590/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

               

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

                                                                                                                     

              

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde, haben am 14. Jänner 2009 unter der Zahl 571/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der technischen Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 10:

Im Hinblick darauf, dass die Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Internet veröffentlicht wird und diese Fragen unter anderem auch einen Vollzugsbereich betreffen, dessen Überprüfung gem. Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt, ersuche ich um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechtes nach Art. 52 B-VG erfolgen kann.  

 

Zu Frage 5:

Kontakte bestanden im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen.