Österreich hat die EU-Direktive 2005/71/EC sowie die zwei Empfehlungen 2005/762/EC und 2005/761/EC des „Scientific Visa“ implementiert.
Detaillierte Informationen zur Aufenthaltsbewilligung „Forscher“, Aufnahmevereinbarung zwischen Forschungseinrichtung und ForscherIn, Zertifizierung von Forschungseinrichtungen sowie Verpflichtungserklärung der Forschungseinrichtung wurden im „Leitfaden für den Aufenthalt und die Beschäftigung von ausländischen ForscherInnen in Österreich“, der unter Beteiligung meines Ressorts erstellt wurde, zusammengefasst.
Vorgeschlagen wird, dass Drittstaatsangehörige, die an einer Hochschule in Österreich einen Abschluss machen, künftig auch in Österreich arbeiten können. Dazu soll eine Kategorie „Einsteiger-Schlüsselkraft“ geschaffen werden (mit niedrigem Bruttolohn, d.h. realistischen Einstiegsgehältern). Alternativ zu einer neuen Kategorie "Einsteiger-Schlüsselkraft" könnten Drittstaatsangehörige mit österreichischem Hochschulabschluss auch mit AbsolventInnen aus der EU gleichgestellt werden.
Zu Fragen 5 und 6:
Die Diskussion dazu im Rahmen der Ausarbeitung der FTI-Strategie der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Selbstverständlich werden Leistungen nach Maßgabe der vergabe-rechtlichen Vorschriften in Auftrag gegeben.
Zu Frage 7:
Evaluierungen von Forschungsförderprogrammen und Projekten dienen im Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung als objektive Grundlage für Entscheidungen über die Fortsetzung, Modifikation oder Beendigung von Programmen und Projekten. Generell ist in den letzten Jahren eine Verbesserung der Evaluierungskultur, sowohl was die Selbst-verständlichkeit von Programm- und Projektevaluierungen als auch die Qualität der Ausbildung von EvaluatorInnen und damit auch der Produkte betrifft, festzustellen. Nicht zuletzt aufgrund der Arbeit der von meinem Ressort mitgetragenen „Plattform Forschungs-und Technologieevaluierung“ gilt die österreichische Evaluierungskultur im FTI-Bereich europaweit als vorbildlich.
Zu Frage 8:
Selbstevaluationen stellen kein vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingesetztes Instrumentarium dar. Sollten vom Bundesministerium finanzierte Bildungs- und Forschungseinrichtungen darauf zurückgreifen, liegt eine Veröffentlichung in deren Ermessen.
Zu Fragen 9 und 10:
Die Bewertung der evaluierten Maßnahme ist Bestandteil jedes Evaluierungsauftrages. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine Wirkungsanalyse, wie sie etwa auch im Rahmen der Systemevaluierung der Forschungsförderung durchgeführt wurde. Die Zurechnung sozio-ökonomischer Effekte zu einzelnen Förderungsmaßnahmen sowie die oft langen Zeitläufe im Bereich der Grundlagenforschung bergen Unsicherheiten, die eine Herausforderung an die wissenschaftliche Methodik und deren Weiterentwicklung darstellen. Zukünftig bilden die Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 den Rahmen für die Evaluierung und Wirkungsüberprüfung.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.