5896/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

BM

 

 

 

Minoritenplatz 5, 1014 Wien

 

 

                                                                                                                                                  GZ: BMWF-10.000/0243-III/FV/2010

 

 

GZ: BMWF-10.000/0037-III/4a/2007

 

Minoritenplatz 5, 1014 Wien

www.bmwf.gv.at

 

 

GZ: BMWF-10.000/0037-III/4a/2007

 

Minoritenplatz 5, 1014 Wien

www.bmwf.gv.at

 

 

GZ: BMWF-10.000/0037-III/4a/2007

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 1. September 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6136/J-NR/2010 betreffend Überstunden im Kabinett, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett sind im Rahmen von Sonderverträgen gemäß § 36 VBG bzw. von Arbeitsleihverträgen beschäftigt. Mit diesen Verträgen gelten alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten.

 

Alle Sonderverträge wurden im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzleramtes abgeschlossen. Bei diesen Sonderverträgen überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um bis zu 25%.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.