5902/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                             Wien, am        September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0163-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5920/J vom 5. Juli 2010 der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2., 5. und 7.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist über den Baustopp seit Anfang Juni 2010 informiert und hat veranlasst, dass die Bezirksvorsteherin des 1. Bezirkes über die schriftliche Information des KOBV vom 1. Juni 2010 in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt wird.

 

Zu 4.:

In den Gesetzesvorschriften für die Monopolverwaltung sind für den Fall der in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Ressorts (Denkmalschutz) bzw. der Stadtgemeinde Wien (Bauordnung) fallenden Vollziehung in Bausachen keine Maßnahmen vorgesehen, um Umsatzeinbußen einzelner Tabaktrafiken auszugleichen.


Zu 3., 6., 8. und 9.:

Informationen über Gesamtumsätze einzelner Tabaktrafiken können aus rechtlichen Gründen ausschließlich vom jeweiligen Tabaktrafikanten selbst bekannt gegeben werden, wobei auch keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen betreffend das Verhältnis zwischen den Trafikanten und deren Dienstnehmern oder Mitarbeitern besteht. Für den Fall eines Ansuchens des KOBV um dauernde oder vorübergehende Standortverlegung der gegenständlichen Tabaktrafik wird dieses von der Monopolverwaltung in Entsprechung der Bestimmungen des Tabakmonopolgesetzes unter Mitwirkung der gesetzlichen Berufsvertretung geprüft und so rasch wie möglich darüber entschieden werden. In Bezug auf allfällige Schadenersatzansprüche wird auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen