5901/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.09.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0162-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5925/J vom 5. Juli 2010 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Wie auch bei mehreren Gelegenheiten festgehalten, ist auch das Bundesministerium für Finanzen selbstverständlich für eine vollständige Aufklärung der Vorwürfe rund um den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften. Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft wird daher bestmöglich unterstützt. Bei den gewünschten Informationen handelt es sich allerdings offensichtlich um solche, die im Zusammenhang mit laufenden Verfahren stehen. Aus diesem Grund kann keine Beantwortung erfolgen.
Zu 4.:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3255/J vom 15. Oktober 2009 verwiesen.
Zu 5. und 7. bis 9.:
Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung.
Zu 6.:
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im Fall von Verdachtsmomenten für Verstöße gegen das BörseG von sich aus tätig zu werden. Erhärten sich die Verdachtsmomente im Ermittlungsverfahren, ist entweder die Staatsanwaltschaft zu verständigen (Missbrauch von Insiderinformationen) oder eine Verwaltungsstrafe zu verhängen (Marktmanipulation). Eine Beauftragung der FMA durch das Bundesministerium für Finanzen, bestimmte Aktien-transaktionen zu untersuchen, ist aufgrund der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der Behörde gesetzlich nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen