59/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/220-Pers./Org.e/2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 23. Dezember 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10/J-NR/2008 betreffend Labore an den österreichischen Universitäten und das IAEO-Labor in Seibersdorf, die die Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen am 28. Oktober 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung kommt keine Zuständigkeit hinsichtlich der Labore der IAEA in Seibersdorf zu. Es wird auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.
Zu Fragen 3 bis 8:
Die von den betroffenen Universitäten eingeholten Stellungnahmen sind in der Folge zusammenfassend wiedergegeben.
Was speziell den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen (Frage 7) anlangt, so ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bis zum 31. Juli 2002 aufgrund der Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes zuständige Bewilligungs- und Kontrollbehörde für den Bereich der Universitäten und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften war und somit bis zu diesem Zeitpunkt einen genauen Überblick über Labore gehabt hat, in denen mit bewilligungspflichtigen Aktivitäten umgegangen wurde. Durch das Verwaltungsreformgesetz 2002 wurden diese Aufgaben im Zuge der damit verbundenen Kompetenzänderungen an die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. die Magistrate übertragen. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung besteht nunmehr lediglich für den Forschungsreaktor des Atominstituts der Österreichischen Universitäten sowie für jene wenigen Institute, die im universitären Bereich nichtmedizinische Teilchenbeschleuniger betreiben. § 17 des Strahlenschutzgesetzes sieht jedenfalls vor, dass die zuständige Behörde verpflichtet ist, den bewilligten Umgang mit Strahlenquellen mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen hat.
Universität Wien:
An der Universität Wien gibt es 850 Laboratorien, in denen mit gesundheitsgefährdenden Stoffen gemäß der Definition des § 40 Abs. 3 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes gearbeitet wird. Nach entsprechender vorheriger Unterweisung in die Sicherheitsvorschriften durch die/den jeweilige/n Laborleiter/in, erhalten alle Personengruppen (Arbeitnehmer/innen, Studierende, sonstige Angehörige der Universität Wien, Gäste oder Mitarbeiter/innen von Fremdfirmen) Zugang zu den Laboratorien, falls sie diesen auf Grund ihrer Tätigkeit benötigen. Bei Anwesenheit von nicht kundigen Personen im Labor (z.B. bei Führungen) muss immer zusätzlich ein/e fachkundige/r Mitarbeiter/in der Universität Wien anwesend sein. Die Zugangskontrolle liegt im Verantwortungsbereich der/des jeweiligen Laborleiter/in. Grundsätzlich sind alle Labore versperrt. Zugang haben nur befugte Mitarbeiter/innen mit Schlüssel sowie Studierende im Rahmen von Übungen/Praktika. Hier erfolgt die Kontrolle mittels Anmeldeliste durch die/den jeweilige/n Laborleiter/in bzw. Übungsleiter/in/Praktikumsleiter/in. Davon ausgehend, dass unter dem Begriff „Hochsicherheitslabors“ biologische Labors der Risikogruppe 2 und 3 laut Verordnung über biologische Arbeitsstoffe sowie Arbeitsplätze der Type A laut Allgemeiner Strahlenschutzverordnung zu verstehen sind, gibt es an der Universität Wien keine derartigen Laboratorien. An der Universität Wien bestehen derzeit 20 Labore in denen mit radioaktivem Material gearbeitet wird. Regelmäßig sicherheitstechnische Begehungen dieser Labore werden von den Sicherheitsfachkräften der Universität Wien durchgeführt und finden einmal jährlich statt. Weitere sicherheitstechnische Überprüfungen erfolgen im Rahmen der jährlichen Wartungen der Arbeitsmittel sowie Lüftungsanlagen, etc. und werden von entsprechenden fachkundigen Firmen durchgeführt. Ebenso werden von der Magistratsabteilung 64 regelmäßig alle Räumlichkeiten überprüft, in denen ein bewilligter Betrieb von Strahlenquellen vorliegt.
Universität Graz:
Die Universität Graz betreibt 508 Laboratorien für den naturwissenschaftlichen Bereich, Fototechnik und EDV, die grundsätzlich alle mit gesundheitsgefährdenden Stoffen arbeiten können, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsauflagen erfüllt sind. Die Labore sind zutrittsbeschränkt, die Berechtigung wird von den verantwortlichen Leiter/innen an Angehörige der Universität erteilt. In Laboratorien mit Strahlenpotential ist der Zutritt für Mitarbeiter/innen nur mit Dosimetern zulässig. Bei Zugangsbeschränkungen zu Labors wird unterschieden zwischen normalen und sensiblen Laboren. Zu sensiblen Laboren ist der Eintritt nur mit elektronisch registrierter Karte möglich. Ansonsten erfolgt die Zutrittsbeschränkung mittels elektronischen Türöffnern für berechtigte Personen oder über das allgemeine Schließsystem. An der Universität Graz gibt es keine Hochsicherheitslaboratorien. In fünf Laboren wird mit radioaktivem Material gearbeitet. Eine regelmäßige Begehung bzw. Überprüfung der Labore erfolgt im Rahmen der Tätigkeit der Präventionsdienste bzw. durch behördliche Kontrollen.
Universität Innsbruck:
Alle Labore der Leopold-Franzens-Universität arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen. Jedes dieser Laboratorien hat eine/n Laborleiter/in, die/der den unterwiesenen Personen den Zutritt zu diesen Laboren erlaubt. Die Kontrolle erfolgt durch die Laborleiter/innen, Institutsleiter/innen und Präventivkräfte, wie Arbeitsmediziner/in und Sicherheitsfachkräfte. Es gibt an der Stammuniversität kein Hochsicherheitslabor. An der Leopold-Franzens-Universität gibt es variierend nach Forschungslage zwischen 8 und 10 genehmigte Laboratorien, die mit radioaktiven Stoffen arbeiten. Die Kontrollen erfolgen zweimal pro Jahr durch die Institutsleiter/innen bzw. durch von der Behörde bestellte Strahlenschutzbeauftragte des Landes Tirol. In unregelmäßigen Abständen erfolgen Begehungen durch Präventivkräfte.
Medizinische Universität Wien:
An der Medizinischen Universität Wien gibt es 13 Labore mit radioaktiven Arbeitsplätzen der Gruppe C, vier Labore mit radioaktiven Arbeitsplätzen der Type B sowie vier Labore der Kategorie L1 bis L3. Zugangsbefugt sind sämtliche berechtigte Mitarbeiter/innen jener Organisationseinheiten, wo sich die Arbeitsplätze bzw. die Labore befinden. Die Zugangs-kontrollen werden stichprobenartig von den zuständigen Sicherheitsfachleuten (Strahlen-schutzbeauftragten etc.) durchgeführt. An der Medizinischen Universität Wien gibt es keine Hochsicherheitslabors. Begehungen der Labore werden von den zuständigen Sicherheits-fachleuten mehrmals jährlich durchgeführt; in unregelmäßigen Abständen auch von übergeordneten Kommissionen (z.B. Strahlenschutzkommission des Bundes).
Medizinische Universität Graz:
An der Medizinischen Universität Graz gibt es insgesamt 377 wissenschaftliche Labore (inkl. ZMF – Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung). In sämtlichen dieser Laboratorien wird zeitweise mit gesundheitsgefährdenden Stoffen hantiert. Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter der Substanzen liegen vor, die Arbeiten werden entsprechend Substanzklasse und Gefährdungspotential (radioaktiv, toxisch, S1-, S2- oder S3-Level etc.) in den jeweiligen Laborbereichen bzw. mit den jeweiligen Sicherheitsvorkehrungen (z.B. unter chemischem Abzug) durchgeführt. Im ZMF stellt ein mehrstufiges Schließkonzept sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den Laborräumen haben. Zu den restlichen Laboren der Medizinischen Universität Graz erhalten ebenso nur qualifizierte Mitarbeiter/innen Zutritt bzw. jene Personen, die durch dieses Personal entsprechend den Sicherheitsbestimmungen unterwiesen wurden. Besucher/innen des ZMF müssen sich an der Leitstelle des ZMF anmelden, um Zutritt zu erhalten. Laborbereiche mit höheren Sicherheitsstufen haben zusätzlich eine elektronische Zutrittskontrolle. An der Medizinischen Universität Graz erteilen qualifizierte Mitarbeiter/innen Unterweisung. Im Anschluss daran wird der entsprechende Zugangsschlüssel bzw. eine Keycode-Karte übergeben. Am ZMF gibt es zwei Labore der Sicherheitsstufe S3 und an der Medizi-nischen Universität vier Hochsicherheitslabore. Mit radioaktivem Material wird am ZMF in einem Laborbereich mit vier Arbeitsplätzen der Type C und einem Arbeitsplatz der Type B und an der Medizinischen Universität in vier Laboren hantiert. Die Radioaktivlabore werden durch Vertreter der zuständigen Behörde im Zuge der erstmaligen Genehmigung begangen. Weitere Begehungen erfolgen bei Änderungen im Rahmen der Bewilligungen (durch Behörde). Weiters erfolgen sicherheitstechnische Begehungen der Laborräume durch den jeweiligen sicherheits-technischen Dienst und dem/der Arbeitsmediziner/in (alle 1-2 Jahre) bzw. im Anlassfall.
Medizinische Universität Innsbruck:
Die Medizinische Universität Innsbruck verfügt über 371 Laborräume gemäß DIN 277 nach HNF, drei mit einer Nutzfläche von insgesamt 8.802,80 m². In diesen Flächen sind auch Räume wie Tierräume, Geräteräume, Messräume, Mikroskopieräume und so genannte Laborneben-räume wie z.B. Kühlzellen enthalten. Es ist damit zu rechnen, dass grundsätzlich in jedem Labor der Universität zumindest zeitweise mit gesundheitsgefährdenden Stoffen hantiert wird. Die Erstellung der Zugangskonzepte und die Zugangsautorisierungen erfolgen dezentral durch den/die jeweilige/n Leiter/in der Organisationseinheit. Die Zugangskontrolle erfolgt dezentral an den einzelnen Organisationseinheiten unter der Leitung und Verantwortung des/der jeweiligen Leiter/s/in. Besonders zu erwähnen ist das Institut für Gerichtliche Medizin, in dessen Bereich ein elektronisches Zugangskontrollsystem eingerichtet wurde. Die Medizinische Universität Innsbruck verfügt derzeit über zwei Hochsicherheitslabore, beide in der Sektion für Hygiene und
Medizinische Mikrobiologie befindlich (AIDS-Virus und TBC). Zugang zu diesen Laboren wird nur autorisierten Personen gestattet. Die sicherheitstechnische Überprüfung der Labore der Universität ist Teil der von der bestellten Sicherheitsfachkraft, Fa. TMC Total Management Consult, Hulak & Mader OG, Austraße 21, 6200 Jenbach, wahrzunehmenden Aufgaben. Zusätz-liche Überprüfungen erfolgen durch die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson. Die technische Wartung der Anlagen erfolgt durch die Abteilung Facility Management.
Universität Salzburg:
Die Universität Salzburg verfügt über keine Laboratorien, in denen mit hoch gesundheitsgefährdenden Stoffen hantiert wird. In einer Reihe von Laboren der Universität wird mit radioaktiven und chemischen Stoffen sowie mit gentechnisch modifizierten Organismen gearbeitet, die zum Teil gesundheitsgefährdend sind, aber nicht sicherheitskritisch. Zugang zu Laboren der Universität, in denen mit gesundheitsgefährdenden Stoffen gearbeitet wird, erhalten nur zugangsberechtigte Personen, das sind: berechtigtes und entsprechend ausgebildetes Fach-personal zu Forschungszwecken sowie Studierende im Rahmen ihrer Ausbildung. Die Universität hat in allen Laboren, in denen mit gesundheitsgefährdenden Stoffen gearbeitet wird, technische Maßnahmen getroffen, damit nur zugangsberechtigte Personen Zugang erhalten. An der Universität Salzburg gibt es keine Hochsicherheitslaboratorien. Die Universität Salzburg verfügt über drei Labore, in denen mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird. Die Universität Salzburg führt sicherheitstechnische Begehungen und Überprüfungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch.
Technische Universität Wien:
An der Technischen Universität Wien gibt es 137 Räume (insgesamt rund 7.500 m²) an denen mit gesundheitsgefährdenden Stoffen hantiert wird. Zugang zu diesen Laboratorien erhalten berechtigte Mitarbeiter (Wissenschafter/innen und Laborant/innen) und fortgeschrittene Studierende (Diplomand/innen und Dissertant/innen). Studierende erhalten nur Zutritt im Rahmen von beaufsichtigten Lehrveranstaltungen, Reinigungskräfte im Rahmen Unterhaltsreinigung unter Aufsicht und entsprechender Unterweisung. Der Zugang wird entsprechend der Hausordnung und Laborordnung der TU Wien durch den Institutsvorstand geregelt. Die Schlüsselvergabe erfolgt zentral über schriftliche Anweisung des Institutsvorstandes. Gemäß der internen TUW-Vorschrift werden im Rahmen des Arbeitnehmer/innenschutzes zweimal jährlich (bzw. bei Anlassfall) die Labore sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch von den Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen unter Einbindung der Sicherheitsvertrauenspersonen begangen und evaluiert. Darüber hinaus erfolgt mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsbegehung mit Schwerpunkt Brandschutz durch die Brandschutzbeauftragten gemeinsam mit Vertretern des Hausherrn und den Brandschutzwarten.
Technische Universität Graz:
Von den über 6400 Räumen der Technischen Universität Graz sind 660 Laboratorien. Von diesen wird in über 300 mit Chemikalien gearbeitet. Entsprechend TUG-Chemikalienkataster sind in 150 dieser Räume gesundheitsgefährdende Chemikalien im Einsatz. Die Verwaltung der Chemikalien erfolgt seit 2005 mit dem Programm CLAKS der Firma LCI Publisher. Der Zugang zu den Laborräumen wird während der Betriebszeiten durch den/die Laborleiter/in festgelegt und von diesem/dieser oder einem/einer damit Beauftragten kontrolliert. Generell sind die Sicherheitsfachkräfte der TUG jederzeit zugangsberechtigt. Außerhalb der Betriebszeiten sind Laboratorien verschlossen. Zusätzlich ist der Zutritt zu den Gebäuden mit Laboratorien nur für
Befugte gestattet. Die Eingänge sind entsprechend gekennzeichnet. Die Gebäude mit Laboratorien werden außerhalb der Betriebszeit durch einen externen Wachdienst gesichert. Die Zugangskontrolle wird durch persönliche Überwachung und eine Schließanlage mit klarer Schlüsselhierarchie durchgeführt. Sicherheitsprüfungen werden nach verschiedenen Kriterien (VEXAT, ASchG, …) durchgeführt. Die VEXAT-Audits erfolgen in jährlichem Turnus durch Brandschutzwart, Gefahrstoffbeauftragten, externer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Bereich der TUG. Umbauten und Anpassungen der sicherheitstechnischen Anlagen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erfolgen laufend durch die Organisationseinheit „Gebäude und Technik“.
Veterinärmedizinische Universität Wien:
Grundsätzlich wird in nahezu jedem Labor mit gesundheitsgefährdenden Stoffen gearbeitet. Die VUW verfügt über ca. 100 Räume (etwa 2000 m²) mit L2-Status. Generell hat das wissenschaftliche und technische Personal sowie geschultes Reinigungspersonal Zugang. Zu Laboren, in denen mit radioaktiven Materialien gearbeitet wird erhält nur ein begrenzter Personenkreis (wissenschaftliche und technische Mitarbeiter/innen, kein Reinigungspersonal) Zugang. Zugangskontrollen werden entweder durch technische Einrichtungen oder durch Labor- oder Institutsbeauftragte (SVP’s) durchgeführt. Die VUW betreibt derzeit zwei L3-Labore (Gebäude KA, & Mycosafe); ein weiteres L3-Labor; (Virologie verfügt über ein L3-Labor, das derzeit aber nur auf L2-Niveau betrieben wird). Der Zugang ist via Zutrittskarten (nur für ausgebildetes SOP-Personal) beschränkt (gesondertes elektronisches Schließsystem). Die VUW arbeitet in neun Laboren mit offenen radioaktiven Stoffen: Physiologie, Pathophysiologie, Biochemie, Tierzucht; Virologie, Klinische Immunologie, Medizinische Physik, Ernährung; in Zukunft sind auch szintigraphische Untersuchungen (Infusion von Lösungen, die mit Isotopen, vor allem Tc-99m, J-131 und J-123 versetzt wurden) vorgesehen. Alle involvierten Personen werden durch arbeitsmedizinische Untersuchungen überwacht. Interne Begehungen werden durch medizintechnisches Personal und Präventivfachkräfte (mindestens je einmal pro Jahr), externe Begehungen durch das Arbeitsinspektorat und sonstige Behörden durchgeführt.
Universität Linz:
An der Johannes Kepler Universität gibt es in fünf Gebäuden ca. 140 Labore, in denen mit "gesundheitsgefährdenden Stoffen" hantiert wird. Alle Bediensteten des Instituts mit entsprechender Unterweisung haben Zugang zu diesen Laboratorien, weiters der Brandschutzbeauftragte, die Sicherheitsfachkraft, Studierende nach einer Unterweisung und unter Aufsicht eines beauftragten Universitätsangehörigen. In den Reinräumen der Halbleiterphysik besteht eine Zutrittskontrolle mittels KeplerCard (elektronisch). Sonst ist der/die Institutsleiter/in für die Zugangsberechtigung verantwortlich. Es gibt keine Hochsicherheitslabore an der JKU. Nur im Institut für Experimentalphysik, ist ein Institutsangehöriger als Strahlen-schutzbeauftragter für das Institut eingeteilt. Das radioaktive Material wird gesichert in einem abgeschirmten Bunker gelagert, wobei nur der Strahlenschutzbeauftragte bzw. der Stellvertreter Zutritt haben. Alle zwei Jahre wird das Institut, da es zwei Teilchenbeschleuniger betreibt, gemäß § 17 StrSchG vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung überprüft. Alle Labore der JKU sind erstevaluiert und es werden laufend Kontroll- bzw. Sicherheitsbegehungen von der Sicherheitsfachkraft und Brandschutzbeauftragten der JKU durchgeführt.
Universität für Bodenkultur Wien:
An allen 26 Laboratorien an der BOKU wird mit gesundheitsgefährdenden Stoffen gearbeitet. Mit offenen radioaktiven Stoffen wird in zwei Institutsbereichen gearbeitet. Der Zugang wird nur berechtigten Personen gewährt (Sperrsystem/Zutrittskontrollsystem), die Anzahl wird gering gehalten. Die jeweiligen Zylinder sind mit Eigensperren ausgestattet und sind ausgenommen von der Institutssperre. Nur Berechtigte haben Zugang, die Schlüssel/Zutrittskarten werden gegen Unterschrift von dem/der jeweiligen Laborverantwortlichen ausgegeben. Die Aufstellung, wer eine Zugangsbeschränkung hat, wird von dem/der Laborverantwortlichen verwaltet. Es erfolgt einmal jährlich eine behördliche Begehung durch die MA 64, Strahlenschutzbeauftragte an den jeweiligen Instituten sind für die laufenden Kontrollen verantwortlich. Die BOKU – interne Sicherheitskraft koordiniert die laufende Überwachung und berät die Institute bei sicherheitstechnischen Fragen.
Zu Fragen 9 und 11:
Die Universitäten erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen ihres Wirkungsbereiches selbst. Die Universitäten erhalten für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung ein Grundbudget, Mittel für Hochschulraumbeschaffung und Mittel für Schwerpunktsetzungen. Zusätzlich erhalten die Universitäten einen Betrag aus dem formelgebundenen Budgetanteil.
Mit den genannten Mitteln sind die in der Leistungsvereinbarung beschriebenen Aufgaben zu bestreiten. Eine Beantwortung wäre mit umfangreichen Nachforschungen und Auswertungen verbunden, welche einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Diese Daten können daher nicht gesondert ausgewiesen werden.
Zu Frage 10:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verfügt zwar über keine Vergleichsdaten, die vorliegenden Informationen der Universitäten zeigen jedoch nachhaltig die Einhaltung eines hohen Sicherheitsstandards.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.