5896/AB XXIV. GP
Eingelangt am
02.09.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

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Minoritenplatz 5, 1014 Wien
GZ: BMWF-10.000/0243-III/FV/2010
GZ: BMWF-10.000/0037-III/4a/2007
Minoritenplatz 5, 1014 Wien www.bmwf.gv.at
GZ: BMWF-10.000/0037-III/4a/2007
Minoritenplatz 5, 1014 Wien www.bmwf.gv.at
GZ: BMWF-10.000/0037-III/4a/2007
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 1. September 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6136/J-NR/2010 betreffend Überstunden im Kabinett, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett sind im Rahmen von Sonderverträgen gemäß § 36 VBG bzw. von Arbeitsleihverträgen beschäftigt. Mit diesen Verträgen gelten alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten.
Alle Sonderverträge wurden im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzleramtes abgeschlossen. Bei diesen Sonderverträgen überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um bis zu 25%.
Die Bundesministerin: Dr. Beatrix Karl e.h.
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